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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 — Kommunale Hafenbaumaßnahmen Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein fördert über das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 kommunale Hafenbaumaßnahmen in See- und Binnenhäfen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Errichtung, Ersatz oder Modernisierung der Hafeninfrastruktur.

Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) 2021-2027 unterstützt das Land Schleswig-Holstein Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhäfen. Förderfähig sind auch Investitionen in Zugangsinfrastrukturen sowie Kosten für die Ausbaggerung in See- und Binnenhäfen. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sowie aus Landesmitteln. Die Förderung erfolgt im C-Fördergebiet (Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland) und im D-Fördergebiet (Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck).

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Antragsberechtigt sind Kommunen und Gebietskörperschaften

Vorhaben muss im C- oder D-Fördergebiet Schleswig-Holstein liegen

Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Vorgespraech mit der IB.SH

    Antragsteller kontaktieren die IB.SH-Beratung zum Landesprogramm Wirtschaft und klaeren Foerderfaehigkeit der geplanten Hafenbaumassnahme, EFRE-Konformitaet und voraussichtliche Foerderquote.

  2. 02

    Servicekonto und ELSTER-Zertifikat vorbereiten

    Die digitale Antragstellung erfolgt ueber das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Ein Servicekonto mit ELSTER-Zertifikat ist Voraussetzung fuer die Authentifizierung.

  3. 03

    Antrag inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung einreichen

    Der vollstaendige Antrag enthaelt Projektbeschreibung, Investitionsplan, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Vergabeplanung und Nachweise zur Zweckbindung. Einreichung digital ueber das Serviceportal.

  4. 04

    Pruefung durch IB.SH

    Die IB.SH prueft den Antrag im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein auf Foerderfaehigkeit, EFRE-Konformitaet und wirtschaftliche Tragfaehigkeit der Massnahme.

  5. 05

    Bewilligungsbescheid

    Bei positiver Pruefung erlaesst die IB.SH den Zuwendungsbescheid mit Foerderhoehe, Auflagen, Vergabebestimmungen und Publizitaetspflichten. Erst nach Bescheid darf mit der Massnahme begonnen werden.

  6. 06

    Umsetzung und Mittelabruf

    Waehrend der Umsetzung erfolgen Erstattungsantraege zu den von der IB.SH festgelegten Terminen. Vergabe- und Publizitaetsvorschriften sind durchgaengig einzuhalten.

  7. 07

    Verwendungsnachweis und Zweckbindung

    Nach Abschluss der Massnahme wird ein Verwendungsnachweis vorgelegt. Die EFRE-Zweckbindungsfristen fuer die gefoerderte Hafeninfrastruktur sind einzuhalten; Verstoesse koennen zur Rueckforderung fuehren.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kommunen, Gemeindeverbaende und Zweckverbaende in Schleswig-Holstein, die Traeger oder Eigentuemer von See- oder Binnenhafeninfrastruktur sind. Die genaue Eingrenzung der Zuwendungsempfaenger ergibt sich aus der Foerderrichtlinie der IB.SH.
Welche Massnahmen werden gefoerdert?
Gefoerdert werden Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhaefen, einschliesslich Zugangsinfrastrukturen und Ausbaggerungskosten. Reine Unterhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen ohne Modernisierungscharakter sind nicht foerderfaehig.
Wie hoch ist die Foerderquote?
Die konkrete Foerderquote ergibt sich aus der Foerderrichtlinie und dem Bewilligungsbescheid und richtet sich nach den EFRE-Vorgaben fuer die Foerderperiode 2021-2027 in Schleswig-Holstein. Antragsteller klaeren die Quote im Rahmen des Vorgespraechs mit der IB.SH.
Wer prueft und bewilligt die Antraege?
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bearbeitet die Antraege im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein. Die Antragstellung erfolgt digital ueber das Serviceportal des Landes mit ELSTER-Zertifikat.
Bis wann laeuft die Foerderperiode?
Das Landesprogramm Wirtschaft ist Teil der EFRE-Strukturfondsperiode 2021-2027. Antraege koennen waehrend der laufenden Bewilligungsphase eingereicht werden; konkrete Stichtage fuer Erstattungsantraege werden von der IB.SH bekanntgegeben.
Welche Pflichten bestehen nach Bewilligung?
Bewilligungsempfaenger muessen die EFRE-Zweckbindung einhalten, Publizitaetsvorschriften umsetzen und das Vergaberecht beachten. Investitionen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen sind nur in engen Grenzen zulaessig; fossile Heizkessel sind grundsaetzlich nicht foerderfaehig.
Wo finden Antragsteller fachliche Beratung?
Die IB.SH bietet eine produktbezogene Beratung an. Vor der Antragstellung wird ein Vorgespraech mit dem zustaendigen Berater der IB.SH empfohlen, um Foerderfaehigkeit, Foerderquote und Verfahrensschritte zu klaeren.

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