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Zuschuss · bis 20 % Land

Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (299)

Förderung zur Verbesserung der Angebotsqualität in Gastgewerben (Hotels, Restaurants, Campingplätze) in RLP. Investitionszuschüsse bis 20% der förderfähigen Kosten, maximal 500.000 Euro.

Max. Förderung
500.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe bis zu 500.000 €
Förderquote 20 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die ISB unterstützt rheinland-pfälzische Gastgewerben bei Investitionen zur Errichtung, Erweiterung und Angebotsumstellung. Ziel ist die Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots und die Anpassung an zukünftige Markttrends. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung, Saisonverlängerung und Ansprache neuer Zielgruppen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Gewerblicher gastgewerblicher Betrieb in RLP (Hotel, Restaurant, Campingplatz)

Mindestvoraussetzungen erfüllt (z.B. 25 Zimmer für Hotels, 40 Sitzplätze für Restaurants)

Investition trägt zu Qualitätsverbesserung und Wertschöpfung bei

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 12.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    20 %
    500.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (299)
2.500.000 €

Förderfähig sind max. 2.500.000 €

Rechnerische Schätzung
500.000 €

pro Antrag

Förderquote20%
  • Gesamtkosten2.500.000 €
  • Förderfähige Basis2.500.000 €
  • Zuschuss– 500.000 €
  • Dein Eigenanteil2.000.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Investitionsbeginn bei der ISB einreichen

    Förderantrag muss vor Investitionsbeginn — grundsätzlich dem Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages — bei der ISB Rheinland-Pfalz eingehen. Schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit abwarten.

  2. 02

    Unterlagen vorbereiten

    Antragsunterlagen für rheinland-pfälzische Gastgewerbebetriebe (Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Campingplätze, Restaurants) vollständig zusammenstellen und einreichen.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die ISB

    Die ISB prüft den Antrag auf Förderfähigkeit gemäß den NACE-Codes und Betriebsanforderungen. Bei positiver Entscheidung erfolgt der Bewilligungsbescheid mit Zuschuss bis zu 20 %.

  4. 04

    Investitionsvorhaben umsetzen

    Gefördertes Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Neuaufsetzung des Betriebsprozesses durchführen.

  5. 05

    Nachweis erbringen

    Innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmeabschluss Zertifizierung ServiceQualität Deutschland Stufe I nachweisen und Verwendungsnachweis bei der ISB einreichen.

Häufige Fragen

Welche Betriebsarten werden gefördert?
Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Campingplätze und Restaurants mit herkömmlicher Bedienung sowie Mischbetriebe mit Übernachtung und Gastronomie.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Maximal 500.000 Euro Zuschuss. Die Quote beträgt 10-20% je nach Unternehmensgröße. Mindestinvestition 125.000 Euro.
Welche Investitionen sind förderfähig?
Bauliche Kosten und Investitionen in neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens für Errichtung, Erweiterung oder Angebotsumstellung. Nicht förderfähig: Grunderwerb, gebrauchte Güter, Mietkauf.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (299) — Offizielle Programmseite
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)