BundesBonus
Zuschuss · bis 40 % Land ⚠ Programm ausgelaufen

progres.NRW — Emissionsarme Mobilität: Wallbox-Baustein eingestellt

Bis zu 40 % bzw. max. 1.500 € pro Ladepunkt für Wallboxen in Mehrfamilienhäusern, WEG-Anlagen und Arbeitgeber-Standorten. Wiedereröffnung Februar 2026 mit verschlanktem Antrag, läuft bis 30. Juni 2027. progres.NRW „Emissionsarme Mobilität" ist das nordrhein-westfälische Wallbox-Programm — antragsberechtigt sind Mieter-/Wohngebäude (Vermieter), WEG, Arbeitgeber für Mitarbeiter-Stellplätze. Reine EFH-Eigentümer sind ausgeschlossen. Programm war seit 10.

Max. Förderung
1.500 €
pro Antrag
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

progres.NRW — Emissionsarme Mobilität: Wallbox-Baustein eingestellt wird nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 1.500 €
Förderquote 40 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Unternehmen

Worum geht es?

Der nordrhein-westfälische Wallbox-Förderbaustein aus progres.NRW „Emissionsarme Mobilität" für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen ist beendet. Die durchführende Bezirksregierung Arnsberg nimmt für diesen Fördergegenstand keine Anträge mehr entgegen. Hintergrund ist das neue Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus", das diese Zielgruppe seit dem 15. April 2026 abdeckt. Antragsberechtigt waren bis zur Einstellung Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Arbeitgeber für Mitarbeiter-Stellplätze in Nordrhein-Westfalen; reine Eigenheim-Eigentümer waren ausgeschlossen. Das übrige progres.NRW-Programm — unter anderem öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur und emissionsarme Fahrzeuge — läuft mit eigener Geltungsdauer bis 30. Juni 2027 weiter; dessen Konditionen unterscheiden sich vom hier beschriebenen, eingestellten Wallbox-Baustein.

Schnell-Check

Passt progres.NRW — Emissionsarme Mobilität: Wallbox-Baustein eingestellt zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen umgesetzt

Mit dem Vorhaben wurde nicht vor der Bewilligung begonnen

Antragsteller-Typ

Privatperson (Garagen-/Stellplatz-Eigentum) · Wohnungseigentümergemeinschaft · Einzelunternehmen / Freiberufler · Personengesellschaft · Juristische Person · Gemeinde / Zweckverband

Mindest-Förderhöhe (Bagatellgrenze)

Maximale Förderhöhe pro Antragsteller

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag40 %1.500 €

Was bekommst du konkret?

Bis zur Einstellung förderte dieser Baustein bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 1.500 € pro Ladepunkt. Diese Konditionen gelten nicht mehr. Das ersetzende Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" fördert bis zu 2.000 € je elektrifizierten Stellplatz inklusive Ladepunkt.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für progres.NRW — Emissionsarme Mobilität: Wallbox-Baustein eingestellt
3.750 €

Förderfähig sind max. 3.750 €

Rechnerische Schätzung
1.500 €

pro Antrag

Förderquote40%
  • Gesamtkosten3.750 €
  • Förderfähige Basis3.750 €
  • Zuschuss– 1.500 €
  • Dein Eigenanteil2.250 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen

    Antrag auf vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg (progres.nrw) stellen. Formulare sind auf der Programmseite der Bezirksregierung erhältlich.

  2. 02

    Vorhaben nicht vor Bewilligung beginnen

    Mit dem Vorhaben (z.B. Kauf des Fahrzeugs oder der Ladeinfrastruktur) erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung aus.

  3. 03

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des Vorhabens fristgerecht den Verwendungsnachweis mit Belegen bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen.

Häufige Fragen

Wer ist bei progres.nrw Emissionsarme Mobilität antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts sowie Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderhöhe ist abhängig vom Vorhaben und vom Antragsteller. Maximum sind 500.000 € pro Antragsteller. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 € — kleinere Vorhaben werden nicht gefördert.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Kontakt: [email protected] oder telefonisch unter 0211 837-1928.
Welche Maßnahmen werden konkret gefördert?
Gefördert werden Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität, kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Studien und Analysen mit besonderem Landesinteresse.
Bis wann gilt die Förderung?
Die Geltungsdauer der Förderung läuft bis 30.06.2027. Anträge sollten rechtzeitig vor diesem Stichtag eingereicht werden.
Was wird ausdrücklich nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind Eigenbau, Prototypen mit weniger als 4 Exemplaren, Reparaturen und Ersatzteilbeschaffungen, gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen sowie Vorhaben von Unternehmen in Schwierigkeiten und des Bundes oder der Bundesländer.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    progres.nrw – Emissionsarme Mobilität — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBezirksregierung Arnsberg
  2. [02]
    Ministerialblatt NRW Nr. 41 vom 17.02.2026 – Runderlass MWIKE
    recht.nrw.deRechtsgrundlageBezirksregierung Arnsberg
  3. [03]
    NRW.BANK – De-minimis-Beihilfe-Info
    nrwbank.dePrimärquelleBezirksregierung Arnsberg
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