Dieses Programm läuft nicht mehr
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes wird nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.
Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) |
| Förderhöhe | ab 12.500 € |
| Förderquote | bis 30 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Durch die Förderung sollen die Ziele des Hessischen Energiegesetzes vorangetrieben werden, insbesondere die Deckung des Endenergieverbrauchs möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen und die Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand. Die Richtlinie fasst die Förderangebote des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen im Energiebereich zusammen. Ziel der Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG ist die Verbreitung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Die geförderten Maßnahmen müssen über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen und eine Verringerung klimarelevanter Emissionen bewirken. Die Förderung kann mit Landesmitteln und mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgen.
Passt Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Zuwendungsfähige Ausgaben betragen mindestens 12.500 Euro (bei EFRE 25.000 Euro) |
| Maßnahme geht über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus |
| Antragsteller ist eine natürliche oder juristische Person |
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Zuwendungsfähig sind insbesondere Sachausgaben sowie Ausgaben für Aufträge an Dritte. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 12.500 Euro betragen. Bei Förderung mit EFRE-Mitteln müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen.
Wie stellst du den Antrag?
Hinweis — dieses Programm ist für Privathaushalte und Unternehmen ausgelaufen: Der Förderteil für natürliche und juristische Personen (Teil II Nr. 2 der Richtlinie vom 9. Oktober 2019) war laut Richtlinie „bis zum 30. Juni 2021 befristet“. Die WIBank führt heute nur noch die Kommunalrichtlinie — antragsberechtigt sind dort „die Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.“ — und meldet auch dafür: „Neuanträge können ab dem 01.06.2026 bis auf Weiteres nicht mehr entgegengenommen werden.“ Für Heizungstausch und Sanierung im Privathaushalt greift stattdessen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (siehe verwandte Programme). Das folgende Verfahren beschreibt den früheren Antragsweg.
Förderanträge für Landesmittel sind an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen als bewilligende Stelle zu richten, sofern nicht in den Einzelbestimmungen davon abweichende Regelungen getroffen sind. Für mit EFRE-Mitteln kofinanzierte Projekte gilt eine gesonderte bewilligende Stelle. Zuständig für Fragen der Förderung ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in Wiesbaden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Ab welcher Ausgabenhöhe ist eine Förderung möglich?
Wer ist antragsberechtigt?
Wer ist die bewilligende Stelle?
Mehr zu Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes und verwandten Programmen
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programmübersicht in der Förderdatenbankwibank.dePrimärquelleLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- [02]Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessenwibank.dePrimärquelleLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.