BundesBonus
Förderkredit · bis 5 Mio. € + Tilgungszuschuss · bis 10 % Land Aktuell bis 30.06.2027

L-Bank Tourismusfinanzierung Plus

Die Tourismusfinanzierung Plus ist ein Förderdarlehen der L-Bank Baden-Württemberg für mittelständische Tourismusbetriebe, die Gastronomie- oder Beherbergungsbetriebe modernisieren oder Freizeiteinrichtungen bauen, modernisieren oder erweitern. Die Kredithöhe beträgt in der Regel 10.000 € bis 5 Mio. €. Nach erfolgreicher Durchführung der Investition gibt es einen Tilgungszuschuss von 10 % des Bruttodarlehensbetrags, höchstens 200.000 €. Der Antrag läuft über die Hausbank.

Max. Kreditrahmen
5 Mio. €
pro Vorhaben
Fördergeber
L-Bank Baden-Württemberg

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 10.000 € – 5 Mio. €
Tilgungszuschuss bis 10 % (am Kreditende erlassen)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Tourismusfinanzierung Plus der L-Bank Baden-Württemberg ist ein langfristiges Förderdarlehen vor allem für Baumaßnahmen von Tourismusbetrieben. Gefördert werden die Erweiterung oder Modernisierung bestehender Gebäude in Gastronomie und Hotellerie, Betriebsübernahmen mit anschließender Umgestaltung, die Modernisierung von Innenräumen sowie Neubau, Modernisierung oder Erweiterung von Freizeiteinrichtungen. Finanziert werden Investitionskosten für Grundstück, Gebäude, Baumaßnahmen, Außenanlagen, Inneneinrichtung, digitale Innovationen und den Übernahmepreis für das Unternehmen.

Seit 23.10.2025 sind auch Unternehmen der touristisch geprägten Freizeitbranche antragsberechtigt, die in touristisch genutzte Freizeiteinrichtungen investieren, zum Beispiel Kletterparks, Bike-Parks, Baumwipfelpfade oder Themenparks. Neubauvorhaben im Gastgewerbe können gefördert werden, sofern sie mit der Sanierung oder Modernisierung einer bestehenden Einrichtung verbunden sind und die Qualität dieser Einrichtung verbessern; Neubauvorhaben für Neugründungen sind dort nicht förderfähig. Der Neubau von Freizeiteinrichtungen wird auch als alleinige Maßnahme und im Rahmen von Neugründungen gefördert.

Nicht gefördert werden Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs, Betriebsmittel und Warenlager, Betriebsfahrzeuge, mobile Gastronomieangebote (zum Beispiel Zelte, Food-Trucks), wohnwirtschaftliche Vorhaben, Immobilien oder andere Wirtschaftsgüter zur Vermietung an eine Betriebsgesellschaft, wenn die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden (hierfür kann das Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX geprüft werden), und die Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Ferienwohnungen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet sind, werden nicht gefördert.

Die L-Bank refinanziert die Tourismusfinanzierung seit 01.03.2022 aus dem KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU (KfW-Programmnummer 365) und verbessert die Konditionen für Unternehmen in Baden-Württemberg zusätzlich durch Zinsverbilligung, Tilgungszuschuss und eine längere Zeit ohne Bereitstellungszinsen. Die Mittel für Nachhaltigkeits- beziehungsweise Zukunftsbonus und Tilgungszuschuss stellt das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Landesmitteln bereit.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Führen Sie einen Tourismusbetrieb (zum Beispiel Hotel, Gaststätte, Campingplatz, Ferienwohnung oder Freizeiteinrichtung)?
Haben Sie einen Gewerbebetrieb angemeldet (bei Ferienwohnungen gilt: nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet)?
Gilt Ihr Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der EU-Definition?
Investieren Sie in Baden-Württemberg?
Geht es nicht um wohnwirtschaftliche Vorhaben, Betriebsmittel, Warenlager, Betriebsfahrzeuge oder mobile Gastronomieangebote?
Für den Zinsbonus: Haben Sie sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder ist Ihr Unternehmen seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv?
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag10 %5 Mio. €

Was bekommst du konkret?

Förderdarlehen im Hausbankenverfahren. Kredithöhe: in der Regel 10.000 € bis 5 Mio. €. Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre; tilgungsfreie Jahre je nach Laufzeitvariante: 5 Jahre 0 oder 1, 8 und 10 Jahre 0 bis 2, 15 Jahre 0 bis 2, 20 Jahre 0 bis 3. Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, bei 15 und 20 Jahren die ersten 10 Jahre. Bereitstellungsprovision: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge. Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse stehen in der Konditionenübersicht der L-Bank. Zusätzlich: Tilgungszuschuss nach erfolgreicher Durchführung der Investition (ab dem 02.05.2023: 10 % des Bruttodarlehensbetrags, höchstens 200.000 €; bei vorzeitiger Rückzahlung innerhalb der ersten Sollzinsbindung ist der Tilgungszuschuss anteilig zu erstatten); Zinsbonus für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind und Umsätze erzielt haben; Zukunftsbonus: Klima als zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen (ab 28.09.2026, löst den bisherigen Nachhaltigkeitsbonus ab); bei fehlenden Sicherheiten Kombi-Bürgschaft 50, bei der 50 % des Förderdarlehens verbürgt werden. Ausgeschlossen ist die Kombination mit anderen Förderprogrammen, die Mittel des Landes Baden-Württemberg enthalten, sofern damit die gleichen förderfähigen Kosten finanziert werden sollen; nicht möglich ist sie außerdem mit dem KfW-ERP-Förderkredit KMU und dem ERP-Gründerkredit – StartGeld.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für L-Bank Tourismusfinanzierung Plus
50.000.000 €

Förderfähig sind max. 50.000.000 €

Rechnerische Schätzung
5.000.000 €

pro Antrag

Förderquote10%
  • Gesamtkosten50.000.000 €
  • Förderfähige Basis50.000.000 €
  • Zuschuss– 5.000.000 €
  • Dein Eigenanteil45.000.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Förderantrag wird bei der Hausbank gestellt, nicht direkt bei der L-Bank. Die Hausbank (Bank oder Sparkasse vor Ort) berät zum Programm, nimmt den Förderantrag entgegen, schließt den Kreditvertrag mit Ihnen ab und zahlt das Förderdarlehen aus. Der schriftliche Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank gestellt werden. Das Programmmerkblatt oder das Produktinformationsblatt der L-Bank bringen Sie am besten zum Beratungstermin mit. Für den Zukunftsbonus: Klima füllt eine sachverständige Person die „Bestätigung zum Förderantrag – Zukunftsbonus: Klima“ aus, die über die Hausbank bei der L-Bank eingereicht wird. Die Kombi-Bürgschaft 50 der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg können Sie zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen.

Häufige Fragen

Gibt es einen Tilgungszuschuss?
Ja. Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss, sodass Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen müssen. Ab dem 02.05.2023 gelten 10 % des Bruttodarlehensbetrags, höchstens 200.000 €. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg. Wegen begrenzter Mittel wurden 2021 nicht durchgehend Tilgungszuschüsse gewährt.
Sind Freizeiteinrichtungen wie Kletterparks förderfähig?
Ja. Seit 23.10.2025 sind auch Unternehmen der touristisch geprägten Freizeitbranche antragsberechtigt, die in touristisch genutzte Freizeiteinrichtungen investieren, zum Beispiel Kletterparks, Bike-Parks, Baumwipfelpfade oder Themenparks. Die Einrichtungen müssen nicht mehr zu einem Hotel- oder Gastronomiebetrieb gehören; auch der Grunderwerb ist förderfähig.
Werden Neubauvorhaben gefördert?
Im Gastgewerbe können Neubauvorhaben gefördert werden, wenn sie mit der Sanierung oder Modernisierung einer bestehenden Einrichtung verbunden sind und deren Qualität verbessern; Neubauvorhaben für Neugründungen sind dort nicht förderfähig. Der Neubau von Freizeiteinrichtungen wird auch als alleinige Maßnahme und im Rahmen von Neugründungen gefördert.
Kann ich eine Ferienwohnung finanzieren?
Ja, wenn Sie die Vermietung der Ferienwohnung als Gewerbebetrieb im Haupt- oder Nebenerwerb anmelden. Ferienwohnungen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet sind, werden nicht gefördert. Die Umwandlung einer Wohnung in eine Ferienwohnung wird nur gefördert, wenn Sie bereits weitere Ferienwohnungen vermieten.
Wo beantrage ich das Förderdarlehen?
Bei der Hausbank. Dort stellen Sie den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab; die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus.

Mehr zu L-Bank Tourismusfinanzierung Plus und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Tourismusfinanzierung Plus — Offizielle Programmseite
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  2. [02]
    L-Bank: Details zum Zukunftsbonus: Klima
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  3. [03]
    KfW: ERP-Förderkredit KMU (Refinanzierung, Programmnummer 365)
    kfw.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  4. [04]
    L-Bank: Konditionenübersichten
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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