BundesBonus
Zuschuss · bis 40 % Land

Förderung Fahrradabstellanlagen im Bestand (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg bezuschusst die Modernisierung und Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb öffentlicher Räume. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblichen Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen erhalten 40 % Zuschuss, maximal 300 Euro je Abstellplatz.

Max. Förderung
400 €
pro Antrag
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe bis zu 400 €
Förderquote 40 %
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Programm fördert die Nachrüstung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen in bestehenden Gebäuden in Hamburg. Gefördert werden Überdachungen, Fahrradboxen, -garagen, Umbau von Räumen zu Abstellräumen, Anlehnbügel, Doppelstockparker sowie Elektro-Ladeanschlüsse. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblichen Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen, deren Baugenehmigung vor dem 01.01.2011 ausgestellt wurde.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Baugenehmigung des Gebäudes wurde vor dem 01.01.2011 ausgestellt

Mehrfamilienhaus mit mehr als 4 Wohneinheiten ODER Gewerbeimmobilie mit mehr als 10 Arbeitsplätzen

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    40 %
    400 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Förderung Fahrradabstellanlagen im Bestand (IFB Hamburg)
1.000 €

Förderfähig sind max. 1.000 €

Rechnerische Schätzung
400 €

pro Antrag

Förderquote40%
  • Gesamtkosten1.000 €
  • Förderfähige Basis1.000 €
  • Zuschuss– 400 €
  • Dein Eigenanteil600 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antrag vor Beginn des Vorhabens auf dem entsprechenden Vordruck stellen (postalisch oder per E-Mail an [email protected]). Unterschriebenes Original des Antragsformulars von allen Eigentümern ist zusätzlich erforderlich. Die IFB prüft und bewilligt den Antrag. Erst nach Bewilligung Beginn des Vorhabens.

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss für Fahrradabstellanlagen beantragen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen, deren Baugenehmigung vor dem 01.01.2011 ausgestellt wurde.
Wie hoch ist der Zuschuss für neue Fahrradabstellplätze?
Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Kosten, maximal 300 Euro je Fahrradabstellplatz. Abstellplätze mit Elektroanschluss erhalten maximal 400 Euro je Platz. Der Umbau bestehender Fahrradabstellanlagen wird mit 20 % bezuschusst.
Welche Fahrradabstellanlagen werden nicht gefördert?
Nicht gefördert werden vertikale Aufhängungen, Vorderradhalterungen (sog. Felgenkiller), Ständer mit Hoch-/Tiefstellung bei weniger als 45 cm Radabstand sowie Abbruchkosten und Instandhaltungsmaßnahmen.

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