Auf einen Blick
| Förderart | Steuervorteil |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
| Förderhöhe | bis zu 1.200 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Nach § 35a EStG mindern handwerkliche Leistungen rund um den Privathaushalt die Einkommensteuer um 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 €/Jahr für Handwerkerrechnungen + zusätzlich max. 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen). Die Wallbox-Installation durch einen Elektrofachbetrieb fällt unter diese Regelung. Wichtig: nur Lohnkosten zählen, nicht Material — der Handwerker muss diese auf der Rechnung getrennt ausweisen.
Passt § 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation zu dir?
4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Handwerkerrechnung mit getrenntem Lohnkostenanteil
Die Rechnung des Elektrikers muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Pauschalrechnungen ohne Aufteilung erkennt das Finanzamt nicht an — vor Auftragsvergabe vom Handwerker bestätigen lassen, dass die Rechnung die Aufteilung enthält.
Zahlung per Überweisung — keine Barzahlung
Die Rechnung muss unbar auf das Konto des Handwerkers überwiesen werden. Barzahlung schliesst den Steuerabzug komplett aus, selbst bei vorliegender Quittung. Karten- und Online-Zahlung sind zulässig.
Installation im selbst genutzten Haushalt (EU/EWR)
Die Wallbox muss im eigenen Haushalt installiert werden — Eigentum oder Mietwohnung, Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung. Der Haushalt muss in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Installation in Garagen Dritter oder bei der Arbeit ist nicht abzugsfähig.
Keine Doppelförderung mit KfW-Zuschuss
Für dieselbe Massnahme darf kein öffentlich geförderter Zuschuss (z.B. KfW 458 oder kommunale Förderung) oder zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen werden. Wer KfW-Förderung erhält, kann die Lohnkosten nicht zusätzlich nach § 35a absetzen.
Was bekommst du konkret?
20 % der ausgewiesenen Lohnkosten der Handwerker-Rechnung — direkt abgezogen von der zu zahlenden Einkommensteuer. Maximal 1.200 € pro Kalenderjahr. Bei Wallbox-Installation typisch 200–400 € Lohnkostenanteil → 40–80 € Steuerersparnis. Bei Komplett-Sanierungsprojekten (Wallbox + Hausanschluss-Erweiterung + Elektrik-Ertüchtigung) leicht 800–1.200 €.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Elektriker beauftragen und Aufteilung Lohn/Material vereinbaren
Vor Auftragsvergabe vom Elektriker schriftlich bestätigen lassen, dass die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist. Pauschalangebote ohne Aufschluesselung sind für den Steuerabzug unbrauchbar — Pflicht-Punkt bei Wallbox-Angebotsvergleich.
- 02
Wallbox installieren lassen — keine Eigenleistung absetzbar
Nur Leistungen eines selbständigen Handwerksbetriebs zählen. Eigene Arbeit oder unentgeltliche Hilfe durch Familie/Freunde ist nicht abzugsfähig. Der Handwerker übernimmt Montage, elektrischen Anschluss, ggf. Anmeldung beim Netzbetreiber (bei Wallboxen über 11 kW Genehmigungspflicht).
- 03
Rechnung prüfen — Arbeitskosten müssen klar erkennbar sein
Nach Erhalt der Schlussrechnung prüfen: getrennter Ausweis Arbeitskosten/Materialkosten, Mehrwertsteuer korrekt, Adresse des Haushalts korrekt, Leistungsbeschreibung als Wallbox-Installation oder Elektroinstallation klar formuliert. Bei Maengeln vom Handwerker Korrektur-Rechnung anfordern.
- 04
Rechnungsbetrag per Überweisung bezahlen
Den vollen Rechnungsbetrag per Online-Banking, SEPA-Überweisung oder Kartenzahlung auf das Geschäftskonto des Handwerkers überweisen. Barzahlung — auch in Teilen — schliesst den Steuerabzug komplett aus. Zahlungsnachweis (Kontoauszug) gemeinsam mit der Rechnung aufbewahren.
- 05
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in der Steuererklärung ausfüllen
In der Einkommensteuererklärung des Zahlungs-Jahres in der Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' die Arbeitskosten in der Zeile für Handwerkerleistungen eintragen. Wichtig: nur den Lohnkostenanteil eintragen, nicht den Bruttorechnungsbetrag. Das Finanzamt berechnet die 20 Prozent automatisch.
- 06
Steuerbescheid prüfen und Belege aufbewahren
Nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids prüfen, ob der Steuerabzug korrekt berücksichtigt wurde. Rechnung und Überweisungsbeleg mindestens zwei Jahre nach Bescheiderteilung aufbewahren — das Finanzamt kann jederzeit Vorlage verlangen. Bei späterer Betriebsprüfung muss der Nachweis sofort verfügbar sein.
Häufige Fragen
Welche Kosten der Wallbox-Installation sind nach § 35a EStG absetzbar?
Wie hoch ist die maximale Steuerermäßigung?
Kann § 35a mit der KfW-458-Förderung kombiniert werden?
Sind auch Mieter berechtigt, die Wallbox-Installation abzusetzen?
Welche Voraussetzungen müssen Rechnung und Zahlung erfüllen?
Wo wird der Steuerabzug in der Einkommensteuererklärung eingetragen?
Greift § 35a auch bei einem Neubau oder einer Erstinstallation?
Mehr zu § 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Unsere Quellen
- [01]§ 35a EStG — Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungengesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [02]§ 35c EStG — Verhältnis zu § 35a bei energetischen Massnahmengesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [03]Einkommensteuergesetz EStG — Inhaltsübersichtgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [04]BMF — Themenportal Lohnsteuer (Anwendungserlasse zu § 35a EStG)bundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
- [05]BMF — Themenportal Einkommensteuerbundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen