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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 — Kommunale Hafenbaumaßnahmen Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein fördert über das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 kommunale Hafenbaumaßnahmen in See- und Binnenhäfen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Errichtung, Ersatz oder Modernisierung der Hafeninfrastruktur.

Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) 2021-2027 unterstützt das Land Schleswig-Holstein Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhäfen. Förderfähig sind auch Investitionen in Zugangsinfrastrukturen sowie Kosten für die Ausbaggerung in See- und Binnenhäfen. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sowie aus Landesmitteln. Die Förderung erfolgt im C-Fördergebiet (Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland) und im D-Fördergebiet (Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck).

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Antragsberechtigt sind Kommunen und Gebietskörperschaften

Vorhaben muss im C- oder D-Fördergebiet Schleswig-Holstein liegen

Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden

Wie stellst du den Antrag?

Digitale Antragstellung über das Serviceportal Schleswig-Holstein. Ein Servicekonto mit Elster-Zertifikat des Unternehmens ist erforderlich. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden (kein vorzeitiger Maßnahmebeginn ohne schriftliche Genehmigung der IB.SH).

Häufige Fragen

Wer kann Förderung für Kommunale Hafenbaumaßnahmen beantragen?
Antragsberechtigt sind Kommunen und Gebietskörperschaften in den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten C und D in Schleswig-Holstein.
Was wird gefördert?
Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhäfen, einschließlich Zugangsinfrastrukturen und Ausbaggerungskosten.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein mit einem Elster-Zertifikat. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.

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