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Steuervorteil · bis 1.200 € Bund

§ 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation

20 % der Lohnkosten für die Wallbox-Installation (Elektriker) lassen sich über die Steuererklärung absetzen, max. 1.200 €/Jahr. Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (kein Bargeld). Nach § 35a EStG mindern handwerkliche Leistungen rund um den Privathaushalt die Einkommensteuer um 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 €/Jahr für Handwerkerrechnungen + zusätzlich max. 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen).

Max. Steuerermäßigung
1.200 €
gestaffelt mehrjährig
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Steuervorteil
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 1.200 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Nach § 35a EStG mindern handwerkliche Leistungen rund um den Privathaushalt die Einkommensteuer um 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 €/Jahr für Handwerkerrechnungen + zusätzlich max. 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen). Die Wallbox-Installation durch einen Elektrofachbetrieb fällt unter diese Regelung. Wichtig: nur Lohnkosten zählen, nicht Material — der Handwerker muss diese auf der Rechnung getrennt ausweisen.

Schnell-Check

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Die Rechnung des Elektrikers muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Pauschalrechnungen ohne Aufteilung erkennt das Finanzamt nicht an — vor Auftragsvergabe vom Handwerker bestaetigen lassen, dass die Rechnung die Aufteilung enthaelt.

Die Rechnung muss unbar auf das Konto des Handwerkers ueberwiesen werden. Barzahlung schliesst den Steuerabzug komplett aus, selbst bei vorliegender Quittung. Karten- und Online-Zahlung sind zulaessig.

Die Wallbox muss im eigenen Haushalt installiert werden — Eigentum oder Mietwohnung, Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung. Der Haushalt muss in der Europaeischen Union oder im Europaeischen Wirtschaftsraum liegen. Installation in Garagen Dritter oder bei der Arbeit ist nicht abzugsfaehig.

Fuer dieselbe Massnahme darf kein oeffentlich gefoerderter Zuschuss (z.B. KfW 458 oder kommunale Foerderung) oder zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen werden. Wer KfW-Foerderung erhaelt, kann die Lohnkosten nicht zusaetzlich nach § 35a absetzen.

Die Steuerermaessigung wird direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen und ist nicht erstattungsfaehig. Wer keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlt (z.B. Rentner mit niedrigem Einkommen, Studenten ohne Erwerbseinkommen), profitiert nicht oder nur teilweise.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Handwerkerrechnung mit getrenntem Lohnkostenanteil

Die Rechnung des Elektrikers muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Pauschalrechnungen ohne Aufteilung erkennt das Finanzamt nicht an — vor Auftragsvergabe vom Handwerker bestaetigen lassen, dass die Rechnung die Aufteilung enthaelt.

Zahlung per Ueberweisung — keine Barzahlung

Die Rechnung muss unbar auf das Konto des Handwerkers ueberwiesen werden. Barzahlung schliesst den Steuerabzug komplett aus, selbst bei vorliegender Quittung. Karten- und Online-Zahlung sind zulaessig.

Installation im selbst genutzten Haushalt (EU/EWR)

Die Wallbox muss im eigenen Haushalt installiert werden — Eigentum oder Mietwohnung, Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung. Der Haushalt muss in der Europaeischen Union oder im Europaeischen Wirtschaftsraum liegen. Installation in Garagen Dritter oder bei der Arbeit ist nicht abzugsfaehig.

Keine Doppelfoerderung mit KfW-Zuschuss

Fuer dieselbe Massnahme darf kein oeffentlich gefoerderter Zuschuss (z.B. KfW 458 oder kommunale Foerderung) oder zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen werden. Wer KfW-Foerderung erhaelt, kann die Lohnkosten nicht zusaetzlich nach § 35a absetzen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Elektriker beauftragen und Aufteilung Lohn/Material vereinbaren

    Vor Auftragsvergabe vom Elektriker schriftlich bestaetigen lassen, dass die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist. Pauschalangebote ohne Aufschluesselung sind fuer den Steuerabzug unbrauchbar — Pflicht-Punkt bei Wallbox-Angebotsvergleich.

  2. 02

    Wallbox installieren lassen — keine Eigenleistung absetzbar

    Nur Leistungen eines selbstaendigen Handwerksbetriebs zaehlen. Eigene Arbeit oder unentgeltliche Hilfe durch Familie/Freunde ist nicht abzugsfaehig. Der Handwerker uebernimmt Montage, elektrischen Anschluss, ggf. Anmeldung beim Netzbetreiber (bei Wallboxen ueber 11 kW Genehmigungspflicht).

  3. 03

    Rechnung pruefen — Arbeitskosten muessen klar erkennbar sein

    Nach Erhalt der Schlussrechnung pruefen: getrennter Ausweis Arbeitskosten/Materialkosten, Mehrwertsteuer korrekt, Adresse des Haushalts korrekt, Leistungsbeschreibung als Wallbox-Installation oder Elektroinstallation klar formuliert. Bei Maengeln vom Handwerker Korrektur-Rechnung anfordern.

  4. 04

    Rechnungsbetrag per Ueberweisung bezahlen

    Den vollen Rechnungsbetrag per Online-Banking, SEPA-Ueberweisung oder Kartenzahlung auf das Geschaeftskonto des Handwerkers ueberweisen. Barzahlung — auch in Teilen — schliesst den Steuerabzug komplett aus. Zahlungsnachweis (Kontoauszug) gemeinsam mit der Rechnung aufbewahren.

  5. 05

    Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in der Steuererklaerung ausfuellen

    In der Einkommensteuererklaerung des Zahlungs-Jahres in der Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' die Arbeitskosten in der Zeile fuer Handwerkerleistungen eintragen. Wichtig: nur den Lohnkostenanteil eintragen, nicht den Bruttorechnungsbetrag. Das Finanzamt berechnet die 20 Prozent automatisch.

  6. 06

    Steuerbescheid pruefen und Belege aufbewahren

    Nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids pruefen, ob der Steuerabzug korrekt beruecksichtigt wurde. Rechnung und Ueberweisungsbeleg mindestens zwei Jahre nach Bescheiderteilung aufbewahren — das Finanzamt kann jederzeit Vorlage verlangen. Bei spaeterer Betriebspruefung muss der Nachweis sofort verfuegbar sein.

Häufige Fragen

Welche Kosten der Wallbox-Installation sind nach § 35a EStG absetzbar?
Absetzbar sind ausschliesslich die Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) des Elektrikers fuer die Wallbox-Montage und den Anschluss an die Hausinstallation. Materialkosten (Wallbox-Geraet selbst, Kabel, Sicherungsautomat, FI-Schalter, Zaehlerschrank) sind nicht abzugsfaehig. Das Gesetz spricht ausdruecklich von Arbeitskosten — die Rechnung muss Lohn- und Materialanteil getrennt ausweisen, sonst erkennt das Finanzamt nichts an. Bei einer typischen Wallbox-Installation entfallen ca. 30 bis 50 Prozent der Gesamtkosten auf den Lohnanteil.
Wie hoch ist die maximale Steuerermaessigung?
Der Steuerbonus betraegt 20 Prozent der absetzbaren Arbeitskosten, hoechstens 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt. Damit der Hoechstbetrag voll ausgeschoepft wird, muessten Lohnkosten von 6.000 Euro im Kalenderjahr anfallen — das uebersteigt eine reine Wallbox-Installation in der Regel deutlich. Wichtig: Der Hoechstbetrag gilt fuer alle Handwerkerleistungen eines Jahres zusammen (Wallbox plus z.B. Heizungswartung, Schornsteinfeger, Malerarbeiten). Wer den Topf bereits anderweitig ausschoepft, profitiert von der Wallbox-Installation nicht zusaetzlich.
Kann § 35a mit der KfW-458-Foerderung kombiniert werden?
Nein. § 35a Absatz 3 Satz 3 EStG schliesst die Steuerermaessigung aus, sobald fuer dieselbe Massnahme oeffentlich gefoerderte Mittel (zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschuesse) in Anspruch genommen werden. Wer den KfW-458-Zuschuss fuer die Wallbox erhaelt, kann die Lohnkosten derselben Installation nicht zusaetzlich nach § 35a absetzen. Praxis-Tipp: Lohnt sich der KfW-Zuschuss in absoluter Hoehe (z.B. 600 Euro) mehr als der Steuerabzug (max. 20 Prozent der Lohnkosten), bleibt KfW die bessere Wahl — bei sehr hohen Lohnkosten kann § 35a in Einzelfaellen besser sein.
Sind auch Mieter berechtigt, die Wallbox-Installation abzusetzen?
Ja. § 35a EStG steht Mietern und Wohnungseigentuemern gleichermassen offen, solange die Wallbox im selbst genutzten Haushalt installiert wird. Voraussetzung ist, dass der Mieter die Handwerkerrechnung selbst bezahlt und die Wallbox in seinem Stellplatz oder seiner Garage installiert wird. Wenn der Vermieter die Wallbox-Installation veranlasst und die Kosten ueber die Nebenkosten umlegt, kann der Mieter den Lohnkostenanteil aus der Nebenkostenabrechnung absetzen — der Vermieter muss die Aufteilung Lohn/Material in der Abrechnung ausweisen.
Welche Voraussetzungen muessen Rechnung und Zahlung erfuellen?
Zwei Pflichten muessen kumulativ erfuellt sein: (1) Eine ordentliche Handwerkerrechnung mit getrenntem Ausweis von Arbeits- und Materialkosten — Pauschalrechnungen ohne Aufteilung erkennt das Finanzamt nicht an. (2) Die Zahlung muss per Ueberweisung auf das Konto des Handwerkers erfolgen. Barzahlung schliesst den Steuerabzug komplett aus, auch wenn eine Quittung vorliegt. Karten- und Online-Zahlung sind als unbare Zahlung anerkannt. Beleg-Aufbewahrungspflicht: Rechnung und Zahlungsnachweis muessen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden und sind auf Verlangen des Finanzamts vorzulegen.
Wo wird der Steuerabzug in der Einkommensteuererklaerung eingetragen?
Die Arbeitskosten werden in der Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' der Einkommensteuererklaerung eingetragen, Zeile fuer Handwerkerleistungen. Das Finanzamt zieht 20 Prozent der eingetragenen Lohnkosten direkt von der tariflichen Einkommensteuer ab — es handelt sich also um eine echte Steuerermaessigung, nicht um einen Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzug. Wirkt sich daher unabhaengig vom persoenlichen Steuersatz aus. Wer keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlt, profitiert allerdings nicht — die Steuerermaessigung ist nicht erstattungsfaehig.
Greift § 35a auch bei einem Neubau oder einer Erstinstallation?
Bei einem Neubau ist die Abgrenzung wichtig: Handwerkerleistungen im Rahmen einer Neubaumassnahme — also vor Bezug des Hauses — sind nicht absetzbar. Sobald der Haushalt vom Steuerpflichtigen genutzt wird, gelten alle weiteren Installationen als haushaltsnahe Handwerkerleistung und sind grundsaetzlich absetzbar. Eine nachtraegliche Wallbox-Installation in einem bereits bewohnten Haus oder einer bewohnten Wohnung ist klar abzugsfaehig. Auch der Austausch oder das Upgrade einer vorhandenen Wallbox zaehlt als Modernisierungsmassnahme und fae

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    § 35c EStG — Verhaeltnis zu § 35a bei energetischen Massnahmen
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
    Einkommensteuergesetz EStG — Inhaltsuebersicht
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    BMF — Themenportal Lohnsteuer (Anwendungserlasse zu § 35a EStG)
    bundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
  5. [05]
    BMF — Themenportal Einkommensteuer
    bundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen