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Zuschuss · bis 900 € Bund

Förderung des Schienengüterverkehrs im Einzelwagenverkehr (BK-EWV)

Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten Zuschüsse zu Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (EWV). Gefördert werden Bedienungen mit 1 bis 15 Wagen sowie Anschlussfahrten in Bündelungs- und Direktverkehren. Antragstelle ist das Eisenbahn-Bundesamt.

Max. Förderung
900 €
pro Antrag
Zuständig
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Förderhöhe bis zu 900 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm BK-EWV unterstützt der Bund den Schienengüterverkehr im Einzelwagenverkehr durch eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten. Die Förderung erfolgt in zwei Förderlinien: Förderlinie 1 fördert Bedienungen mit 1 bis 15 Wagen zwischen einem Gleisanschluss oder einer Ladestelle und einem zugeordneten Bahnhof. Förderlinie 2 fördert Anschlussfahrten als Bündelungs- und Direktverkehre mit mindestens einem Wagen. Das Förderprogramm soll den Einzelwagenverkehr stärken und einen Beitrag zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene leisten.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Zugangsberechtigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen

Einhaltung der EWV-Kriterien laut Systembeschreibung

Vertrag als Frachtführer oder ausführender Frachtführer (HGB)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt stellen

    Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einreichen.

  2. 02

    Antragsfrist beachten

    Anträge müssen für eine Netzfahrplanperiode bis zum 15.10. vor Beginn der jeweiligen Netzfahrplanperiode gestellt werden.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Bundeseigene und nicht bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen im innerdeutschen und grenzüberschreitenden Einzelwagenverkehr.
Wie hoch ist die Förderung je Bedienung?
In Förderlinie 1 maximal 900 € je Bedienung. Die Höhe richtet sich nach der jährlichen Bedienmenge in Wagenzahl pro Gleisanschluss.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss bis zum 15.10. vor Beginn der jeweiligen Netzfahrplanperiode beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht werden.
Wie lange läuft das Programm?
Die Geltungsdauer der Förderrichtlinie reicht bis zum 31.05.2029.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Eisenbahn-Bundesamt: Betriebskosten im Einzelwagenverkehr
    eba.bund.dePrimärquelleEisenbahn-Bundesamt (EBA)
  3. [03]
    Förderrichtlinie BK-EWV vom 21.05.2024
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageEisenbahn-Bundesamt (EBA)