Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) |
| Förderhöhe | ab 12.500 € |
| Förderquote | 30 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Durch die Förderung sollen die Ziele des Hessischen Energiegesetzes vorangetrieben werden, insbesondere die Deckung des Endenergieverbrauchs möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen und die Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand. Die Richtlinie fasst die Förderangebote des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen im Energiebereich zusammen. Ziel der Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG ist die Verbreitung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Die geförderten Maßnahmen müssen über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen und eine Verringerung klimarelevanter Emissionen bewirken. Die Förderung kann mit Landesmitteln und mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgen.
Passt Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Zuwendungsfähige Ausgaben betragen mindestens 12.500 Euro (bei EFRE 25.000 Euro)
Maßnahme geht über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus
Antragsteller ist eine natürliche oder juristische Person
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Zuwendungsfähig sind insbesondere Sachausgaben sowie Ausgaben für Aufträge an Dritte. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 12.500 Euro betragen. Bei Förderung mit EFRE-Mitteln müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen.
Wie stellst du den Antrag?
Förderanträge für Landesmittel sind an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen als bewilligende Stelle zu richten, sofern nicht in den Einzelbestimmungen davon abweichende Regelungen getroffen sind. Für mit EFRE-Mitteln kofinanzierte Projekte gilt eine gesonderte bewilligende Stelle. Zuständig für Fragen der Förderung ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in Wiesbaden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Ab welcher Ausgabenhöhe ist eine Förderung möglich?
Wer ist antragsberechtigt?
Wer ist die bewilligende Stelle?
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Unsere Quellen
- [01]Programmübersicht in der Förderdatenbankwibank.dePrimärquelleLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- [02]Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessenwibank.dePrimärquelleLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)