Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Eisenbahn-Bundesamt (EBA) |
| Förderhöhe | bis zu 900 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm BK-EWV unterstützt der Bund den Schienengüterverkehr im Einzelwagenverkehr durch eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten. Die Förderung erfolgt in zwei Förderlinien: Förderlinie 1 fördert Bedienungen mit 1 bis 15 Wagen zwischen einem Gleisanschluss oder einer Ladestelle und einem zugeordneten Bahnhof. Förderlinie 2 fördert Anschlussfahrten als Bündelungs- und Direktverkehre mit mindestens einem Wagen. Das Förderprogramm soll den Einzelwagenverkehr stärken und einen Beitrag zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene leisten.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Zugangsberechtigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen
Einhaltung der EWV-Kriterien laut Systembeschreibung
Vertrag als Frachtführer oder ausführender Frachtführer (HGB)
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
2 Schritte
- 01
Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt stellen
Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einreichen.
- 02
Antragsfrist beachten
Anträge müssen für eine Netzfahrplanperiode bis zum 15.10. vor Beginn der jeweiligen Netzfahrplanperiode gestellt werden.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Förderung je Bedienung?
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Wie lange läuft das Programm?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung des Schienengüterverkehrs im Einzelwagenverkehr (BK-EWV) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleEisenbahn-Bundesamt (EBA)
- [02]Eisenbahn-Bundesamt: Betriebskosten im Einzelwagenverkehreba.bund.dePrimärquelleEisenbahn-Bundesamt (EBA)
- [03]Förderrichtlinie BK-EWV vom 21.05.2024bundesanzeiger.deRechtsgrundlageEisenbahn-Bundesamt (EBA)