BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land Aktuell bis 30.06.2028

EMFAF — Fischerei und Aquakultur (Bayern)

Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) wird in Bayern als Landesprogramm des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus umgesetzt. Gefördert werden Investitionen in Aquakultur und Teichwirtschaft, in die gewerbsmäßige Binnenfischerei, in Verarbeitung und Vermarktung von Fischprodukten sowie die Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Anträge können bis zum 30. Juni 2028 gestellt werden.

Max. Förderung
400.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderhöhe bis zu 400.000 €
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) fördert Investitionen in die Aquakultur, die Teichwirtschaft, die gewerbsmäßige Binnenfischerei, die Verarbeitung und Vermarktung von Fischprodukten sowie die Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten. Diese Seite beschreibt die bayerische Umsetzung des Fonds; die EU-Ebene mit Kofinanzierungssatz und direkter Mittelverwaltung ist getrennt dargestellt.

Antragsberechtigt sind Betriebe der Fischerei und Aquakultur, Unternehmen der Fischverarbeitung und Verbände. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, mit möglicher Erhöhung für öffentliche Einrichtungen, kollektive Begünstigte und junge Unternehmer.

Schnell-Check

Passt EMFAF zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Betrieb betreibt Fischerei, Teichwirtschaft oder Aquakultur zu Erwerbszwecken
Vorhaben im Bereich Aquakultur, Binnenfischerei oder Fischverarbeitung und -vermarktung
Vorhaben trägt zu ökologischer Nachhaltigkeit, Resilienz und Innovation bei
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %400.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschüsse für Investitionen in Aquakultur, Teichwirtschaft, Binnenfischerei sowie Verarbeitung und Vermarktung von Fischprodukten.

  • Fördersatz: in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Höchstbetrag: 400.000 Euro je Zuwendungsempfänger
  • Erhöhte Fördersätze sind möglich für öffentliche Einrichtungen, kollektive Begünstigte und junge Unternehmer
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für EMFAF
800.000 €

Förderfähig sind max. 800.000 €

Rechnerische Schätzung
400.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten800.000 €
  • Förderfähige Basis800.000 €
  • Zuschuss– 400.000 €
  • Dein Eigenanteil400.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag über iBALIS-Online

    Die Antragstellung erfolgt elektronisch über iBALIS-Online.

  2. 02

    Zugänge bereitstellen

    Erforderlich sind die 10-stellige Betriebsnummer (vom AELF) und die Zugangsdaten für iBALIS (vom LKV).

  3. 03

    Laufende Bewertung

    Anträge können laufend bis zum 30. Juni 2028 gestellt werden und werden nach den geltenden Auswahlkriterien bewertet.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Fördersatz in Bayern?
Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 400.000 Euro je Zuwendungsempfänger. Bei Vorhaben öffentlicher Einrichtungen, kollektiver Begünstigter, junger Unternehmer oder bei Zaunbaumaßnahmen zur Abwehr von Fischottern sind höhere Fördersätze möglich.
Wie wird der Antrag gestellt?
Anträge werden elektronisch über iBALIS-Online gestellt. Erforderlich sind eine 10-stellige Betriebsnummer und Zugangsdaten zu iBALIS.
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Förderfähig sind Investitionen in Aquakultur und Teichwirtschaft (inkl. Umstellung auf ökologische Nutzung), Binnenfischerei, Fischverarbeitung und -vermarktung sowie Maßnahmen in Fischwirtschaftsgebieten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Europaeischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  2. [02]
    Bayerische EMFAF-Förderrichtlinie
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  3. [03]
    Änderung der EMFAF-Richtlinie vom 5. November 2025 (BayMBl. 2025 Nr. 481)
    verkuendung-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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