BundesBonus
Zuschuss · bis 2.000 € Bund

Laden im Mehrparteienhaus – Wohnungseigentümergemeinschaften

Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern. Das Angebot richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und an einzelne Wohnungseigentümer. Der Zuschuss beträgt je Stellplatz pauschal 1.300 EUR ohne Ladepunkt, 1.500 EUR mit Ladepunkt und 2.000 EUR für einen bidirektionalen Ladepunkt.

Max. Förderung
2.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Verkehr
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr
Förderhöhe 1.300 € – 2.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen sowie der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten an bestehenden Mehrparteienhäusern. Auch notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind die Kosten für Planung und Betrieb der Anlagen. Der Stellplatz muss zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten gehören und im Zusammenhang mit der Wohnnutzung genutzt werden. Gefördert wird nur, wer mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 Prozent aller Stellplätze am Wohngebäude vorverkabelt. Der Ladepunkt ist ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben, und die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ist einzuhalten. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen den Beschluss über den Ausbau spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nachreichen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder ein einzelner Wohnungseigentümer

Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten

Mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 Prozent aller Stellplätze werden vorverkabelt

Betrieb des Ladepunkts ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien

Einhaltung der Zweckbindungsfrist von 3 Jahren

Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft spätestens 6 Monate nach Erstbescheidung

Kein Bauantrag für das Gebäude nach dem 24.03.2021

Was bekommst du konkret?

Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss je Stellplatz. Ohne installierten Ladepunkt beträgt der Zuschuss 1.300 EUR, mit installiertem Ladepunkt 1.500 EUR und für einen bidirektionalen Ladepunkt 2.000 EUR. Die Auszahlung erfolgt nach der erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe; die Obergrenze von 300.000 EUR in 3 Jahren darf nicht überschritten werden. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben ist ausgeschlossen.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge stellen Sie über das Antragsportal des Programms. Die Antragstellung ist vom 15. April 2026 bis zum 10. November 2026 möglich; es gilt das Prinzip first come, first served. Einen Kostenvoranschlag reichen Sie bereits bei der Antragstellung ein. Lieferungs- oder Leistungsverträge dürfen Sie erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids abschließen. Den Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Ausbau reichen Sie spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nach. Nach der Umsetzung weisen Sie die Verwendung der Mittel nach, danach erfolgt die Auszahlung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss je Stellplatz?
Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss je Stellplatz: 1.300 EUR ohne installierten Ladepunkt, 1.500 EUR mit installiertem Ladepunkt und 2.000 EUR für einen bidirektionalen Ladepunkt. Die Auszahlung erfolgt nach der erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen, der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten sowie notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude. Nicht förderfähig sind die Kosten für Planung und Betrieb der Anlagen.
Welche Voraussetzungen muss die WEG erfüllen?
Der Stellplatz muss zu einem bestehenden Mehrparteienhaus mit mindestens 3 Wohneinheiten gehören und im Zusammenhang mit der Wohnnutzung genutzt werden. Mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 Prozent aller Stellplätze sind vorzuverkabeln. Den Beschluss über den Ausbau muss die Wohnungseigentümergemeinschaft spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nachreichen.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Die Antragstellung ist vom 15. April 2026 bis zum 10. November 2026 möglich. Es gilt das Prinzip first come, first served, eine Bewilligung ist nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich.
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden gewerblich genutzte Stellplätze und Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021. Die Förderung darf nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombiniert werden, parallele Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie sind unzulässig, und die De-minimis-Obergrenze von 300.000 EUR in 3 Jahren darf nicht überschritten werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Laden im Mehrparteienhaus – Wohnungseigentümergemeinschaften — Offizielle Programmseite
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
  2. [02]
    Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern (PDF)
    laden-im-mehrparteienhaus.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr
  3. [03]
    Förderaufruf für Wohnungseigentümergemeinschaften (PDF)
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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