§ 35c EStG — Steuerbonus für energetische Sanierung
§ 35c EStG ist die Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim. Eigentümer können 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer abziehen, gestaffelt über drei aufeinanderfolgende Steuerjahre und gedeckelt auf insgesamt 40.000 Euro pro Objekt. Der Antrag läuft nachträglich über die Einkommensteuererklärung, eine Vorabgenehmigung wie bei der KfW ist nicht erforderlich.
Was ist § 35c EStG und wie wirkt der Steuerbonus?
§ 35c EStG ist die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei selbstgenutzten Wohngebäuden, eingeführt 2020 als Teil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung[01]. Der Bonus zieht 20 Prozent der förderfähigen Sanierungskosten direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer ab — anders als ein Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzug, der nur den steuerpflichtigen Gewinn mindert. Die Verteilung erfolgt zwingend über drei Steuerjahre: 7 Prozent im Jahr der Bezahlung, 7 Prozent im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr. Wer keine ausreichende Steuerlast hat, kann den Bonus nicht voll ausnutzen — die Differenz verfällt, anders als bei der KfW-Direktauszahlung.
Wer hat Anspruch auf § 35c EStG?
Anspruch besteht ausschließlich für Selbstnutzer eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Inland, die zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme älter als zehn Jahre sein muss[02]. Vermieter sind ausgeschlossen — sie können die Sanierungskosten als Werbungskosten oder über die KfW-Programme geltend machen, aber nicht über § 35c. Eigentümergemeinschaften können den Bonus anteilig pro Wohneinheit nutzen, sofern jeder Eigentümer selbst dort wohnt. Ferienwohnungen, Zweitwohnsitze und reine Vermietungsobjekte sind ausgeschlossen.
Welche Maßnahmen sind nach § 35c EStG förderfähig?
Die energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) definiert abschließend die förderfähigen Einzelmaßnahmen[03]. Maßgeblich sind technische Mindestanforderungen, die in der Verordnung pro Maßnahme festgelegt sind. Wichtig: Reine Schönheitsreparaturen, Erweiterungen oder Eigenleistungen sind nicht förderfähig — und das ausführende Unternehmen muss eine Fachunternehmer-Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellen.
| Maßnahme | Mindestanforderung | Anrechnung |
|---|---|---|
| Wärmedämmung Außenwände, Dach, Geschossdecken | U-Wert nach ESanMV-Vorgabe | 20 % auf Material + Lohn |
| Erneuerung Fenster und Außentüren | U-Wert max 0,95 W/(m²K) Fenster | 20 % auf Material + Lohn |
| Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung | Wärmerückgewinnungsgrad ≥ 80 % | 20 % auf Material + Lohn |
| Erneuerung Heizungsanlage (außer Öl/Gas) | Effizienzanforderungen je Anlage | 20 % auf Material + Lohn |
| Sommerlicher Wärmeschutz | Verschattung, Außenrolläden | 20 % auf Material + Lohn |
| Energetische Baubegleitung durch Fachplaner | Bauleitung durch EEE | 50 % auf Honorar (statt 20 %) |
Wie hoch ist der Steuerbonus konkret?
Der Bonus berechnet sich auf die tatsächlich gezahlten Sanierungskosten einschließlich Material und Lohn — anders als § 35a, das nur den Lohnanteil umfasst. Beispiel: Wer 80.000 Euro für eine umfassende Dämmung zahlt, kann maximal 16.000 Euro Steuerermäßigung beanspruchen — verteilt über drei Jahre. Bei besonders hohen Investitionen greift die 40.000-Euro-Obergrenze pro Objekt: ein Eigentümer kann insgesamt nicht mehr als 40.000 Euro Bonus aus § 35c über die Lebensdauer des Eigenheims hinweg ziehen, nicht 40.000 Euro pro Maßnahme. Die energetische Baubegleitung durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten wird sogar mit 50 Prozent der Aufwendungen gefördert (statt 20)[01].
Wie macht man § 35c EStG in der Steuererklärung geltend?
Der Antrag läuft nachträglich über die Einkommensteuererklärung des Jahres, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde. Anders als bei der KfW gibt es keine Vorabgenehmigung — wer die Maßnahmen bis zum 31. Dezember bezahlt hat, macht den Bonus mit der nächsten Steuererklärung geltend[04]. Pflicht: die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlichem Muster, mit detaillierter Aufstellung der Maßnahme, des Datums und der Erfüllung der ESanMV-Anforderungen. Ohne diese Bescheinigung lehnt das Finanzamt die Steuerermäßigung komplett ab.
- Energetische Maßnahme nach ESanMV-Vorgaben planen — am besten mit einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten der BAFA-Liste, die Beratungskosten zählen selbst zur Förderung.
- Maßnahme von einem Fachunternehmen ausführen lassen — Eigenleistung oder Hilfe von Verwandten ist nicht förderfähig.
- Rechnung mit detaillierter Aufstellung und der Fachunternehmer-Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellen lassen — Bescheinigung muss sämtliche ESanMV-Mindestanforderungen explizit nennen.
- Bezahlung per Überweisung oder Lastschrift, niemals bar — wie bei § 35a EStG ist die Banküberweisung Pflichtnachweis.
- In der Einkommensteuererklärung des Jahres, in dem bezahlt wurde, die Anlage „Energetische Maßnahmen" ausfüllen und die Bescheinigung beifügen — das Finanzamt zieht 7 Prozent direkt von der Einkommensteuer ab. Die nächsten 7 und 6 Prozent kommen automatisch mit den Steuererklärungen der zwei Folgejahre.
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smartsteuer ausprobieren§ 35c EStG oder KfW 261 — welcher Weg passt?
Beide Wege fördern dieselben Maßnahmen, sind aber nicht parallel nutzbar[05]. Faustregel: KfW 261 ist die bessere Wahl bei umfassenden Sanierungen mit Effizienzhaus-Ziel und ausreichend Vorlauf — die Tilgungszuschuss-Quote von bis zu 45 Prozent schlägt die 20 Prozent von § 35c klar. § 35c passt bei kleineren energetischen Einzelmaßnahmen ohne Effizienzhaus-Ambition, bei akutem Handlungsbedarf ohne KfW-Antragswartezeit oder bei Eigentümern mit hoher Steuerlast, die die volle 20-Prozent-Ermäßigung über drei Jahre nutzen können. Wichtig: Wer eine BAFA-Einzelmaßnahme (BEG-EM) bezuschussen lässt, kann denselben Kostenanteil nicht zusätzlich über § 35c geltend machen — entweder Bundeszuschuss oder Steuerermäßigung. Vermieter haben keine Wahl: § 35c ist für sie gesperrt, KfW 261 oder BAFA BEG-EM sind die einzigen Optionen.
Welche Stolpersteine kosten am häufigsten Geld?
Vier klassische Fehler kosten Eigentümer regelmäßig § 35c-Bonus: Erstens fehlende oder unvollständige Fachunternehmer-Bescheinigung — ohne sie lehnt das Finanzamt komplett ab[04]. Zweitens Bar-Zahlung statt Überweisung — der Nachweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wer bar zahlt, verliert den gesamten Bonus für die jeweilige Rechnung. Drittens Doppelförderung mit BAFA-Einzelmaßnahmen oder KfW-Krediten — wer eine Maßnahme bereits über BAFA BEG-EM oder KfW 261 fördern lässt, kann den geförderten Kostenanteil nicht zusätzlich über § 35c absetzen. Viertens falsche Annahme zur 40.000-Euro-Grenze: sie gilt pro Objekt über die gesamte Lebensdauer hinweg, nicht pro Maßnahme oder pro Jahr. Wer früh einen Großteil der 40.000 Euro ausschöpft, hat für spätere Sanierungen keinen Bonus mehr.
Häufige Fragen
Bekomme ich § 35c EStG auch für eine neue Heizung?
Was passiert, wenn meine Steuerlast zu niedrig ist für 7 Prozent des Bonus?
Muss das Eigenheim älter als zehn Jahre sein?
Kann ich Eigenleistung beim § 35c EStG geltend machen?
Was ist die Fachunternehmer-Bescheinigung genau?
Kann ich § 35c und § 35a EStG kombinieren?
Unsere Quellen
- [01]§ 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmengesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [02]BMF-Schreiben vom 14.01.2021 — Anwendung § 35c EStGbundesfinanzministerium.deRechtsgrundlageBundesministerium der Finanzen
- [03]Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [04]BMWK — Förderung über die Steuer (§ 35c EStG)bmwk.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- [05]KfW 261 als Alternative zur Steuer-Variantekfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
- [06]Amtliche Muster-Bescheinigung des Fachunternehmensbundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
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