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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 — Kommunale Hafenbaumaßnahmen Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein fördert über das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 kommunale Hafenbaumaßnahmen in See- und Binnenhäfen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Errichtung, Ersatz oder Modernisierung der Hafeninfrastruktur.

Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) 2021-2027 unterstützt das Land Schleswig-Holstein Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhäfen. Förderfähig sind auch Investitionen in Zugangsinfrastrukturen sowie Kosten für die Ausbaggerung in See- und Binnenhäfen. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sowie aus Landesmitteln. Die Förderung erfolgt im C-Fördergebiet (Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland) und im D-Fördergebiet (Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Antragsberechtigt sind Kommunen und Gebietskörperschaften

Vorhaben muss im C- oder D-Fördergebiet Schleswig-Holstein liegen

Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden

Was bekommst du konkret?

Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Förderhöhe richtet sich nach Fördergebiet (C oder D) und den GRW-Koordinierungsrahmen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Vorgespräch mit der IB.SH

    Antragsteller kontaktieren die IB.SH-Beratung zum Landesprogramm Wirtschaft und klären Förderfähigkeit der geplanten Hafenbaumassnahme, EFRE-Konformität und voraussichtliche Förderquote.

  2. 02

    Servicekonto und ELSTER-Zertifikat vorbereiten

    Die digitale Antragstellung erfolgt über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Ein Servicekonto mit ELSTER-Zertifikat ist Voraussetzung für die Authentifizierung.

  3. 03

    Antrag inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung einreichen

    Der vollständige Antrag enthält Projektbeschreibung, Investitionsplan, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Vergabeplanung und Nachweise zur Zweckbindung. Einreichung digital über das Serviceportal.

  4. 04

    Prüfung durch IB.SH

    Die IB.SH prüft den Antrag im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein auf Förderfähigkeit, EFRE-Konformität und wirtschaftliche Tragfähigkeit der Massnahme.

  5. 05

    Bewilligungsbescheid

    Bei positiver Prüfung erlässt die IB.SH den Zuwendungsbescheid mit Förderhöhe, Auflagen, Vergabebestimmungen und Publizitätspflichten. Erst nach Bescheid darf mit der Massnahme begonnen werden.

  6. 06

    Umsetzung und Mittelabruf

    Während der Umsetzung erfolgen Erstattungsanträge zu den von der IB.SH festgelegten Terminen. Vergabe- und Publizitätsvorschriften sind durchgaengig einzuhalten.

  7. 07

    Verwendungsnachweis und Zweckbindung

    Nach Abschluss der Massnahme wird ein Verwendungsnachweis vorgelegt. Die EFRE-Zweckbindungsfristen für die geförderte Hafeninfrastruktur sind einzuhalten; Verstoesse können zur Rückforderung führen.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kommunen, Gemeindeverbände und Zweckverbände in Schleswig-Holstein, die Träger oder Eigentümer von See- oder Binnenhafeninfrastruktur sind. Die genaue Eingrenzung der Zuwendungsempfänger ergibt sich aus der Förderrichtlinie der IB.SH.
Welche Massnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhäfen, einschliesslich Zugangsinfrastrukturen und Ausbaggerungskosten. Reine Unterhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen ohne Modernisierungscharakter sind nicht förderfähig.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die konkrete Förderquote ergibt sich aus der Förderrichtlinie und dem Bewilligungsbescheid und richtet sich nach den EFRE-Vorgaben für die Förderperiode 2021-2027 in Schleswig-Holstein. Antragsteller klären die Quote im Rahmen des Vorgesprächs mit der IB.SH.
Wer prüft und bewilligt die Anträge?
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bearbeitet die Anträge im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein. Die Antragstellung erfolgt digital über das Serviceportal des Landes mit ELSTER-Zertifikat.
Bis wann läuft die Förderperiode?
Das Landesprogramm Wirtschaft ist Teil der EFRE-Strukturfondsperiode 2021-2027. Anträge können während der laufenden Bewilligungsphase eingereicht werden; konkrete Stichtage für Erstattungsanträge werden von der IB.SH bekanntgegeben.
Welche Pflichten bestehen nach Bewilligung?
Bewilligungsempfänger müssen die EFRE-Zweckbindung einhalten, Publizitätsvorschriften umsetzen und das Vergaberecht beachten. Investitionen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen sind nur in engen Grenzen zulässig; fossile Heizkessel sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Wo finden Antragsteller fachliche Beratung?
Die IB.SH bietet eine produktbezogene Beratung an. Vor der Antragstellung wird ein Vorgespräch mit dem zuständigen Berater der IB.SH empfohlen, um Förderfähigkeit, Förderquote und Verfahrensschritte zu klären.

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