BundesBonus
Steuer-Bonus · Sanierung

§ 35c EStG — Steuerbonus für energetische Sanierung

§ 35c EStG ist die Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim. Eigentümer können 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer abziehen, gestaffelt über drei aufeinanderfolgende Steuerjahre und gedeckelt auf insgesamt 40.000 Euro pro Objekt. Der Antrag läuft nachträglich über die Einkommensteuererklärung, eine Vorabgenehmigung wie bei der KfW ist nicht erforderlich.

Förderquote
20 % der Kosten
Maximal-Bonus
40.000 € pro Objekt
Verteilung
über 3 Steuerjahre (7 / 7 / 6 %)
Voraussetzung
Selbstnutzer + Fachunternehmer-Bescheinigung

Was ist § 35c EStG und wie wirkt der Steuerbonus?

§ 35c EStG ist die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei selbstgenutzten Wohngebäuden, eingeführt 2020 als Teil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung[01]. Der Bonus zieht 20 Prozent der förderfähigen Sanierungskosten direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer ab — anders als ein Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzug, der nur den steuerpflichtigen Gewinn mindert. Die Verteilung erfolgt zwingend über drei Steuerjahre: 7 Prozent im Jahr der Bezahlung, 7 Prozent im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr. Wer keine ausreichende Steuerlast hat, kann den Bonus nicht voll ausnutzen — die Differenz verfällt, anders als bei der KfW-Direktauszahlung.

Wer hat Anspruch auf § 35c EStG?

Anspruch besteht ausschließlich für Selbstnutzer eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Inland, die zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme älter als zehn Jahre sein muss[02]. Vermieter sind ausgeschlossen — sie können die Sanierungskosten als Werbungskosten oder über die KfW-Programme geltend machen, aber nicht über § 35c. Eigentümergemeinschaften können den Bonus anteilig pro Wohneinheit nutzen, sofern jeder Eigentümer selbst dort wohnt. Ferienwohnungen, Zweitwohnsitze und reine Vermietungsobjekte sind ausgeschlossen.

Welche Maßnahmen sind nach § 35c EStG förderfähig?

Die energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) definiert abschließend die förderfähigen Einzelmaßnahmen[03]. Maßgeblich sind technische Mindestanforderungen, die in der Verordnung pro Maßnahme festgelegt sind. Wichtig: Reine Schönheitsreparaturen, Erweiterungen oder Eigenleistungen sind nicht förderfähig — und das ausführende Unternehmen muss eine Fachunternehmer-Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellen.

MaßnahmeMindestanforderungAnrechnung
Wärmedämmung Außenwände, Dach, GeschossdeckenU-Wert nach ESanMV-Vorgabe20 % auf Material + Lohn
Erneuerung Fenster und AußentürenU-Wert max 0,95 W/(m²K) Fenster20 % auf Material + Lohn
Lüftungsanlagen mit WärmerückgewinnungWärmerückgewinnungsgrad ≥ 80 %20 % auf Material + Lohn
Erneuerung Heizungsanlage (außer Öl/Gas)Effizienzanforderungen je Anlage20 % auf Material + Lohn
Sommerlicher WärmeschutzVerschattung, Außenrolläden20 % auf Material + Lohn
Energetische Baubegleitung durch FachplanerBauleitung durch EEE50 % auf Honorar (statt 20 %)
Förderfähige Einzelmaßnahmen nach ESanMV mit den jeweiligen Mindestanforderungen[03]

Wie hoch ist der Steuerbonus konkret?

Der Bonus berechnet sich auf die tatsächlich gezahlten Sanierungskosten einschließlich Material und Lohn — anders als § 35a, das nur den Lohnanteil umfasst. Beispiel: Wer 80.000 Euro für eine umfassende Dämmung zahlt, kann maximal 16.000 Euro Steuerermäßigung beanspruchen — verteilt über drei Jahre. Bei besonders hohen Investitionen greift die 40.000-Euro-Obergrenze pro Objekt: ein Eigentümer kann insgesamt nicht mehr als 40.000 Euro Bonus aus § 35c über die Lebensdauer des Eigenheims hinweg ziehen, nicht 40.000 Euro pro Maßnahme. Die energetische Baubegleitung durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten wird sogar mit 50 Prozent der Aufwendungen gefördert (statt 20)[01].

Wie macht man § 35c EStG in der Steuererklärung geltend?

Der Antrag läuft nachträglich über die Einkommensteuererklärung des Jahres, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde. Anders als bei der KfW gibt es keine Vorabgenehmigung — wer die Maßnahmen bis zum 31. Dezember bezahlt hat, macht den Bonus mit der nächsten Steuererklärung geltend[04]. Pflicht: die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlichem Muster, mit detaillierter Aufstellung der Maßnahme, des Datums und der Erfüllung der ESanMV-Anforderungen. Ohne diese Bescheinigung lehnt das Finanzamt die Steuerermäßigung komplett ab.

  1. Energetische Maßnahme nach ESanMV-Vorgaben planen — am besten mit einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten der BAFA-Liste, die Beratungskosten zählen selbst zur Förderung.
  2. Maßnahme von einem Fachunternehmen ausführen lassen — Eigenleistung oder Hilfe von Verwandten ist nicht förderfähig.
  3. Rechnung mit detaillierter Aufstellung und der Fachunternehmer-Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellen lassen — Bescheinigung muss sämtliche ESanMV-Mindestanforderungen explizit nennen.
  4. Bezahlung per Überweisung oder Lastschrift, niemals bar — wie bei § 35a EStG ist die Banküberweisung Pflichtnachweis.
  5. In der Einkommensteuererklärung des Jahres, in dem bezahlt wurde, die Anlage „Energetische Maßnahmen" ausfüllen und die Bescheinigung beifügen — das Finanzamt zieht 7 Prozent direkt von der Einkommensteuer ab. Die nächsten 7 und 6 Prozent kommen automatisch mit den Steuererklärungen der zwei Folgejahre.

Service · Steuererklärung

Empfehlung von BundesBonus

Anlage Energetische Maßnahmen — über 3 Jahre korrekt verteilen

Die § 35c-Ermäßigung läuft über drei Steuerjahre (7 / 7 / 6 Prozent), die Anlage Energetische Maßnahmen muss in jedem Jahr neu mit der Fachunternehmer-Bescheinigung referenziert werden. smartsteuer trackt die Verteilung automatisch und füllt die Folgejahre aus deinen Vorjahres-Daten aus.

smartsteuer ausprobieren
WerbungEmpfehlungen mit Affiliate-Link — du zahlst nicht mehr, wir bekommen ggf. eine Provision.Details

§ 35c EStG oder KfW 261 — welcher Weg passt?

Beide Wege fördern dieselben Maßnahmen, sind aber nicht parallel nutzbar[05]. Faustregel: KfW 261 ist die bessere Wahl bei umfassenden Sanierungen mit Effizienzhaus-Ziel und ausreichend Vorlauf — die Tilgungszuschuss-Quote von bis zu 45 Prozent schlägt die 20 Prozent von § 35c klar. § 35c passt bei kleineren energetischen Einzelmaßnahmen ohne Effizienzhaus-Ambition, bei akutem Handlungsbedarf ohne KfW-Antragswartezeit oder bei Eigentümern mit hoher Steuerlast, die die volle 20-Prozent-Ermäßigung über drei Jahre nutzen können. Wichtig: Wer eine BAFA-Einzelmaßnahme (BEG-EM) bezuschussen lässt, kann denselben Kostenanteil nicht zusätzlich über § 35c geltend machen — entweder Bundeszuschuss oder Steuerermäßigung. Vermieter haben keine Wahl: § 35c ist für sie gesperrt, KfW 261 oder BAFA BEG-EM sind die einzigen Optionen.

Welche Stolpersteine kosten am häufigsten Geld?

Vier klassische Fehler kosten Eigentümer regelmäßig § 35c-Bonus: Erstens fehlende oder unvollständige Fachunternehmer-Bescheinigung — ohne sie lehnt das Finanzamt komplett ab[04]. Zweitens Bar-Zahlung statt Überweisung — der Nachweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wer bar zahlt, verliert den gesamten Bonus für die jeweilige Rechnung. Drittens Doppelförderung mit BAFA-Einzelmaßnahmen oder KfW-Krediten — wer eine Maßnahme bereits über BAFA BEG-EM oder KfW 261 fördern lässt, kann den geförderten Kostenanteil nicht zusätzlich über § 35c absetzen. Viertens falsche Annahme zur 40.000-Euro-Grenze: sie gilt pro Objekt über die gesamte Lebensdauer hinweg, nicht pro Maßnahme oder pro Jahr. Wer früh einen Großteil der 40.000 Euro ausschöpft, hat für spätere Sanierungen keinen Bonus mehr.

Häufige Fragen

Bekomme ich § 35c EStG auch für eine neue Heizung?
Ja, aber nicht für jede Art. Förderfähig sind alle Heizungserneuerungen außer reinen Öl- oder Gas-Heizungen. Wärmepumpen, Pelletheizungen, Biomasseheizungen und Solarthermie qualifizieren grundsätzlich, sofern sie die ESanMV-Mindestanforderungen erfüllen. Wer die Heizung über KfW 458 fördern lässt, kann denselben Kostenanteil nicht zusätzlich über § 35c geltend machen.
Was passiert, wenn meine Steuerlast zu niedrig ist für 7 Prozent des Bonus?
Dann verfällt der Bonus-Anteil dieses Jahres — ein Vortrag in spätere Jahre ist gesetzlich nicht möglich, anders als bei vielen anderen Steuerbegünstigungen. Praxis: Wer wenig Einkommensteuer zahlt, fährt mit KfW 261 als Direktzuschuss in der Regel besser. Faustformel: § 35c lohnt sich finanziell ab einer jährlichen Einkommensteuerschuld von ungefähr 2.000–3.000 Euro, je nach Sanierungssumme.
Muss das Eigenheim älter als zehn Jahre sein?
Ja. Das Wohngebäude muss zu Beginn der Sanierungsmaßnahme mindestens zehn Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige. Bei einer Eigentumswohnung in einem älteren Mehrfamilienhaus zählt das Alter des Gebäudes, nicht das Alter der Wohnung. Die 10-Jahres-Grenze schließt junge Effizienzhäuser von der Steuerermäßigung aus — bei denen ist die Sanierung ohnehin selten nötig.
Kann ich Eigenleistung beim § 35c EStG geltend machen?
Nein. Förderfähig sind ausschließlich Leistungen, die durch ein Fachunternehmen erbracht und in Rechnung gestellt wurden. Material, das man selbst kauft und einbaut, qualifiziert nicht — auch wenn es zertifiziert wäre. Wer „Schwarzarbeit" oder Hilfe von Verwandten ohne formale Rechnung in Anspruch nimmt, hat keinen Anspruch auf den Bonus.
Was ist die Fachunternehmer-Bescheinigung genau?
Die Bescheinigung ist ein amtliches Formular nach BMF-Vorgabe, das das ausführende Fachunternehmen ausstellen muss[[6]]. Sie listet die durchgeführten Maßnahmen detailliert auf, bestätigt die Erfüllung der ESanMV-Mindestanforderungen, nennt das Datum der Fertigstellung und gibt die Höhe der förderfähigen Kosten an. Ohne diese Bescheinigung in der vorgeschriebenen Form akzeptiert das Finanzamt den Bonus nicht — auch eine reine Rechnung reicht nicht.
Kann ich § 35c und § 35a EStG kombinieren?
Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Wenn eine Sanierungsleistung unter § 35c fällt (energetische Sanierung), kann der Lohnanteil nicht zusätzlich über § 35a (Handwerkerleistungen) abgesetzt werden — Doppelförderung ist ausgeschlossen. Bei nicht-energetischen Handwerkerleistungen (zum Beispiel Reparatur einer Heizungsanlage ohne energetische Verbesserung) bleibt § 35a der einzige Weg.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    § 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  2. [02]
    BMF-Schreiben vom 14.01.2021 — Anwendung § 35c EStG
    bundesfinanzministerium.deRechtsgrundlageBundesministerium der Finanzen
  3. [03]
    Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    BMWK — Förderung über die Steuer (§ 35c EStG)
    bmwk.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  5. [05]
    KfW 261 als Alternative zur Steuer-Variante
    kfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
  6. [06]
    Amtliche Muster-Bescheinigung des Fachunternehmens
    bundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen

Verwandte Themen und Tools

Zurück zur Ratgeber-Übersicht oder direkt zum Förder-Index.