BundesBonus
Zuschuss · bis 25 % Land

Schützenverein - Sportstättenbau

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bezuschusst Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalinstandsetzung von Sportstätten der Schützenvereine mit bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind Vereine, die dem Bayerischen Sportschützenbund oder dem Oberpfälzer Schützenbund angehören, Eigentum oder Erbbaurecht am Objekt halten und den Bedarf nachweisen; der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent. Der Antrag geht an die zuständige Regierung.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium des Innern, fuer Sport und Integration
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium des Innern, fuer Sport und Integration
Förderquote bis 25 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Freistaat Bayern fördert die Errichtung und Sanierung von Schiesssportstätten, die Schützenvereine für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen. Die Zuwendungen werden als projektbezogene Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt mit einem Fördersatz bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Mitgliedschaft im Bayerischen Sportschützenbund e.V. oder Oberpfälzer Schützenbund e.V.
Nachgewiesener Bedarf an den geplanten Sportstätten
Eigentum oder Erbbaurecht an den Förderobjekten
Eigenanteil von mindestens 10 Prozent

Was bekommst du konkret?

Förderung von Neubauten, Umbauten und Erweiterungen von Sportstätten der Vereine, gegebenenfalls auch des Erwerbs eines Objektes sowie Generalinstandsetzungen. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung für den unmittelbaren Sportbetrieb der Vereinsmitglieder benötigt wird.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Regierung einreichen

    Förderanträge der Schützenvereine sind bei der zuständigen Regierung einzureichen; Antragsunterlagen sind beim Bayerischen Sportschützenbund erhältlich.

  2. 02

    Dachorganisation beteiligen

    Die Regierungen beteiligen die jeweils zuständige Dachorganisation (Bayerischer Sportschützenbund e.V. oder Oberpfälzer Schützenbund e.V.).

  3. 03

    Zuschusshöhe festsetzen

    Nach erfolgter positiver Prüfung setzen die Regierungen die Höhe des staatlichen Zuschusses für das Bauvorhaben fest.

Häufige Fragen

Wer kann beim Schützenverein-Sportstättenbau Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Schützenvereine, die Mitglied des Bayerischen Sportschützenbundes e.V. (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e.V. (OSB) sind.
Wie hoch ist der Fördersatz beim Sportstättenbau?
Der Fördersatz beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Bauvorhabens als projektbezogener Zuschuss.
Welche Massnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Neubauten, Umbauten, Erweiterungen von Sportstätten, der Erwerb von Objekten sowie Generalinstandsetzungen, soweit diese für den unmittelbaren Sportbetrieb der Vereinsmitglieder benötigt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Schützenverein - Sportstättenbau — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
  2. [02]
    Bayerischer Sportschützenbund
    bssb.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
  3. [03]
    Oberpfälzer Schützenbund e.V.
    osb-ev.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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