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Zuschuss · bis 25 % Land

Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete

Bayern fördert die strukturelle Weiterentwicklung der Weinanbaugebiete in Franken, am Bodensee und an der Donau. Gefördert werden touristische Infrastruktur, Vermarktungskonzepte für Wein und regionale Marketingkonzepte. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Investitionen und bis zu 50 Prozent für sonstige Projekte und Vermarktungskonzepte; der Zuschuss ist auf 100.000 Euro begrenzt.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Förderquote 25 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm BaySTW unterstützt die strukturelle Weiterentwicklung bayerischer Weinanbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein. Ziel ist es, das weintouristische Profil der Regionen zu schärfen und neue Dienstleistungen im Weintourismus zu entwickeln. Maßnahmen umfassen touristische Infrastruktureinrichtungen, Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse, regionale Marketingkonzepte und Qualitätskontrollen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Massnahme muss Weintourismus oder Weinvermarktung betreffen

Massnahme muss in regionales oder thematisches Gesamtkonzept eingebunden sein

Geförderte Infrastruktur muss der Bevölkerung zur Verfügung stehen (ggf. gegen Entgelt)

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag25 %100.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss für touristische Infrastrukturmaßnahmen, Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse, regionale Marketingkonzepte und Qualitätskontrollen. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Investitionen und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für sonstige Projekte und Vermarktungskonzepte. In begründeten Ausnahmefällen kann der Fördersatz mit Zustimmung des StMELF angehoben werden. Der Zuschuss wird auf 100.000 Euro begrenzt und kann innerhalb von drei Steuerjahren nur einmal mit maximal drei Anträgen ausgeschöpft werden.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete
400.000 €

Förderfähig sind max. 400.000 €

Rechnerische Schätzung
100.000 €

pro Antrag

Förderquote25%
  • Gesamtkosten400.000 €
  • Förderfähige Basis400.000 €
  • Zuschuss– 100.000 €
  • Dein Eigenanteil300.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Ganzjährige Antragstellung

    Die Antragstellung ist ganzjährig möglich.

  2. 02

    Einbindung ins Gesamtkonzept

    Maßnahmen müssen in ein regionales bzw. thematisches Gesamtkonzept eingebunden sein; geförderte Infrastruktureinrichtungen müssen der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

  3. 03

    Nachweise bei Kooperationen

    Bei Kooperationen sind ein Nachweis der gemeinsamen Aktion und eine Stellungnahme der regionalen Tourismusorganisation zu erbringen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Fördersatz?
Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Investitionen und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für sonstige Projekte und Vermarktungskonzepte. In begründeten Ausnahmefällen kann der Fördersatz mit Zustimmung des StMELF angehoben werden.
Was ist die maximale Förderung?
Der Zuschuss wird auf 100.000 EUR begrenzt und kann innerhalb von drei Steuerjahren nur einmal mit maximal drei Anträgen ausgeschöpft werden.
Welche Massnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind touristische Infrastrukturmassnahmen, Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse, regionale Marketingkonzepte und Qualitätskontrollen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben).

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  2. [02]
    Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete
    stmelf.bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  3. [03]
    Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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