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Zuschuss · bis 50 % Land

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2023)

Der EMFF fördert eine ökologisch nachhaltige, wettbewerbsfähige und innovative Aquakultur und Fischerei. Es können Zuschüsse für Investitionen in die Erwerbsfischerei beantragt werden, mit einem Fördersatz von 50% und max. 250.000 Euro je Empfänger.

Max. Förderung
250.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderhöhe bis zu 250.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 2014–2023 fördert Investitionen in die Aquakultur, gewerbsmäßige Binnenfischerei, Vermarktung und Verarbeitung von Fischprodukten sowie die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik. Antragsberechtigt sind Fischwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen der Fischverarbeitung und Fischerei-Verbände. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50%, mit möglicher Erhöhung für öffentliche Einrichtungen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Antragsteller muss fischwirtschaftlich tätig sein

Massnahmen im Aquakultur-, Binnenfischerei- oder Vermarktungsbereich

Foerderung oekologisch nachhaltiger, umwelt- und ressourcenschonender Fischerei und Aquakultur

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 18.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    50 %
    250.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2023)
500.000 €

Förderfähig sind max. 500.000 €

Rechnerische Schätzung
250.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten500.000 €
  • Förderfähige Basis500.000 €
  • Zuschuss– 250.000 €
  • Dein Eigenanteil250.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung erfolgt bis zu vorgegebenen Antragsendterminen bei der Bewilligungsbehörde. Anträge werden nach spezifischen Auswahlkriterien mit Punkten bewertet und gereiht. Unvollständige Anträge werden abgelehnt. Abgelehnte Anträge können zum nächsten Termin erneut eingereicht werden.

Wer bekommt Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2023)?

Daten aus 2021

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Fördersatz?
Der Fördersatz beträgt in der Regel 50%. Bei Massnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen oder kollektiven Begünstigten durchgeführt werden, ist eine Erhöhung möglich.
Welche Massnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind Massnahmen im Aquakulturbereich (Teichwirtschaft), in der Binnenfischerei, in Fischwirtschaftsgebieten, zur Vermarktung und Verarbeitung von Fischen sowie zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind fischwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen des Handels in der Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Verbände und Organisationen der Fischerei.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2023) — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  2. [02]
    Bayerische EMFF-Förderrichtlinie 2014-2020
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus