BundesBonus
Zuschuss · bis 25 % Land

Schützenverein - Sportstättenbau

Förderung von Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Generalinstandsetzungen von Schiesssportstätten fuer Schützenvereine. Fördersatz bis 25% der zuwendungsfähigen Kosten als Investitionszuschuss.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium des Innern, fuer Sport und Integration
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium des Innern, fuer Sport und Integration
Förderhöhe
Förderquote 25 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Freistaat Bayern foerdert die Errichtung und Sanierung von Schiesssportstätten, die Schützenvereine für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen. Die Zuwendungen werden als projektbezogene Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt mit einem Fördersatz bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Mitgliedschaft im Bayerischen Sportschützenbund e.V. oder Oberpfälzer Schützenbund e.V.

Nachgewiesener Bedarf an den geplanten Sportstätten

Eigentum oder Erbbaurecht an den Förderobjekten

Eigenanteil von mindestens 10 Prozent

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Regierung einreichen

    Förderanträge der Schützenvereine sind bei der zuständigen Regierung einzureichen; Antragsunterlagen sind beim Bayerischen Sportschützenbund erhältlich.

  2. 02

    Dachorganisation beteiligen

    Die Regierungen beteiligen die jeweils zuständige Dachorganisation (Bayerischer Sportschützenbund e.V. oder Oberpfälzer Schützenbund e.V.).

  3. 03

    Zuschusshöhe festsetzen

    Nach erfolgter positiver Prüfung setzen die Regierungen die Höhe des staatlichen Zuschusses für das Bauvorhaben fest.

Häufige Fragen

Wer kann beim Schützenverein-Sportstättenbau Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Schützenvereine, die Mitglied des Bayerischen Sportschützenbundes e.V. (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e.V. (OSB) sind.
Wie hoch ist der Fördersatz beim Sportstättenbau?
Der Fördersatz beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Bauvorhabens als projektbezogener Zuschuss.
Welche Massnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Neubauten, Umbauten, Erweiterungen von Sportstätten, der Erwerb von Objekten sowie Generalinstandsetzungen, soweit diese für den unmittelbaren Sportbetrieb der Vereinsmitglieder benötigt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Schützenverein - Sportstättenbau — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium des Innern, fuer Sport und Integration
  2. [02]
    Bayerischer Sportschützenbund
    bssb.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium des Innern, fuer Sport und Integration
  3. [03]
    Oberpfälzer Schützenbund e.V.
    osb-ev.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium des Innern, fuer Sport und Integration
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