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Zuschuss · bis 50 % Land ⚠ Programm ausgelaufen

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2023)

Der EMFF förderte eine ökologisch nachhaltige, wettbewerbsfähige und innovative Aquakultur und Fischerei. In Bayern wurden Zuschüsse für Investitionen in die Erwerbsfischerei mit einem Fördersatz von 50 Prozent und höchstens 250.000 Euro je Empfänger gewährt. Der letzte auf der Programmseite genannte Antragsendtermin für die Aquakultur lag im Jahr 2021, für die Sondermaßnahme zur Ukrainekrise am 15. März 2023. Die Förderperiode ist abgelaufen; Nachfolger ist der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).

Max. Förderung
250.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
als Bewilligungsstelle
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2023) wird nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderhöhe bis zu 250.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 2014–2023 fördert Investitionen in die Aquakultur, gewerbsmäßige Binnenfischerei, Vermarktung und Verarbeitung von Fischprodukten sowie die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik. Antragsberechtigt sind Fischwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen der Fischverarbeitung und Fischerei-Verbände. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50%, mit möglicher Erhöhung für öffentliche Einrichtungen.

Schnell-Check

Passt Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2023) zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Antragsteller muss fischwirtschaftlich tätig sein

Massnahmen im Aquakultur-, Binnenfischerei- oder Vermarktungsbereich

Foerderung oekologisch nachhaltiger, umwelt- und ressourcenschonender Fischerei und Aquakultur

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %250.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschüsse für Investitionen in Aquakultur, Binnenfischerei, Direktvermarktung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischprodukten. Max. 250.000 Euro pro Zuwendungsempfänger.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2023)
500.000 €

Förderfähig sind max. 500.000 €

Rechnerische Schätzung
250.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten500.000 €
  • Förderfähige Basis500.000 €
  • Zuschuss– 250.000 €
  • Dein Eigenanteil250.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bis zum Endtermin

    Die Antragstellung erfolgt bis zu vorgegebenen Antragsendterminen bei der Bewilligungsbehörde.

  2. 02

    Bewertung nach Auswahlkriterien

    Anträge werden nach spezifischen Auswahlkriterien mit Punkten bewertet und gereiht.

  3. 03

    Vollständigkeit sicherstellen

    Unvollständige Anträge werden abgelehnt; abgelehnte Anträge können zum nächsten Termin erneut eingereicht werden.

Wer bekommt Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2023)?

Daten aus 2021

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Fördersatz?
Der Fördersatz beträgt in der Regel 50%. Bei Massnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen oder kollektiven Begünstigten durchgeführt werden, ist eine Erhöhung möglich.
Welche Massnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind Massnahmen im Aquakulturbereich (Teichwirtschaft), in der Binnenfischerei, in Fischwirtschaftsgebieten, zur Vermarktung und Verarbeitung von Fischen sowie zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind fischwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen des Handels in der Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Verbände und Organisationen der Fischerei.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2023) — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  2. [02]
    Bayerische EMFF-Förderrichtlinie 2014-2020
    stmelf.bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  3. [03]
    Bayerische EMFF-Förderrichtlinie 2014-2020
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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