Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus |
| Förderhöhe | bis zu 100.000 € |
| Förderquote | 25 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderprogramm BaySTW unterstützt die strukturelle Weiterentwicklung bayerischer Weinanbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein. Ziel ist es, das weintouristische Profil der Regionen zu schärfen und neue Dienstleistungen im Weintourismus zu entwickeln. Maßnahmen umfassen touristische Infrastruktureinrichtungen, Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse, regionale Marketingkonzepte und Qualitätskontrollen.
Passt Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Massnahme muss Weintourismus oder Weinvermarktung betreffen
Massnahme muss in regionales oder thematisches Gesamtkonzept eingebunden sein
Geförderte Infrastruktur muss der Bevölkerung zur Verfügung stehen (ggf. gegen Entgelt)
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 25 % | 100.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss für touristische Infrastrukturmaßnahmen, Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse, regionale Marketingkonzepte und Qualitätskontrollen. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Investitionen und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für sonstige Projekte und Vermarktungskonzepte. In begründeten Ausnahmefällen kann der Fördersatz mit Zustimmung des StMELF angehoben werden. Der Zuschuss wird auf 100.000 Euro begrenzt und kann innerhalb von drei Steuerjahren nur einmal mit maximal drei Anträgen ausgeschöpft werden.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 400.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten400.000 €
- Förderfähige Basis400.000 €
- Zuschuss– 100.000 €
- Dein Eigenanteil300.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Ganzjährige Antragstellung
Die Antragstellung ist ganzjährig möglich.
- 02
Einbindung ins Gesamtkonzept
Maßnahmen müssen in ein regionales bzw. thematisches Gesamtkonzept eingebunden sein; geförderte Infrastruktureinrichtungen müssen der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
- 03
Nachweise bei Kooperationen
Bei Kooperationen sind ein Nachweis der gemeinsamen Aktion und eine Stellungnahme der regionalen Tourismusorganisation zu erbringen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Fördersatz?
Was ist die maximale Förderung?
Welche Massnahmen sind förderfähig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- [02]Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebietestmelf.bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- [03]Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebietegesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus