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Zuschuss · bis 25 % Land

Foerderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete

Bayern foerdert die strukturelle Weiterentwicklung der Weinanbaugebiete in Franken, am Bodensee und an der Donau. Unterstuetzte Massnahmen: Weintourismus-Infrastruktur, Vermarktungskonzepte fuer Wein und digitale Angebote. Foerdersatz 25% bei Investitionen oder bis 50% fuer Vermarktungsprojekte, max. 100.000 EUR.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Förderquote 25 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Foerderprogramm BaySTW unterstuetzt die strukturelle Weiterentwicklung bayerischer Weinanbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein. Ziel ist es, das weintouristische Profil der Regionen zu schaerfen und neue Dienstleistungen im Weintourismus zu entwickeln. Massnahmen umfassen touristische Infrastruktureinrichtungen, Vermarktungskonzepte fuer Wein und Weinerzeugnisse, regionale Marketingkonzepte und Qualitaetskontrollen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Massnahme muss Weintourismus oder Weinvermarktung betreffen

Massnahme muss in regionales oder thematisches Gesamtkonzept eingebunden sein

Geförderte Infrastruktur muss der Bevoelkerung zur Verfuegung stehen (ggf. gegen Entgelt)

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 19.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    25 %
    100.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Foerderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete
400.000 €

Förderfähig sind max. 400.000 €

Rechnerische Schätzung
100.000 €

pro Antrag

Förderquote25%
  • Gesamtkosten400.000 €
  • Förderfähige Basis400.000 €
  • Zuschuss– 100.000 €
  • Dein Eigenanteil300.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung ist ganzjährig moglich. Massnahmen muessen in ein regionales bzw. thematisches Gesamtkonzept eingebunden sein. Die geförderten Infrastruktureinrichtungen muessen der Bevoelkerung zur Verfuegung stehen. Bei Kooperationen muss ein Nachweis der gemeinsamen Aktion und eine Stellungnahme der regionalen Tourismusorganisation erbracht werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Foerdersatz?
Der Foerdersatz betraegt 25% der zuwendungsfaehigen Ausgaben bei Investitionen und bis zu 50% der zuwendungsfaehigen Ausgaben fuer sonstige Projekte und Vermarktungskonzepte. In begründeten Ausnahmefaellen kann der Foerdersatz mit Zustimmung des StMELF angehoben werden.
Was ist die maximale Foerderung?
Der Zuschuss wird auf 100.000 EUR begrenzt und kann innerhalb von drei Steuerjahren nur einmal mit maximal drei Antraegen ausgeschoepft werden.
Welche Massnahmen sind förderfähig?
Foerderfaehig sind touristische Infrastrukturmassnahmen, Vermarktungskonzepte fuer Wein und Weinerzeugnisse, regionale Marketingkonzepte und Qualitaetskontrollen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben).

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Foerderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  2. [02]
    Richtlinie zur Foerderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete
    bayernrecht.beck.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus