Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bezirksregierung Arnsberg |
| Förderhöhe | 500 € – 1.500 € |
| Förderquote | 40 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Unternehmen |
Worum geht es?
progres.nrw – Programmbereich Emissionsarme Mobilität ist eine Landesförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE). Gefördert werden Maßnahmen zum Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gemeinden und kommunale Zweckverbände.
Passt progres.nrw – Emissionsarme Mobilität zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen umgesetzt
Mit dem Vorhaben wurde nicht vor der Bewilligung begonnen
Antragsteller-Typ
Privatperson (Garagen-/Stellplatz-Eigentum) · Wohnungseigentümergemeinschaft · Einzelunternehmen / Freiberufler · Personengesellschaft · Juristische Person · Gemeinde / Zweckverband
Mindest-Förderhöhe (Bagatellgrenze)
Maximale Förderhöhe pro Antragsteller
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 8.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag40 %1.500 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 3.750 €
pro Antrag
- Gesamtkosten3.750 €
- Förderfähige Basis3.750 €
- Zuschuss– 1.500 €
- Dein Eigenanteil2.250 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen
Antrag auf vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg (progres.nrw) stellen. Formulare sind auf der Programmseite der Bezirksregierung erhältlich.
- 02
Vorhaben nicht vor Bewilligung beginnen
Mit dem Vorhaben (z.B. Kauf des Fahrzeugs oder der Ladeinfrastruktur) erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung aus.
- 03
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss des Vorhabens fristgerecht den Verwendungsnachweis mit Belegen bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen.
Häufige Fragen
Wer ist bei progres.nrw Emissionsarme Mobilität antragsberechtigt?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wo wird der Antrag gestellt?
Welche Maßnahmen werden konkret gefördert?
Bis wann gilt die Förderung?
Was wird ausdrücklich nicht gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]progres.nrw – Emissionsarme Mobilität — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleBezirksregierung Arnsberg
- [02]Ministerialblatt NRW Nr. 41 vom 17.02.2026 – Runderlass MWIKErecht.nrw.deRechtsgrundlageBezirksregierung Arnsberg
- [03]NRW.BANK – De-minimis-Beihilfe-Infonrwbank.dePrimärquelleBezirksregierung Arnsberg