Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) 2021-2027 unterstützt das Land Schleswig-Holstein Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhäfen. Förderfähig sind auch Investitionen in Zugangsinfrastrukturen sowie Kosten für die Ausbaggerung in See- und Binnenhäfen. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sowie aus Landesmitteln. Die Förderung erfolgt im C-Fördergebiet (Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland) und im D-Fördergebiet (Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck).
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Antragsberechtigt sind Kommunen und Gebietskörperschaften
Vorhaben muss im C- oder D-Fördergebiet Schleswig-Holstein liegen
Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
7 Schritte
- 01
Vorgespraech mit der IB.SH
Antragsteller kontaktieren die IB.SH-Beratung zum Landesprogramm Wirtschaft und klaeren Foerderfaehigkeit der geplanten Hafenbaumassnahme, EFRE-Konformitaet und voraussichtliche Foerderquote.
- 02
Servicekonto und ELSTER-Zertifikat vorbereiten
Die digitale Antragstellung erfolgt ueber das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Ein Servicekonto mit ELSTER-Zertifikat ist Voraussetzung fuer die Authentifizierung.
- 03
Antrag inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung einreichen
Der vollstaendige Antrag enthaelt Projektbeschreibung, Investitionsplan, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Vergabeplanung und Nachweise zur Zweckbindung. Einreichung digital ueber das Serviceportal.
- 04
Pruefung durch IB.SH
Die IB.SH prueft den Antrag im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein auf Foerderfaehigkeit, EFRE-Konformitaet und wirtschaftliche Tragfaehigkeit der Massnahme.
- 05
Bewilligungsbescheid
Bei positiver Pruefung erlaesst die IB.SH den Zuwendungsbescheid mit Foerderhoehe, Auflagen, Vergabebestimmungen und Publizitaetspflichten. Erst nach Bescheid darf mit der Massnahme begonnen werden.
- 06
Umsetzung und Mittelabruf
Waehrend der Umsetzung erfolgen Erstattungsantraege zu den von der IB.SH festgelegten Terminen. Vergabe- und Publizitaetsvorschriften sind durchgaengig einzuhalten.
- 07
Verwendungsnachweis und Zweckbindung
Nach Abschluss der Massnahme wird ein Verwendungsnachweis vorgelegt. Die EFRE-Zweckbindungsfristen fuer die gefoerderte Hafeninfrastruktur sind einzuhalten; Verstoesse koennen zur Rueckforderung fuehren.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Massnahmen werden gefoerdert?
Wie hoch ist die Foerderquote?
Wer prueft und bewilligt die Antraege?
Bis wann laeuft die Foerderperiode?
Welche Pflichten bestehen nach Bewilligung?
Wo finden Antragsteller fachliche Beratung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 — Kommunale Hafenbaumaßnahmen Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseiteib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- [02]EFRE Schleswig-Holstein — Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027ib-sh.dePrimärquelle
- [03]Verordnung (EU) 2021/1058 ueber den Europaeischen Fonds fuer regionale Entwicklungeur-lex.europa.euRechtsgrundlage