Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus |
| Förderhöhe | bis zu 100.000 € |
| Förderquote | 25 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Foerderprogramm BaySTW unterstuetzt die strukturelle Weiterentwicklung bayerischer Weinanbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein. Ziel ist es, das weintouristische Profil der Regionen zu schaerfen und neue Dienstleistungen im Weintourismus zu entwickeln. Massnahmen umfassen touristische Infrastruktureinrichtungen, Vermarktungskonzepte fuer Wein und Weinerzeugnisse, regionale Marketingkonzepte und Qualitaetskontrollen.
Passt Foerderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Massnahme muss Weintourismus oder Weinvermarktung betreffen
Massnahme muss in regionales oder thematisches Gesamtkonzept eingebunden sein
Geförderte Infrastruktur muss der Bevoelkerung zur Verfuegung stehen (ggf. gegen Entgelt)
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 25 % | 100.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschussfoerderung fuer touristische Infrastrukturmassnahmen, Vermarktungskonzepte fuer Wein, regionale Marketingkonzepte und Qualitaetskontrollen. Foerderung dient der Schaffung von Wertschoepfung in der Region und der Stabilisierung der Strukturen in Weinbau, Gastronomie, Direktvermarktung und Tourismus.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 400.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten400.000 €
- Förderfähige Basis400.000 €
- Zuschuss– 100.000 €
- Dein Eigenanteil300.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Ganzjährige Antragstellung
Die Antragstellung ist ganzjährig möglich.
- 02
Einbindung ins Gesamtkonzept
Maßnahmen müssen in ein regionales bzw. thematisches Gesamtkonzept eingebunden sein; geförderte Infrastruktureinrichtungen müssen der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
- 03
Nachweise bei Kooperationen
Bei Kooperationen sind ein Nachweis der gemeinsamen Aktion und eine Stellungnahme der regionalen Tourismusorganisation zu erbringen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Foerdersatz?
Was ist die maximale Foerderung?
Welche Massnahmen sind förderfähig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Foerderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- [02]Richtlinie zur Foerderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebietestmelf.bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- [03]Richtlinie zur Foerderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebietegesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus