BundesBonus
Förderkredit · bis 10 Mio. € Bund

Energie vom Land

Zinsgünstiges Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank für KMU der Energieerzeugung, -speicherung oder -verteilung erneuerbarer Energien. Bis zu 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr, bis zu 100 Prozent Finanzierungsanteil. Geltungsdauer bis 31.12.2030.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landwirtschaftliche Rentenbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderhöhe bis zu 10 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm Energie vom Land der Landwirtschaftlichen Rentenbank fördert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der Energieproduktion in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Zu LR-Top-Konditionen werden Bioenergie (Biogas-, Biomethan-, Holzvergasungsanlagen, biogene Kraftstoffe) sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien einschließlich der Erzeugung von grünem Wasserstoff gefördert. Zu LR-Basis-Konditionen werden Fotovoltaik (auf landwirtschaftlichen Gebäuden, Kommunalgebäuden, Aufdach- und Freiflächenanlagen), Windkraft, regenerative Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis anderer Technologien sowie Unternehmenskäufe und -übernahmen für KMU finanziert.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

KMU der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien

Zweckgebundene Mittelverwendung gegenüber der Hausbank nachweisen

Keine Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung (Inselanlagen)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Hausbank kontaktieren

    Wenden Sie sich an ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank), das den Antrag für Sie bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) einreicht.

  2. 02

    Antrag über Hausbank bei Landwirtschaftlicher Rentenbank stellen

    Die Hausbank stellt den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Häufige Fragen

Wer kann das Programm Energie vom Land beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien gemäß KMU-Definition der EU. Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.
Was wird zu LR-Top-Konditionen gefördert?
Zu LR-Top-Konditionen gefördert werden Bioenergie (Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen, biogene Kraftstoffe inkl. Bio-LNG/Bio-CNG) sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien einschließlich der Erzeugung von grünem Wasserstoff.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die Förderhöhe beträgt bis zu 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr bei einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung (Inselanlagen), die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Umschuldungen, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Vorhaben, deren Verwendungszwecke den Ausschlusskriterien der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterfallen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Energie vom Land — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  2. [02]
    Rentenbank Energie vom Land
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  3. [03]
    Aktuelle Konditionen Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank