BundesBonus
Zuschuss Bund Aktuell bis 01.12.2030

Bio-Zertifizierung Außer-Haus-Verpflegung (RIZERT-AHV)

Die Förderung nach RIZERT-AHV gibt Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung einen Zuschuss zu den Ausgaben für die Bio-Zertifizierung, die eine Kontrollstelle in Rechnung stellt. Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der Zertifizierungskosten, in Kindertageseinrichtungen und Schulen mit eigener Küche maximal 100 Prozent. Förderfähig sind höchstens 3.500 Euro Gesamtausgaben. Projektanträge können bis zum 01.12.2030 online eingereicht werden.

Fördergeber
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (RIZERT-AHV) fördert das Bundesprogramm Ökologischer Landbau die Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).

Antragsberechtigt sind Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform und Größe, deren Geschäftstätigkeit die Außer-Haus-Verpflegung ist; dazu zählen auch öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen. Die Zertifizierung muss sich auf eine Betriebsstätte in Deutschland beziehen. Ein Unternehmen der AHV ist jeder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, also Einrichtungen jeder Art wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden.

Förderfähig sind nur die von einer Kontrollstelle in Rechnung gestellten Ausgaben zur Bio-Zertifizierung für den Kontrollbereich der Außer-Haus-Verpflegung. Die Förderung ist unabhängig vom angestrebten oder erreichten Bio-Anteil. Die Zuwendung wird im Rahmen von Höchstgrenzen als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage können derzeit nach Antragsprüfung nur Bewilligungen für die Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung erfolgen. Die Kontrolle von Unternehmen der AHV nach einem Jahr nach der Erstzertifizierung kann nicht gefördert werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Ist die Außer-Haus-Verpflegung die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens (zum Beispiel Restaurant, Kantine, Catering, Schul- oder Krankenhausverpflegung, auch öffentliche Träger)?
Bezieht sich die Zertifizierung auf eine Betriebsstätte in Deutschland?
Hat Ihr Unternehmen vor der Zertifizierung mindestens ein Jahr keinem Kontrollverfahren nach der Bio-AHVV oder der Verordnung (EU) 2018/848 unterstanden?
Haben Sie noch keinen Kontrollvertrag mit einer Kontrollstelle abgeschlossen (er gilt als Beginn der Zertifizierung)?

Was bekommst du konkret?

  • Zuschuss zu den von einer Kontrollstelle in Rechnung gestellten Ausgaben für die Bio-Zertifizierung (Kontrollbereich Außer-Haus-Verpflegung): maximal 80 Prozent der Zertifizierungskosten.
  • In Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden: maximal 100 Prozent der Zertifizierungskosten.
  • Sonst leistet jeder Zuwendungsempfänger einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent, je nach Verzehrstelle.
  • Die maximal förderfähigen Gesamtausgaben betragen bei der Bio-Zertifizierung eines Unternehmens der AHV 3.500 Euro.
  • Die Zertifizierung soll innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten abgeschlossen sein.

Wie stellst du den Antrag?

Zuerst eine geeignete Kontrollstelle suchen; Kostenvoranschläge mehrerer Kontrollstellen einzuholen kann sinnvoll sein. Dann den Antrag auf Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung über das Online-Antragsverfahren stellen; Projektanträge können ausschließlich über das Online-Formular gestellt werden und bis zum 01.12.2030 beim BÖL eingereicht werden. Der Antrag wird fachlich und beihilferechtlich geprüft. Bei Bewilligung kommt ein Zuwendungsbescheid mit allen förderrelevanten Informationen. Erst danach darf der Kontrollvertrag mit einer Kontrollstelle abgeschlossen werden, denn der Vertragsabschluss gilt als Beginn der Zertifizierung. Ausgezahlt wird, wenn die Bio-Zertifizierung abgeschlossen ist und die Ausgaben durch einen Verwendungsnachweis belegt sind. Dazu gehören der Verwendungsnachweis mit Zahlungsanforderung, das Bio-Zertifikat, die Rechnung der Kontrollstelle mit getrennt ausgewiesener Umsatzsteuer, ein Kontoauszug oder eine Barzahlungsquittung und der Vertrag mit der Kontrollstelle.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung der Bio-Zertifizierung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform und Größe, deren Geschäftstätigkeit die Außer-Haus-Verpflegung ist, auch öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen. Die Zertifizierung muss sich auf eine Betriebsstätte in Deutschland beziehen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der Zertifizierungskosten. In Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, sind es maximal 100 Prozent. Die maximal förderfähigen Gesamtausgaben betragen bei der Bio-Zertifizierung eines Unternehmens der AHV 3.500 Euro.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Förderfähig sind nur die von einer Kontrollstelle in Rechnung gestellten Ausgaben zur Bio-Zertifizierung für den Kontrollbereich der Außer-Haus-Verpflegung. Die Förderung ist unabhängig vom angestrebten oder erreichten Bio-Anteil.
Wann darf ich mit der Zertifizierung beginnen?
Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids. Schon der Abschluss eines Kontrollvertrags mit einer Kontrollstelle gilt als Beginn der Zertifizierung. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Die Fördermittel werden ausgezahlt, wenn die Bio-Zertifizierung abgeschlossen ist und der Antragsteller die entstandenen Ausgaben durch einen Verwendungsnachweis nachgewiesen hat.
Bis wann kann ich einen Antrag stellen und gibt es Einschränkungen?
Projektanträge können bis zum 01.12.2030 beim BÖL eingereicht werden, ausschließlich über das Online-Formular. Aufgrund der angespannten Haushaltslage können derzeit nach Antragsprüfung nur Bewilligungen für die Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung erfolgen; die Kontrolle nach einem Jahr nach der Erstzertifizierung kann nicht gefördert werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bio-Zertifizierung Außer-Haus-Verpflegung (RIZERT-AHV) — Offizielle Programmseite
    oekolandbau.dePrimärquelleBundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  2. [02]
    Richtlinie RIZERT-AHV
    oekolandbau.deRechtsgrundlageBundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  3. [03]
    Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV)
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  4. [04]
    Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen
    foerderportal.bund.dePrimärquelleBundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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