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THG-Quote für E-Auto-Halter — 2026

Die THG-Quote verpflichtet Mineralölkonzerne, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu mindern. Halter reiner Batterieelektrofahrzeuge können sich dafür einmal je Jahr eine pauschale Strommenge vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen und sie über einen Anbieter an diese Konzerne verkaufen. Das Umweltbundesamt zahlt selbst nichts aus; die Vergütung legt der Anbieter fest. Plug-in-Hybride sind von dieser Pauschale ausgeschlossen, gemeldet wird jedes Jahr neu.

Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Sonstige
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Zielgruppe Privatperson

Worum geht es?

Halter reiner Batterieelektrofahrzeuge können sich jedes Jahr einen pauschalen Schätzwert für ihren Ladestrom vom Umweltbundesamt (UBA) bescheinigen lassen (§ 7 der 38. BImSchV). Quotenverpflichtete Mineralölkonzerne kaufen solche bescheinigten Strommengen, um ihre gesetzliche Treibhausgas-Minderungspflicht zu erfüllen. Weil sie kaum Verträge mit einzelnen Haltern schließen, bündeln spezialisierte Anbieter die Mengen vieler Fahrzeuge, lassen sie beim UBA bescheinigen und verkaufen sie weiter; die Vergütung an den Halter zahlt der Anbieter. Den Schätzwert je Fahrzeugklasse gibt das Bundesumweltministerium im Bundesanzeiger bekannt. Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten diese Pauschale nicht.

Schnell-Check

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Nur reine BEV werden nach 38. BImSchV angerechnet. Plug-in-Hybride, Mild-Hybride und Brennstoffzellen-Fahrzeuge sind ausgeschlossen.

Berechtigt ist die Person, auf die das reine Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist (§ 7 Abs. 1 Satz 2 der 38. BImSchV). Ob natürliche oder juristische Person, spielt keine Rolle.

Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein. Auslandszulassungen sind nicht anrechenbar.

Die anrechenbare Strommenge richtet sich nach der Fahrzeugklasse: Das Bundesumweltministerium gibt für M1, N1, N2, N3 und M3 eigene Schätzwerte im Bundesanzeiger bekannt. Für zulassungsfreie Fahrzeuge gibt es laut Umweltbundesamt derzeit keinen Schätzwert.

Pro Fahrzeug und Quotenjahr darf nur ein einziger Dritter die Quote beim UBA geltend machen. Ein Wechsel des Vermarkters innerhalb eines Jahres ist nicht zulässig.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Reines Batterie-ElektrofahrzeugNur reine BEV werden nach 38. BImSchV angerechnet. Plug-in-Hybride, Mild-Hybride und Brennstoffzellen-Fahrzeuge sind ausgeschlossen.
Eintrag als Halter im FahrzeugscheinBerechtigt ist die Person, auf die das reine Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist (§ 7 Abs. 1 Satz 2 der 38. BImSchV). Ob natürliche oder juristische Person, spielt keine Rolle.
Zulassung in DeutschlandDas Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein. Auslandszulassungen sind nicht anrechenbar.
Nur ein Antrag pro KalenderjahrPro Fahrzeug und Quotenjahr darf nur ein einziger Dritter die Quote beim UBA geltend machen. Ein Wechsel des Vermarkters innerhalb eines Jahres ist nicht zulässig.

Was bekommst du konkret?

Bescheinigt wird je Fahrzeug und Jahr ein pauschaler Schätzwert für die geladene Strommenge, unabhängig davon, wann im Jahr das Fahrzeug zugelassen wurde. Die Vergütung in Euro legt allein der Anbieter fest, der die Menge vermarktet: Das Umweltbundesamt zahlt keine Prämie aus, und die 38. BImSchV enthält keinen Euro-Betrag. Angebote deshalb vor der Beauftragung vergleichen, denn nach der Meldung beim UBA lässt sich der Anbieter für dieses Jahr nicht mehr wechseln.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Fahrzeugschein-Kopie vorbereiten

    Eine gut lesbare Kopie der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I bereitlegen. Erkennbar sein müssen Halter, Datum der Erstzulassung und der aktuellen Zulassung, Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit Prüfziffer und Fahrzeugklasse.

  2. 02

    Vermarkter auswählen

    Spezialisierte THG-Quoten-Vermarkter vergleichen — Kriterien sind Auszahlungsbetrag, Auszahlungszeitpunkt, Garantie-Modell (Fixpreis vs. Erfolgsbeteiligung) und Reputation. Es darf pro Fahrzeug und Jahr nur ein einziger Vermarkter beauftragt werden.

  3. 03

    Antrag beim Vermarkter stellen

    Über das Online-Formular des Anbieters die Kopie hochladen, Bankverbindung angeben und den Anbieter als Dritten bestimmen. Dafür genügt die Textform, eine Unterschrift ist nicht nötig. Nach der Meldung beim Umweltbundesamt lässt sich der Anbieter für dieses Jahr nicht mehr wechseln.

  4. 04

    UBA-Bescheinigung durch Vermarkter

    Der Vermarkter bündelt die Quoten aller Kunden und beantragt beim Umweltbundesamt die Bescheinigung über die anrechenbare Strommenge. Das UBA prüft Halter-Eintrag und Fahrzeugklasse und stellt die Bescheinigung aus.

  5. 05

    Verkauf an Quotenverpflichteten

    Der Vermarkter verkauft die Quoten an quotenverpflichtete Unternehmen (typisch Mineralölkonzerne), die ihre eigene Treibhausgas-Minderungspflicht damit erfüllen. Aus diesem Verkauf finanziert sich die Auszahlung an den Fahrzeughalter.

  6. 06

    Auszahlung an den Halter

    Der Anbieter überweist den vereinbarten Betrag auf das angegebene Konto. Höhe und Zeitpunkt regelt der Vertrag mit dem Anbieter; das Umweltbundesamt zahlt nichts aus.

Häufige Fragen

Wer bekommt die THG-Quote?
Anspruch hat die Person, auf die ein reines Batterieelektrofahrzeug in Deutschland zugelassen ist; das können Privatpersonen ebenso wie Unternehmen oder Behörden sein. Für Plug-in-Hybride, Range-Extender und Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es den pauschalen Schätzwert nach § 7 der 38. BImSchV nicht. Zulassungsfreie Fahrzeuge sind nur anrechenbar, wenn für ihre Klasse ein eigener Schätzwert bekanntgegeben wurde; laut Umweltbundesamt gibt es solche Schätzwerte derzeit nicht.
Wie hoch ist die Auszahlung 2026?
Eine amtliche Höhe gibt es nicht. Das Umweltbundesamt zahlt keine Prämie aus, sondern bescheinigt nur die Strommenge; die Vergütung zahlt der private Anbieter, der die Menge an Mineralölkonzerne verkauft, und er legt sie selbst fest. Für leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie Busse (N1, N2, N3, M3) gibt das Bundesumweltministerium eigene Schätzwerte bekannt, die deren unterschiedlichen Stromverbrauch abbilden.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Meldung läuft je Verpflichtungsjahr. Der Halter reicht eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Anbieter ein, der die Mengen bündelt und beim Umweltbundesamt bescheinigen lässt. Gemeldet werden kann nur bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Jahres. Wann ausgezahlt wird, regelt der Vertrag mit dem Anbieter; eine Bearbeitungsdauer sagt auch das Umweltbundesamt nicht zu. Je Fahrzeug wird die Strommenge nur einmal pro Jahr angerechnet.
Ist die THG-Prämie steuerpflichtig?
Dazu enthalten weder die 38. BImSchV noch die Vollzugshinweise des Umweltbundesamts eine Regel. Wie die Zahlung steuerlich zu behandeln ist, klärt im Einzelfall das Finanzamt oder ein Steuerberater.
Kann ich die THG-Quote selbst vermarkten?
Grundsätzlich ja: Auch Privatpersonen können sich die Strommenge vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen. Bezahlt wird sie aber nur, wenn ein Quotenverpflichteter sie kauft, und laut Umweltbundesamt ist es unwahrscheinlich, dass Mineralölkonzerne Verträge mit einzelnen Haltern über kleine Mengen schließen. Deshalb gibt es das Pooling: Ein Anbieter sammelt die Mengen vieler Halter, lässt sie bescheinigen und verkauft sie gebündelt.
Gibt es eine Doppelförderung mit Wallbox oder E-Auto-Prämie?
Die 38. BImSchV knüpft die Anrechnung allein an die nachgewiesene Strommenge; ob Fahrzeug, Ladeeinrichtung oder Photovoltaikanlage gefördert wurden, spielt für sie keine Rolle. Sie regelt aber die doppelte Vermarktung derselben Strommenge: Nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 ist zu erklären, dass die Strommenge nicht anderweitig zur Erfüllung der Treibhausgasminderungs-Verpflichtung verwendet wurde, und nach § 7 Absatz 4 kann pro reinem Batterieelektrofahrzeug und Verpflichtungsjahr nur einmal angerechnet werden. Ob ein einzelnes Förderprogramm die parallele THG-Vermarktung einschränkt, steht in dessen eigenen Förderbedingungen.
Wie lange läuft die THG-Quote noch?
Die Minderungsquote ist in § 37a BImSchG Jahr für Jahr festgelegt und steigt bis zum Kalenderjahr 2040 auf 65 Prozent. Die 38. BImSchV nennt für die Anrechnung von Strom aus reinen Batterieelektrofahrzeugen kein Enddatum; den Anrechnungsfaktor für Strom senkt sie aber von 3 auf 2 ab 2035 und auf 1 ab 2036 (§ 5 Abs. 3).

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
  3. [03]
    § 5 38. BImSchV — Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    § 6 38. BImSchV — Strom aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  5. [05]
    § 7 38. BImSchV — Strom in anderen Fällen (Schätzwert für reine Batterieelektrofahrzeuge)
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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