BundesBonus
Zuschuss · bis 30 % Land ⚠ Programm ausgelaufen

Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Das Land Hessen fördert im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Investive Maßnahmen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Zuständig
Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
als Bewilligungsstelle
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes wird nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Förderhöhe ab 12.500 €
Förderquote bis 30 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Durch die Förderung sollen die Ziele des Hessischen Energiegesetzes vorangetrieben werden, insbesondere die Deckung des Endenergieverbrauchs möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen und die Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand. Die Richtlinie fasst die Förderangebote des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen im Energiebereich zusammen. Ziel der Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG ist die Verbreitung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Die geförderten Maßnahmen müssen über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen und eine Verringerung klimarelevanter Emissionen bewirken. Die Förderung kann mit Landesmitteln und mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Zuwendungsfähige Ausgaben betragen mindestens 12.500 Euro (bei EFRE 25.000 Euro)
Maßnahme geht über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus
Antragsteller ist eine natürliche oder juristische Person

Was bekommst du konkret?

Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Zuwendungsfähig sind insbesondere Sachausgaben sowie Ausgaben für Aufträge an Dritte. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 12.500 Euro betragen. Bei Förderung mit EFRE-Mitteln müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen.

Wie stellst du den Antrag?

Hinweis — dieses Programm ist für Privathaushalte und Unternehmen ausgelaufen: Der Förderteil für natürliche und juristische Personen (Teil II Nr. 2 der Richtlinie vom 9. Oktober 2019) war laut Richtlinie „bis zum 30. Juni 2021 befristet“. Die WIBank führt heute nur noch die Kommunalrichtlinie — antragsberechtigt sind dort „die Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.“ — und meldet auch dafür: „Neuanträge können ab dem 01.06.2026 bis auf Weiteres nicht mehr entgegengenommen werden.“ Für Heizungstausch und Sanierung im Privathaushalt greift stattdessen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (siehe verwandte Programme). Das folgende Verfahren beschreibt den früheren Antragsweg.

Förderanträge für Landesmittel sind an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen als bewilligende Stelle zu richten, sofern nicht in den Einzelbestimmungen davon abweichende Regelungen getroffen sind. Für mit EFRE-Mitteln kofinanzierte Projekte gilt eine gesonderte bewilligende Stelle. Zuständig für Fragen der Förderung ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in Wiesbaden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Ab welcher Ausgabenhöhe ist eine Förderung möglich?
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 12.500 Euro betragen. Bei einer Förderung mit EFRE-Mitteln müssen die Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Nicht antragsberechtigt sind Hersteller sowie mit Vertrieb und Einbau befasste Unternehmen, wenn ihr Geschäftsbereich betroffen ist, es sei denn, sie treten als Energiedienstleister auf.
Wer ist die bewilligende Stelle?
Förderanträge für Landesmittel sind an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu richten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmübersicht in der Förderdatenbank
    wibank.dePrimärquelleLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  2. [02]
    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
    wibank.dePrimärquelleLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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