BundesBonus
Zuschuss · bis 75 % Land

Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus Sachsen

Der Freistaat Sachsen bezuschusst Investitionen der gewerblichen Tourismuswirtschaft, die saisonunabhängige Angebote schaffen. Ziel ist die Anpassung an klimatische Veränderungen und der Weg von der Saisonalität hin zu einem ganzjährig nutzbaren Tourismusangebot.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Förderquote 75 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus unterstützt der Freistaat Sachsen die nachhaltige Anpassung des heimischen Tourismus an die klimatischen Veränderungen. Gefördert werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Tourismuswirtschaft, die auf die Errichtung einer neuen Betriebsstätte zielen, zum Kapazitätsausbau führen oder zusätzliche touristische Produkte und Dienstleistungen in einer bestehenden Betriebsstätte aufnehmen. Beispiele sind Angebote für Mountainbiker, Radfahrer und Wanderer sowie Aktivangebote wie eine Sommerrodelbahn, ein Kletterwald oder eine Erlebnisarena für Outdoor-Aktivitäten. Die nachweisliche Reduzierung der Witterungsabhängigkeit soll die wirtschaftliche Situation der Tourismusanbieter nachhaltig stärken.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro

Vorhabensort im Freistaat Sachsen, ausgenommen Chemnitz, Dresden und Leipzig

Schaffung oder Verbesserung eines saisonübergreifenden und nachhaltigen Angebots

Überwiegend touristisch geprägter Nutzungszweck, Naherholung nicht vordergründig

Eingetragener Verein, KMU oder kommunales Unternehmen mit gewerblicher Tourismus-Dienstleistung in Sachsen

Was bekommst du konkret?

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer maximalen Zuschusshöhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Zuschussbetrag beträgt 500.000 Euro für förderfähige Vorhaben im Freistaat Sachsen und 800.000 Euro für Vorhaben in einem staatlich anerkannten Kur- und Erholungsort. Förderfähig sind Sach- und Investitionsausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens wie Gebäude, Anlagen und Maschinen sowie für Patente, Betriebslizenzen und nicht patentierte technische Kenntnisse. Investitionen in Campingplätze einschließlich Wohnmobil-Stellplätzen sind förderfähig, sofern die Stellplätze nicht überwiegend Dauercampern zur Verfügung stehen. Nicht förderfähig sind Investitionen in Hotels, Gästehäuser, Gasthöfe, Pensionen sowie Ferienwohnungen und -häuser, die auf die Neuschaffung oder den Ausbau von Bettenzahlen gerichtet sind, ebenso Investitionen in die Neuschaffung oder den Ausbau gastronomischer Angebote. Die Auszahlung erfolgt in drei Stufen: 40 Prozent nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids und Anzeige des Vorhabensbeginns, weitere 50 Prozent nach Abschluss des Vorhabens und Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises sowie eine Schlussrate von 10 Prozent nach dessen Prüfung.

Wie stellst du den Antrag?

Wichtiger Hinweis der SAB: Die verfügbaren Haushaltsmittel sind mit den bereits eingegangenen Anträgen vollständig gezeichnet; eine Neuantragstellung ist derzeit nicht möglich. Der aktuelle Stand ist vor einer Antragstellung bei der SAB zu erfragen. Bei Vorliegen von Haushaltsmitteln erfolgt die Antragstellung über das SAB-Förderportal: Hochladen des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags, Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Bestätigung des Antragseingangs durch eine automatisierte E-Mail. Erst nach Eingang dieser E-Mail darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Beginnt der Antragsteller vorher, entfällt die Förderung. Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit der er seine Entschlossenheit zur Durchführung zeigt, etwa ein Vertragsabschluss oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Kleinstunternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission sowie kommunale Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts oder als Eigenbetrieb, sofern sie im Freistaat Sachsen gewerbliche Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus erbringen. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 Prozent Banken, Versicherungen, der Bund oder der Freistaat Sachsen sind.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilsfinanzierung. Der maximale Zuschussbetrag liegt bei 500.000 Euro für förderfähige Vorhaben im Freistaat Sachsen und bei 800.000 Euro für Vorhaben in einem staatlich anerkannten Kur- und Erholungsort.
Welche Investitionen sind ausgeschlossen?
Nicht förderfähig sind Investitionen in Hotels, Gästehäuser, Gasthöfe, Pensionen sowie Ferienwohnungen und -häuser, die auf die Neuschaffung oder den Ausbau von Bettenzahlen beziehungsweise Wohneinheiten gerichtet sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Investitionen in Gastronomie, die auf die Neuschaffung oder den Ausbau vorhandener gastronomischer Angebote zielen.
Ist die Mehrwertsteuer förderfähig?
Ist der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt, können nur Nettobeträge ohne Mehrwertsteuer gefördert werden. Besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung, können Bruttobeträge mit Mehrwertsteuer gefördert werden.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids und Anzeige des Vorhabensbeginns werden 40 Prozent der Gesamtzuwendung ausgezahlt. Nach Abschluss des Vorhabens und Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises folgen weitere 50 Prozent. Die Schlussrate von 10 Prozent wird nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  2. [02]
    FRL Ganzjahrestourismus — Richtlinie im Volltext
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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