Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Landwirtschaftliche Rentenbank |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt mit dem Förderprogramm Leben auf dem Land die Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Gefördert werden vier Bereiche: technische und soziale Infrastruktur einschließlich der Nahversorgung, Tourismus, ländliches Wohnen, Arbeiten und Leben sowie die Begleitung von Landwirten in außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen. Förderfähig sind Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum unabhängig von der gewählten Rechtsform. Dazu zählen Unternehmen auch mit kommunalen Gesellschaftern, Zusammenschlüsse verschiedener Akteure im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen. Ob der Investitionsort im Förderbereich liegt, lässt sich über die Suchabfrage Ländlicher Raum der Rentenbank prüfen. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Fischerei und Aquakultur sowie Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse; ebenso können keine Umschuldungen oder laufenden Kosten finanziert werden.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Investitionsort liegt im ländlichen Raum (Ausnahme: Einkommensdiversifizierung und Wohnungsbau von Landwirten)
Antragsteller im ländlichen Raum unabhängig von der Rechtsform, auch Vereine, Verbände und natürliche Personen
Förderbereich: Infrastruktur, Tourismus, ländliches Wohnen und Arbeiten oder Einkommensdiversifizierung
Beherbergungsbetriebe: Übernachtungskapazität von 25 Gästebetten wird nicht überschritten
Kein Ausschlussfall: keine Fischerei und Aquakultur, keine Primärproduktion, keine Umschuldung, keine laufenden Kosten
Antragstellung über eine Bank eigener Wahl
Was bekommst du konkret?
Zinsgünstige Förderdarlehen mit einer Laufzeit zwischen drei und 50 Jahren. Ratentilgungsdarlehen können mit einer Zinsbindung zwischen 15 und 20 Jahren abgeschlossen werden. Das Programm bündelt mehrere Varianten: die Kreditprogramme mit den Nummern 249 und 250 sowie eine Leasing-Variante unter der Nummer 259. Die Förderbereiche im Einzelnen: (1) Infrastruktur — technische Infrastruktur wie Energieversorgung, Kommunikation, stoffliche Versorgung, Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur und öffentlicher Personennahverkehr; soziale Infrastruktur wie Bildungseinrichtungen, Kinderbetreuung, Pflegedienste, Krankenhäuser, Rettungsdienste, kulturelle Einrichtungen, Sport- und Freizeitanlagen sowie Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit; Nahversorgung durch inhabergeführte Lebensmitteleinzelhändler, die kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition sind, oder durch regionale Initiativen. (2) Tourismus — Infrastruktur sanfter Tourismusformen wie Naturparks, Kur- und Kneipphäuser oder Rad-, Wander- und Reitwege, Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen für Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt, Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter sowie touristische Angebote mit regionalem Charakter; Systemgastronomie und Franchisevorhaben sind ausgeschlossen. (3) Ländliches Wohnen, Arbeiten und Leben — Investitionen im Zusammenhang mit LEADER-Maßnahmen, BULE+ oder ähnlichen Programmen, Dorferneuerung und Ortsbildgestaltung, Kulturgüter einschließlich Baudenkmälern, Erwerb, Erhaltung und Erweiterung agrarwirtschaftlich genutzter Bausubstanz sowie Wohnungsbau von Landwirten zur Eigennutzung; die Vermietung zur reinen Kapitalanlage ist ausgeschlossen. (4) Einkommensdiversifizierung — Investitionen in außerlandwirtschaftliche Erwerbseinkommen von Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen, hier ist der Investitionsort auch außerhalb des ländlichen Raums möglich. Für Vorhaben mit Bezug zur Agrarwirtschaft, etwa Urlaub auf dem Bauernhof oder beim Winzer, verweist die Rentenbank auf das Programm 253. Eine programmweite Höchstsumme oder Förderquote nennt die Programmseite nicht; die Zinssätze richten sich nach dem risikogerechten Zinssystem.
Wie stellst du den Antrag?
Die Antragstellung und die Kreditvergabe erfolgen über eine Bank eigener Wahl, sodass die Einzelheiten des Kredits mit dem dortigen Kundenberater geklärt werden. Vor der Antragstellung sollte über die Suchabfrage Ländlicher Raum geprüft werden, ob der Standort des Vorhabens im Förderbereich liegt. Maßgeblich sind die Programmbedingungen Leben auf dem Land (Nr. 249 und 250) beziehungsweise für die Leasing-Variante (Nr. 259). Je nach Vorhaben sind zusätzlich eine De-minimis-Beihilfeerklärung und eine Kumulierungserklärung einzureichen; die Zinsberechnung erläutert das Merkblatt zum risikogerechten Zinssystem. Fragen zum Programm beantwortet das Fördergeschäft der Rentenbank montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer 069 2107 500 oder per E-Mail an [email protected].
Häufige Fragen
Wer kann den Förderkredit Leben auf dem Land beantragen?
Welche Investitionen werden gefördert?
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Wie lange laufen die Darlehen und wie lange gilt der Zinssatz?
Wie wird der Kredit beantragt?
Welche Programmnummern gehören zu Leben auf dem Land?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Rentenbank-Förderkredit Leben auf dem Land — Offizielle Programmseiterentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [02]Suchabfrage Ländlicher Raumrentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [03]Darlehensrechner der Rentenbankrentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [04]Programmbedingungen Leben auf dem Land (Nr. 249 / 250)rentenbank.deRechtsgrundlageLandwirtschaftliche Rentenbank