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Förderkredit Bund

LR-Förderkredite für Energieunternehmen (Rentenbank)

Zinsgünstiger Förderkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Energieunternehmen im ländlichen Raum — Bioenergie, Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Erdwärme sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Zuständig
Landwirtschaftliche Rentenbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Investitionen von Energieunternehmen im ländlichen Raum mit zinsgünstigen Förderkrediten. Die Rentenbank führt die Förderung heute unter LR-Förderkredite für Energieunternehmen; der frühere Programmname „Energie vom Land" — so noch im Geschäftsbericht 2024 — kommt auf den aktuellen Programmseiten nicht mehr vor.

Antragsberechtigt sind vier Gruppen von Energieunternehmen: solche mit land- und forstwirtschaftlichen Inhabern, solche mit agrarnahen Inhabern, solche mit Kommunen oder kommunalen Unternehmen als Inhaber sowie Energieunternehmen mit sonstigen Inhabern. Bei den ersten beiden Gruppen müssen mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile von Land- und Forstwirten beziehungsweise von agrarnahen Unternehmen gehalten werden.

Gefördert werden Bau und Modernisierung von Anlagen für Bioenergie (Biogas, Biomethan, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasung, biogene Kraftstoffe), Windenergie, Photovoltaik (Dachanlagen, Freiflächenanlagen sowie Agri-Photovoltaik nach DIN SPEC 91434 oder DIN SPEC 91492), Wasserkraft, Erdwärme und sonstige regenerative Energieerzeugung sowie Anlagen zur Speicherung und lokalen Verteilung der so erzeugten Energie, etwa Wärmenetze.

Welche Konditionsklasse gilt, hängt vom Vorhaben und vom Inhaberkreis ab: Bioenergie sowie Speicherung und Verteilung laufen zu LR-Top-Konditionen, Windenergie und die meisten Photovoltaik-Varianten zu LR-Energie-Konditionen; Agri-Photovoltaik mit land- und forstwirtschaftlichen Inhabern erhält LR-Premium.

Erzeugungs- und Speicheranlagen werden auf beihilfefreie Konditionen beschränkt, wenn die Anlage oder eine verbundene Anlage eine staatliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erhält.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

KMU der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien

Zweckgebundene Mittelverwendung gegenüber der Hausbank nachweisen

Keine Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung (Inselanlagen)

Was bekommst du konkret?

Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, Auszahlung 100 Prozent. Keine außerplanmäßigen Rückzahlungen für die Dauer der Sollzinsbindung.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Hausbank kontaktieren

    Wenden Sie sich an ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank), das den Antrag für Sie bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) einreicht.

  2. 02

    Antrag über Hausbank bei Landwirtschaftlicher Rentenbank stellen

    Die Hausbank stellt den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Häufige Fragen

Wer kann das Programm Energie vom Land beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien gemäß KMU-Definition der EU. Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.
Was wird zu LR-Top-Konditionen gefördert?
Zu LR-Top-Konditionen gefördert werden Bioenergie (Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen, biogene Kraftstoffe inkl. Bio-LNG/Bio-CNG) sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien einschließlich der Erzeugung von grünem Wasserstoff.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung (Inselanlagen), die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Umschuldungen, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Vorhaben, deren Verwendungszwecke den Ausschlusskriterien der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterfallen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  2. [02]
    Rentenbank-Geschäftsbericht 2024 — Förderprogramme (früherer Name „Energie vom Land")
    publikationen.rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  3. [03]
    Aktuelle Konditionen Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
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