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BEW-Antrag Schritt für Schritt — so beantragst du die Wärmenetz-Förderung

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bezuschusst Planung, Neubau und Dekarbonisierung von Wärmenetzen: Machbarkeitsstudien mit 50 Prozent der Kosten (Modul 1), Investitionen in Neubau- und Bestandsnetze mit 40 Prozent (Module 2 und 3, bis 100 Millionen Euro pro Antrag) sowie eine Betriebskostenförderung für bestimmte Wärmeerzeuger (Modul 4). Beantragt wird beim BAFA über das Onlineportal der Förderzentrale Deutschland — zwingend vor Maßnahmenbeginn.

Antragsweg
FZD-Portal (foerderzentrale.gov.de), seit 14.04.2026
Fördersätze
Modul 1: 50 % · Module 2/3: 40 %
Maximalförderung
bis 100 Mio. € pro Antrag (Modul 2)
Harte Regel
Zuwendungsbescheid VOR Maßnahmenbeginn

Wer kann die BEW-Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind laut Nummer 5.1 der Förderrichtlinie Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und Zweckverbände sowie eingetragene Vereine und Genossenschaften[01]. Daneben können Contractoren beantragen, sofern sie die Voraussetzungen aus Anhang 2 der Richtlinie erfüllen[01]. Privatpersonen stehen nicht auf der Liste — die BEW richtet sich an die Betreiberseite von Wärmenetzen, nicht an einzelne Anschlussnehmer.

Welches BEW-Modul passt zu welchem Vorhaben?

Die BEW gliedert sich in vier Module — vom Planungszuschuss bis zur Betriebskostenförderung. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien für neue Netze (Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2–4, ausgerichtet auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten)[01]. Modul 2 ist die systemische Förderung: Neubau von Netzen, die zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie Bestandsnetz-Transformation — hier ist eine Wirtschaftlichkeitslückenberechnung über die Projektlebenszeit vorzulegen, und große Projekte können in mehreren Maßnahmenpaketen (mehrere Anträge pro Projekt) beantragt werden[01]. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen in Bestandsnetzen, Modul 4 die Betriebskosten bestimmter Wärmeerzeuger (Details im Merkblatt 3.1)[02].

ModulGegenstandFördersatzMax. pro AntragBewilligungszeitraum
1 — MachbarkeitsstudienPlanung neuer Netze (HOAI LPH 2–4, > 16 Gebäude / > 100 WE)50 % der Kosten2 Mio. €12 Monate (+ 12 auf Antrag)
2 — Systemische FörderungNeubau (≥ 75 % EE + Abwärme) und Bestandsnetz-Transformation40 % der Ausgaben100 Mio. €, begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitslücke48 Monate (+ 24 auf Antrag)
3 — EinzelmaßnahmenEinzelmaßnahmen in Bestandsnetzen (> 16 Gebäude / > 100 WE); Transformationsplan Pflicht40 % der Ausgabensiehe Merkblatt 3.1siehe Merkblatt 3.1
4 — BetriebskostenförderungBetriebskosten bestimmter erneuerbarer Wärmeerzeugersiehe Merkblatt 3.1siehe Merkblatt 3.1siehe Merkblatt 3.1
Die vier BEW-Module im Überblick (BAFA, Merkblatt-Stand ab 01.04.2026)[01][02]

Wie läuft der BEW-Antrag Schritt für Schritt ab?

Das BAFA beschreibt den Weg zur Förderung in drei Grundschritten — Antragsberechtigung prüfen, Modul bestimmen, Antrag stellen und Zuwendungsbescheid abwarten[01]. In der Praxis kommen Unterlagen-Vorbereitung und Bewilligungszeitraum dazu:

  1. Antragsberechtigung anhand des Merkblatts 3.1 prüfen — Unternehmen nach § 14 BGB, Kommune (wirtschaftlich tätig), Eigenbetrieb, Zweckverband, Verein, Genossenschaft oder Contractor[02].
  2. Förder-Modul bestimmen: Planung → Modul 1, Neubau/Transformation → Modul 2, Einzelmaßnahme im Bestand → Modul 3, Betriebskosten → Modul 4. Für Modul 3 muss ein Transformationsplan für das Bestandsnetz vorliegen — ohne ihn sind Einzelmaßnahmen nicht förderfähig[01].
  3. Unterlagen vorbereiten: bei Modul 2 insbesondere die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung über sämtliche Kosten-, Erlös- und Förderkomponenten der Projektlebenszeit[01].
  4. Antrag über das Onlineportal der Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de) stellen — das FZD-Portal ist seit dem 14. April 2026 der Antragsweg für die BEW[03][05].
  5. Zuwendungsbescheid abwarten, bevor Verträge geschlossen oder Maßnahmen begonnen werden — ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich[01].
  6. Vorhaben im Bewilligungszeitraum umsetzen (Modul 1: 12 Monate, Modul 2: 48 Monate) — eine Verlängerung ist einmalig auf Antrag möglich (+ 12 bzw. + 24 Monate)[01].

Was hat sich 2026 beim BEW-Antrag geändert?

Zwei Umstellungen betreffen jeden neuen Antrag: Seit dem 1. April 2026 gilt ein neues Merkblatt für alle ab diesem Datum gestellten Anträge — und die Förderung von Transformationsplänen in Modul 1 ist seitdem nicht mehr möglich; Modul 1 fördert nur noch Machbarkeitsstudien[04]. Seit dem 14. April 2026 läuft die Antragstellung über das neue Onlineportal der Förderzentrale Deutschland statt über die bisherigen Antragswege[03]. Wer Vorlagen aus älteren Anträgen wiederverwendet, sollte beides prüfen — Modulzuschnitt und Portal.

Warum darf ich vor dem Zuwendungsbescheid nicht loslegen?

Die BEW folgt dem klassischen Zuwendungsrecht: Erst der Antrag, dann der Zuwendungsbescheid, erst danach die Umsetzung. Das BAFA weist ausdrücklich auf den förderschädlichen, vorzeitigen Maßnahmenbeginn hin[01] — wer vor Bescheid-Erhalt Liefer- oder Leistungsverträge schließt, riskiert die komplette Förderung. Für die Projektplanung heißt das: Ausschreibungs- und Vergabe-Zeitpläne am Bescheid ausrichten, nicht am Antragsdatum.

Welche Rolle spielt der Transformationsplan seit dem Modul-1-Aus?

Gefördert wird der Transformationsplan seit dem 1. April 2026 nicht mehr[04]gebraucht wird er weiterhin: Einzelmaßnahmen in Modul 3 sind nur förderfähig, wenn für das Bestandswärmenetz ein Transformationsplan vorliegt[01]. Betreiber ohne Plan müssen ihn also auf eigene Kosten erstellen, bevor sie Modul-3-Anträge stellen können. Die Anforderungen an Inhalt und Zielbild (treibhausgasneutrales Wärmenetz bis 2045) beschreibt das Merkblatt 3.1[02].

Häufige Fragen

Wer ist bei der BEW antragsberechtigt?
Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Unternehmen und Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften sowie Contractoren (unter den Voraussetzungen aus Anhang 2 der Richtlinie). Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Kann ich als privater Hauseigentümer von der BEW profitieren?
Nicht direkt — die BEW fördert die Betreiberseite von Wärmenetzen. Als Eigentümer profitierst du indirekt über den Anschluss an ein gefördertes Netz. Für die eigene Heizung ist die KfW-458-Heizungsförderung der passende Weg, die auch den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz bezuschusst.
Wie hoch ist die BEW-Förderung?
Modul 1 (Machbarkeitsstudien): 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Module 2 und 3: 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben — in Modul 2 maximal 100 Millionen Euro pro Antrag, begrenzt auf die nachgewiesene Wirtschaftlichkeitslücke.
Für welche Netzgröße gilt die BEW?
Machbarkeitsstudien (Modul 1) und Einzelmaßnahmen (Modul 3) müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Kleinere Netze fallen nicht unter diese Module — für Gebäudenetze ist die KfW-Heizungsförderung die passende Schiene.
Kann ein großes Projekt mehrere BEW-Anträge stellen?
Ja. In Modul 2 kann ein Projekt in mehreren Maßnahmenpaketen — also mit mehreren Anträgen pro Projekt — beantragt werden. Das erlaubt es, lange Transformationspfade in bewilligbare Abschnitte zu teilen.
Was passiert, wenn der Bewilligungszeitraum nicht reicht?
Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Erlass des Zuwendungsbescheids (Modul 1: 12 Monate, Modul 2: 48 Monate) und kann auf Antrag einmalig verlängert werden — um bis zu 12 Monate in Modul 1 bzw. bis zu 24 Monate in Modul 2.
Wo finde ich Richtlinie, Merkblatt und Formulare?
Auf der BAFA-Programmseite unter „Informationen zum Thema": dort liegen die Richtlinie zur BEW, das Merkblatt (Version 3.1, gültig für Anträge ab dem 1. April 2026) mit Antworten auf häufige Fallkonstellationen sowie alle Formulare für das Förderverfahren.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    BAFA — Merkblatt zur BEW, Version 3.1 (gültig für Anträge ab 01.04.2026)
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  3. [03]
    BAFA — Kurzmeldung: Neues Onlineportal der Förderzentrale Deutschland für BEW-Anträge
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  4. [04]
    BAFA — Kurzmeldung: Ende der Transformationsplan-Förderung in Modul 1
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  5. [05]
    Förderzentrale Deutschland — Antragsportal (FZD)
    foerderzentrale.gov.dePrimärquelleBundesverwaltung / Förderzentrale Deutschland

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