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Zuschuss · bis 30 % Land

Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Das Land Hessen fördert im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Investive Maßnahmen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Zuständig
Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Förderhöhe ab 12.500 €
Förderquote 30 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Durch die Förderung sollen die Ziele des Hessischen Energiegesetzes vorangetrieben werden, insbesondere die Deckung des Endenergieverbrauchs möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen und die Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand. Die Richtlinie fasst die Förderangebote des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen im Energiebereich zusammen. Ziel der Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG ist die Verbreitung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Die geförderten Maßnahmen müssen über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen und eine Verringerung klimarelevanter Emissionen bewirken. Die Förderung kann mit Landesmitteln und mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Zuwendungsfähige Ausgaben betragen mindestens 12.500 Euro (bei EFRE 25.000 Euro)

Maßnahme geht über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus

Antragsteller ist eine natürliche oder juristische Person

Wie stellst du den Antrag?

Förderanträge für Landesmittel sind an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen als bewilligende Stelle zu richten, sofern nicht in den Einzelbestimmungen davon abweichende Regelungen getroffen sind. Für mit EFRE-Mitteln kofinanzierte Projekte gilt eine gesonderte bewilligende Stelle. Zuständig für Fragen der Förderung ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in Wiesbaden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Ab welcher Ausgabenhöhe ist eine Förderung möglich?
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 12.500 Euro betragen. Bei einer Förderung mit EFRE-Mitteln müssen die Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Nicht antragsberechtigt sind Hersteller sowie mit Vertrieb und Einbau befasste Unternehmen, wenn ihr Geschäftsbereich betroffen ist, es sei denn, sie treten als Energiedienstleister auf.
Wer ist die bewilligende Stelle?
Förderanträge für Landesmittel sind an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu richten.

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