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Steuervorteil · bis 1.200 € Bund

§ 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation

20 % der Lohnkosten für die Wallbox-Installation (Elektriker) lassen sich über die Steuererklärung absetzen, max. 1.200 €/Jahr. Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (kein Bargeld). Nach § 35a EStG mindern handwerkliche Leistungen rund um den Privathaushalt die Einkommensteuer um 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 €/Jahr für Handwerkerrechnungen + zusätzlich max. 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen).

Max. Steuerermäßigung
1.200 €
gestaffelt mehrjährig
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Steuervorteil
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 1.200 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Nach § 35a EStG mindern handwerkliche Leistungen rund um den Privathaushalt die Einkommensteuer um 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 €/Jahr für Handwerkerrechnungen + zusätzlich max. 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen). Die Wallbox-Installation durch einen Elektrofachbetrieb fällt unter diese Regelung. Wichtig: nur Lohnkosten zählen, nicht Material — der Handwerker muss diese auf der Rechnung getrennt ausweisen.

Schnell-Check

Passt § 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Die Rechnung des Elektrikers muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Pauschalrechnungen ohne Aufteilung erkennt das Finanzamt nicht an — vor Auftragsvergabe vom Handwerker bestätigen lassen, dass die Rechnung die Aufteilung enthält.

Die Rechnung muss unbar auf das Konto des Handwerkers überwiesen werden. Barzahlung schliesst den Steuerabzug komplett aus, selbst bei vorliegender Quittung. Karten- und Online-Zahlung sind zulässig.

Die Wallbox muss im eigenen Haushalt installiert werden — Eigentum oder Mietwohnung, Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung. Der Haushalt muss in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Installation in Garagen Dritter oder bei der Arbeit ist nicht abzugsfähig.

Für dieselbe Massnahme darf kein öffentlich geförderter Zuschuss (z.B. KfW 458 oder kommunale Förderung) oder zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen werden. Wer KfW-Förderung erhält, kann die Lohnkosten nicht zusätzlich nach § 35a absetzen.

Die Steuerermäßigung wird direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen und ist nicht erstattungsfähig. Wer keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlt (z.B. Rentner mit niedrigem Einkommen, Studenten ohne Erwerbseinkommen), profitiert nicht oder nur teilweise.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Handwerkerrechnung mit getrenntem Lohnkostenanteil

Die Rechnung des Elektrikers muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Pauschalrechnungen ohne Aufteilung erkennt das Finanzamt nicht an — vor Auftragsvergabe vom Handwerker bestätigen lassen, dass die Rechnung die Aufteilung enthält.

Zahlung per Überweisung — keine Barzahlung

Die Rechnung muss unbar auf das Konto des Handwerkers überwiesen werden. Barzahlung schliesst den Steuerabzug komplett aus, selbst bei vorliegender Quittung. Karten- und Online-Zahlung sind zulässig.

Installation im selbst genutzten Haushalt (EU/EWR)

Die Wallbox muss im eigenen Haushalt installiert werden — Eigentum oder Mietwohnung, Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung. Der Haushalt muss in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Installation in Garagen Dritter oder bei der Arbeit ist nicht abzugsfähig.

Keine Doppelförderung mit KfW-Zuschuss

Für dieselbe Massnahme darf kein öffentlich geförderter Zuschuss (z.B. KfW 458 oder kommunale Förderung) oder zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen werden. Wer KfW-Förderung erhält, kann die Lohnkosten nicht zusätzlich nach § 35a absetzen.

Was bekommst du konkret?

20 % der ausgewiesenen Lohnkosten der Handwerker-Rechnung — direkt abgezogen von der zu zahlenden Einkommensteuer. Maximal 1.200 € pro Kalenderjahr. Bei Wallbox-Installation typisch 200–400 € Lohnkostenanteil → 40–80 € Steuerersparnis. Bei Komplett-Sanierungsprojekten (Wallbox + Hausanschluss-Erweiterung + Elektrik-Ertüchtigung) leicht 800–1.200 €.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Elektriker beauftragen und Aufteilung Lohn/Material vereinbaren

    Vor Auftragsvergabe vom Elektriker schriftlich bestätigen lassen, dass die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist. Pauschalangebote ohne Aufschluesselung sind für den Steuerabzug unbrauchbar — Pflicht-Punkt bei Wallbox-Angebotsvergleich.

  2. 02

    Wallbox installieren lassen — keine Eigenleistung absetzbar

    Nur Leistungen eines selbständigen Handwerksbetriebs zählen. Eigene Arbeit oder unentgeltliche Hilfe durch Familie/Freunde ist nicht abzugsfähig. Der Handwerker übernimmt Montage, elektrischen Anschluss, ggf. Anmeldung beim Netzbetreiber (bei Wallboxen über 11 kW Genehmigungspflicht).

  3. 03

    Rechnung prüfen — Arbeitskosten müssen klar erkennbar sein

    Nach Erhalt der Schlussrechnung prüfen: getrennter Ausweis Arbeitskosten/Materialkosten, Mehrwertsteuer korrekt, Adresse des Haushalts korrekt, Leistungsbeschreibung als Wallbox-Installation oder Elektroinstallation klar formuliert. Bei Maengeln vom Handwerker Korrektur-Rechnung anfordern.

  4. 04

    Rechnungsbetrag per Überweisung bezahlen

    Den vollen Rechnungsbetrag per Online-Banking, SEPA-Überweisung oder Kartenzahlung auf das Geschäftskonto des Handwerkers überweisen. Barzahlung — auch in Teilen — schliesst den Steuerabzug komplett aus. Zahlungsnachweis (Kontoauszug) gemeinsam mit der Rechnung aufbewahren.

  5. 05

    Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in der Steuererklärung ausfüllen

    In der Einkommensteuererklärung des Zahlungs-Jahres in der Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' die Arbeitskosten in der Zeile für Handwerkerleistungen eintragen. Wichtig: nur den Lohnkostenanteil eintragen, nicht den Bruttorechnungsbetrag. Das Finanzamt berechnet die 20 Prozent automatisch.

  6. 06

    Steuerbescheid prüfen und Belege aufbewahren

    Nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids prüfen, ob der Steuerabzug korrekt berücksichtigt wurde. Rechnung und Überweisungsbeleg mindestens zwei Jahre nach Bescheiderteilung aufbewahren — das Finanzamt kann jederzeit Vorlage verlangen. Bei späterer Betriebsprüfung muss der Nachweis sofort verfügbar sein.

Häufige Fragen

Welche Kosten der Wallbox-Installation sind nach § 35a EStG absetzbar?
Absetzbar sind ausschliesslich die Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) des Elektrikers für die Wallbox-Montage und den Anschluss an die Hausinstallation. Materialkosten (Wallbox-Gerät selbst, Kabel, Sicherungsautomat, FI-Schalter, Zählerschrank) sind nicht abzugsfähig. Das Gesetz spricht ausdrücklich von Arbeitskosten — die Rechnung muss Lohn- und Materialanteil getrennt ausweisen, sonst erkennt das Finanzamt nichts an. Bei einer typischen Wallbox-Installation entfallen ca. 30 bis 50 Prozent der Gesamtkosten auf den Lohnanteil.
Wie hoch ist die maximale Steuerermäßigung?
Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der absetzbaren Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt. Damit der Höchstbetrag voll ausgeschöpft wird, müssten Lohnkosten von 6.000 Euro im Kalenderjahr anfallen — das übersteigt eine reine Wallbox-Installation in der Regel deutlich. Wichtig: Der Höchstbetrag gilt für alle Handwerkerleistungen eines Jahres zusammen (Wallbox plus z.B. Heizungswartung, Schornsteinfeger, Malerarbeiten). Wer den Topf bereits anderweitig ausschöpft, profitiert von der Wallbox-Installation nicht zusätzlich.
Kann § 35a mit der KfW-458-Förderung kombiniert werden?
Nein. § 35a Absatz 3 Satz 3 EStG schliesst die Steuerermäßigung aus, sobald für dieselbe Massnahme öffentlich geförderte Mittel (zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse) in Anspruch genommen werden. Wer den KfW-458-Zuschuss für die Wallbox erhält, kann die Lohnkosten derselben Installation nicht zusätzlich nach § 35a absetzen. Praxis-Tipp: Lohnt sich der KfW-Zuschuss in absoluter Höhe (z.B. 600 Euro) mehr als der Steuerabzug (max. 20 Prozent der Lohnkosten), bleibt KfW die bessere Wahl — bei sehr hohen Lohnkosten kann § 35a in Einzelfällen besser sein.
Sind auch Mieter berechtigt, die Wallbox-Installation abzusetzen?
Ja. § 35a EStG steht Mietern und Wohnungseigentümern gleichermassen offen, solange die Wallbox im selbst genutzten Haushalt installiert wird. Voraussetzung ist, dass der Mieter die Handwerkerrechnung selbst bezahlt und die Wallbox in seinem Stellplatz oder seiner Garage installiert wird. Wenn der Vermieter die Wallbox-Installation veranlasst und die Kosten über die Nebenkosten umlegt, kann der Mieter den Lohnkostenanteil aus der Nebenkostenabrechnung absetzen — der Vermieter muss die Aufteilung Lohn/Material in der Abrechnung ausweisen.
Welche Voraussetzungen müssen Rechnung und Zahlung erfüllen?
Zwei Pflichten müssen kumulativ erfüllt sein: (1) Eine ordentliche Handwerkerrechnung mit getrenntem Ausweis von Arbeits- und Materialkosten — Pauschalrechnungen ohne Aufteilung erkennt das Finanzamt nicht an. (2) Die Zahlung muss per Überweisung auf das Konto des Handwerkers erfolgen. Barzahlung schliesst den Steuerabzug komplett aus, auch wenn eine Quittung vorliegt. Karten- und Online-Zahlung sind als unbare Zahlung anerkannt. Beleg-Aufbewahrungspflicht: Rechnung und Zahlungsnachweis müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden und sind auf Verlangen des Finanzamts vorzulegen.
Wo wird der Steuerabzug in der Einkommensteuererklärung eingetragen?
Die Arbeitskosten werden in der Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' der Einkommensteuererklärung eingetragen, Zeile für Handwerkerleistungen. Das Finanzamt zieht 20 Prozent der eingetragenen Lohnkosten direkt von der tariflichen Einkommensteuer ab — es handelt sich also um eine echte Steuerermäßigung, nicht um einen Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzug. Wirkt sich daher unabhängig vom persönlichen Steuersatz aus. Wer keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlt, profitiert allerdings nicht — die Steuerermäßigung ist nicht erstattungsfähig.
Greift § 35a auch bei einem Neubau oder einer Erstinstallation?
Bei einem Neubau ist die Abgrenzung wichtig: Handwerkerleistungen im Rahmen einer Neubaumassnahme — also vor Bezug des Hauses — sind nicht absetzbar. Sobald der Haushalt vom Steuerpflichtigen genutzt wird, gelten alle weiteren Installationen als haushaltsnahe Handwerkerleistung und sind grundsätzlich absetzbar. Eine nachträgliche Wallbox-Installation in einem bereits bewohnten Haus oder einer bewohnten Wohnung ist klar abzugsfähig. Auch der Austausch oder das Upgrade einer vorhandenen Wallbox zählt als Modernisierungsmassnahme und fae

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    § 35c EStG — Verhältnis zu § 35a bei energetischen Massnahmen
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
    Einkommensteuergesetz EStG — Inhaltsübersicht
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    BMF — Themenportal Lohnsteuer (Anwendungserlasse zu § 35a EStG)
    bundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
  5. [05]
    BMF — Themenportal Einkommensteuer
    bundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
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