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Zuschuss · bis 20 % Land Aktuell bis 30.06.2027

Hamburger Heizungsförderung — Wärmenetzanschluss

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg neue Anschlüsse bestehender Gebäude an Wärme- und Gebäudenetze. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben, höchstens 9.000 Euro je Wohneinheit und 100.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitions- und Förderbank Hamburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Förderbank Hamburg
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Förderquote bis 20 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Unternehmen

Worum geht es?

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Investitions- und Förderbank Hamburg, fördert neue Anschlüsse bestehender Gebäude an Wärmenetze und Gebäudenetze. Der Anteil der leitungsgebundenen Wärmeversorgung am Hamburger Wärmeverbrauch soll dadurch steigen und ein wachsender Anteil erneuerbarer Energien ermöglicht werden.

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Grundstücken, Verfügungsberechtigte, Unternehmen der Wirtschaft sowie andere Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder Kirchen in Hamburg. Auch Contracting-Unternehmen, die Energiedienstleistungen für Dritte auf vertraglicher Grundlage erbringen, können gefördert werden.

Gefördert wird die Errichtung von Wärmeübergabestationen für neue Anschlüsse bestehender Gebäude an bereits vorhandene oder neu zu bauende Wärme- und Gebäudenetze. Auch die dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen sind förderfähig.

Maßnahmen bei Bauvorhaben für neue Gebäude werden nicht gefördert. Eigenleistungen des Antragstellers sind von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen.

Schnell-Check

Passt Hamburger Heizungsförderung zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Liegt das Gebäude in Hamburg?
Handelt es sich um ein bestehendes Gebäude (kein Neubauvorhaben)?
Soll das Gebäude neu an ein Wärme- oder Gebäudenetz angeschlossen werden?
Wird die Maßnahme von einem Betrieb ausgeführt (keine Eigenleistung)?
Besteht KEIN Anspruch auf Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung?
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag20 %100.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben. Die Förderung beträgt höchstens 9.000 Euro für jedes Einfamilienhaus, jede Wohneinheit oder jedes Nichtwohngebäude mit einer Grundfläche bis 150 Quadratmeter. Für ein Mehrfamilienhaus oder ein großes Nichtwohngebäude liegt die Höchstgrenze bei 100.000 Euro.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Hamburger Heizungsförderung
500.000 €

Förderfähig sind max. 500.000 €

Rechnerische Schätzung
100.000 €

pro Antrag

Förderquote20%
  • Gesamtkosten500.000 €
  • Förderfähige Basis500.000 €
  • Zuschuss– 100.000 €
  • Dein Eigenanteil400.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird bei der Investitions- und Förderbank Hamburg gestellt. Gefördert wird die Errichtung der Wärmeübergabestation samt der erforderlichen Umfeldmaßnahmen; Eigenleistungen bleiben außen vor.

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss für den Wärmenetzanschluss beantragen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Grundstücken, Verfügungsberechtigte, Unternehmen der Wirtschaft sowie Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder Kirchen in Hamburg. Auch Contracting-Unternehmen, die Energiedienstleistungen für Dritte auf vertraglicher Grundlage erbringen, können gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beläuft sich auf 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben. Für jedes Einfamilienhaus, jede Wohneinheit oder jedes Nichtwohngebäude bis 150 Quadratmeter Grundfläche sind höchstens 9.000 Euro möglich. Für ein Mehrfamilienhaus oder ein großes Nichtwohngebäude liegt die Höchstgrenze bei 100.000 Euro.
Was genau wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von Wärmeübergabestationen für neue Anschlüsse bestehender Gebäude an bereits vorhandene oder neu zu bauende Wärme- und Gebäudenetze. Auch die dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen sind förderfähig.
Wird auch ein Neubau gefördert?
Nein. Maßnahmen bei Bauvorhaben für neue Gebäude sind von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden ausschließlich neue Anschlüsse bereits bestehender Gebäude. Auch Eigenleistungen des Antragstellers sind nicht förderfähig.
Lässt sich die Förderung mit der KfW-Heizungsförderung kombinieren?
Nein. Wer im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Anspruch auf einen Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus im Zuge der KfW-Heizungsförderung hat, erhält aus diesem Hamburger Programm keine Förderung. Das gilt ebenso wie beim Schwesterprogramm Erneuerbare Wärme.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hamburger Heizungsförderung — Wärmenetzanschluss — Offizielle Programmseite
    ifbhh.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Hamburg
  2. [02]
    IFB Hamburg — Hamburger Heizungsförderung im Überblick
    ifbhh.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Hamburg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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