Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Förderquote | 75 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus unterstützt der Freistaat Sachsen die nachhaltige Anpassung des heimischen Tourismus an die klimatischen Veränderungen. Gefördert werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Tourismuswirtschaft, die auf die Errichtung einer neuen Betriebsstätte zielen, zum Kapazitätsausbau führen oder zusätzliche touristische Produkte und Dienstleistungen in einer bestehenden Betriebsstätte aufnehmen. Beispiele sind Angebote für Mountainbiker, Radfahrer und Wanderer sowie Aktivangebote wie eine Sommerrodelbahn, ein Kletterwald oder eine Erlebnisarena für Outdoor-Aktivitäten. Die nachweisliche Reduzierung der Witterungsabhängigkeit soll die wirtschaftliche Situation der Tourismusanbieter nachhaltig stärken.
Passt Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus Sachsen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro
Vorhabensort im Freistaat Sachsen, ausgenommen Chemnitz, Dresden und Leipzig
Schaffung oder Verbesserung eines saisonübergreifenden und nachhaltigen Angebots
Überwiegend touristisch geprägter Nutzungszweck, Naherholung nicht vordergründig
Eingetragener Verein, KMU oder kommunales Unternehmen mit gewerblicher Tourismus-Dienstleistung in Sachsen
Was bekommst du konkret?
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer maximalen Zuschusshöhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Zuschussbetrag beträgt 500.000 Euro für förderfähige Vorhaben im Freistaat Sachsen und 800.000 Euro für Vorhaben in einem staatlich anerkannten Kur- und Erholungsort. Förderfähig sind Sach- und Investitionsausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens wie Gebäude, Anlagen und Maschinen sowie für Patente, Betriebslizenzen und nicht patentierte technische Kenntnisse. Investitionen in Campingplätze einschließlich Wohnmobil-Stellplätzen sind förderfähig, sofern die Stellplätze nicht überwiegend Dauercampern zur Verfügung stehen. Nicht förderfähig sind Investitionen in Hotels, Gästehäuser, Gasthöfe, Pensionen sowie Ferienwohnungen und -häuser, die auf die Neuschaffung oder den Ausbau von Bettenzahlen gerichtet sind, ebenso Investitionen in die Neuschaffung oder den Ausbau gastronomischer Angebote. Die Auszahlung erfolgt in drei Stufen: 40 Prozent nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids und Anzeige des Vorhabensbeginns, weitere 50 Prozent nach Abschluss des Vorhabens und Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises sowie eine Schlussrate von 10 Prozent nach dessen Prüfung.
Wie stellst du den Antrag?
Wichtiger Hinweis der SAB: Die verfügbaren Haushaltsmittel sind mit den bereits eingegangenen Anträgen vollständig gezeichnet; eine Neuantragstellung ist derzeit nicht möglich. Der aktuelle Stand ist vor einer Antragstellung bei der SAB zu erfragen. Bei Vorliegen von Haushaltsmitteln erfolgt die Antragstellung über das SAB-Förderportal: Hochladen des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags, Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Bestätigung des Antragseingangs durch eine automatisierte E-Mail. Erst nach Eingang dieser E-Mail darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Beginnt der Antragsteller vorher, entfällt die Förderung. Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit der er seine Entschlossenheit zur Durchführung zeigt, etwa ein Vertragsabschluss oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Investitionen sind ausgeschlossen?
Ist die Mehrwertsteuer förderfähig?
Wie erfolgt die Auszahlung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus Sachsen — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
- [02]FRL Ganzjahrestourismus — Richtlinie im Volltextrevosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.