Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) 2021-2027 unterstützt das Land Schleswig-Holstein Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhäfen. Förderfähig sind auch Investitionen in Zugangsinfrastrukturen sowie Kosten für die Ausbaggerung in See- und Binnenhäfen. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sowie aus Landesmitteln. Die Förderung erfolgt im C-Fördergebiet (Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland) und im D-Fördergebiet (Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck).
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Antragsberechtigt sind Kommunen und Gebietskörperschaften
Vorhaben muss im C- oder D-Fördergebiet Schleswig-Holstein liegen
Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden
Was bekommst du konkret?
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Förderhöhe richtet sich nach Fördergebiet (C oder D) und den GRW-Koordinierungsrahmen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
7 Schritte
- 01
Vorgespräch mit der IB.SH
Antragsteller kontaktieren die IB.SH-Beratung zum Landesprogramm Wirtschaft und klären Förderfähigkeit der geplanten Hafenbaumassnahme, EFRE-Konformität und voraussichtliche Förderquote.
- 02
Servicekonto und ELSTER-Zertifikat vorbereiten
Die digitale Antragstellung erfolgt über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Ein Servicekonto mit ELSTER-Zertifikat ist Voraussetzung für die Authentifizierung.
- 03
Antrag inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung einreichen
Der vollständige Antrag enthält Projektbeschreibung, Investitionsplan, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Vergabeplanung und Nachweise zur Zweckbindung. Einreichung digital über das Serviceportal.
- 04
Prüfung durch IB.SH
Die IB.SH prüft den Antrag im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein auf Förderfähigkeit, EFRE-Konformität und wirtschaftliche Tragfähigkeit der Massnahme.
- 05
Bewilligungsbescheid
Bei positiver Prüfung erlässt die IB.SH den Zuwendungsbescheid mit Förderhöhe, Auflagen, Vergabebestimmungen und Publizitätspflichten. Erst nach Bescheid darf mit der Massnahme begonnen werden.
- 06
Umsetzung und Mittelabruf
Während der Umsetzung erfolgen Erstattungsanträge zu den von der IB.SH festgelegten Terminen. Vergabe- und Publizitätsvorschriften sind durchgaengig einzuhalten.
- 07
Verwendungsnachweis und Zweckbindung
Nach Abschluss der Massnahme wird ein Verwendungsnachweis vorgelegt. Die EFRE-Zweckbindungsfristen für die geförderte Hafeninfrastruktur sind einzuhalten; Verstoesse können zur Rückforderung führen.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Massnahmen werden gefördert?
Wie hoch ist die Förderquote?
Wer prüft und bewilligt die Anträge?
Bis wann läuft die Förderperiode?
Welche Pflichten bestehen nach Bewilligung?
Wo finden Antragsteller fachliche Beratung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 — Kommunale Hafenbaumaßnahmen Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseiteib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- [02]EFRE Schleswig-Holstein — Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027ib-sh.dePrimärquelle
- [03]Verordnung (EU) 2021/1058 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklungeur-lex.europa.euRechtsgrundlage