Auf einen Blick
| Förderart | Steuervorteil |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium der Finanzen |
| Förderhöhe | bis zu 40.000 € |
| Förderquote | 20 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
§ 35c EStG ist die steuerliche Alternative zu den KfW- und BAFA-Direktförderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen — eingeführt 2020 als Teil des Klimaschutzpakets. Die Norm zieht 20 Prozent der Aufwendungen direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer ab, gestaffelt über drei Jahre.
Förderfähig sind Wärmedämmung, Fenster-/Türen-Erneuerung, Lüftungsanlage, Heizungserneuerung (außer Öl/Gas), Sommerlicher Wärmeschutz und energetische Baubegleitung. Pflicht: Fachunternehmer-Bescheinigung nach amtlichem Muster und Bezahlung per Überweisung — Bar-Zahlung disqualifiziert komplett.
Der Bonus ist nicht mit KfW 261, BAFA BEG-EM oder anderen Bundes-Direktzuschüssen für dieselbe Maßnahme kombinierbar — entweder Direktförderung oder Steuerermäßigung.
Passt § 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Ausschließliche Selbstnutzung
Das sanierte Gebäude muss vom Steuerpflichtigen ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine teilweise Vermietung oder gewerbliche Nutzung schließt die Förderung aus.
Gebäude älter als 10 Jahre
Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes.
Ausführung durch Fachunternehmen
Die Maßnahme muss von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden. Dieses stellt anschließend eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster aus, die zur Inanspruchnahme der Steuerermäßigung zwingend erforderlich ist.
Kein Zusammentreffen mit anderen Förderungen
Die Steuerermäßigung nach §35c EStG darf nicht gleichzeitig mit §10f EStG, §35a EStG oder mit öffentlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden, die Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen für dieselbe Maßnahme gewähren (z. B. BAFA-Zuschüsse oder KfW-Zuschüsse).
Förderfähige Maßnahmenart
Die Maßnahme muss einer der gesetzlich definierten Kategorien entsprechen: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken; Erneuerung von Fenstern oder Außentüren; Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen; Erneuerung der Heizungsanlage; Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchs- und Effizienzoptimierung; Optimierung bestehender Heizungsanlagen (älter als 2 Jahre); Inanspruchnahme eines BAFA-zugelassenen Energieberaters.
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 21.4.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag20 %40.000 €
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Maßnahme planen und Fachunternehmen beauftragen
Vor Beginn der Sanierung prüfen, ob das Gebäude die Voraussetzungen erfüllt (älter als 10 Jahre, ausschließliche Selbstnutzung) und ob die geplante Maßnahme förderfähig ist. Anschließend ein anerkanntes Fachunternehmen beauftragen, das die Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt. Vorab klären, ob für dieselbe Maßnahme auch BAFA- oder KfW-Fördermittel beantragt werden — eine Kombination ist nicht zulässig.
- 02
Maßnahme durchführen lassen
Das Fachunternehmen führt die energetische Maßnahme entsprechend den technischen Mindestanforderungen der ESanMV durch. Die Fertigstellung der Maßnahme ist der Ausgangspunkt für die Berechnung der drei Veranlagungszeiträume (Jahr 1, Jahr 2, Jahr 3).
- 03
Bescheinigung und Rechnung einholen
Nach Abschluss der Maßnahme stellt das Fachunternehmen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster (BMF) aus. Diese Bescheinigung bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung und die Erfüllung der Mindestanforderungen. Außerdem muss eine Rechnung in deutscher Sprache vorliegen, die die genaue Maßnahme, das Objekt und den Betrag ausweist.
- 04
Zahlung per Banküberweisung sicherstellen
Der Rechnungsbetrag muss zwingend per Banküberweisung auf das Konto des Fachunternehmens gezahlt werden. Barzahlungen — auch mit Quittung — werden vom Finanzamt nicht anerkannt und führen zum Verlust der Steuerermäßigung für den betroffenen Betrag.
- 05
Steuererklärung ausfüllen — Anlage Energetische Maßnahmen
Im Jahr der Fertigstellung (und in den beiden Folgejahren) die Einkommensteuererklärung mit der Anlage 'Energetische Maßnahmen' beim Finanzamt einreichen. Dort werden die Aufwendungen, das Objekt und die Maßnahmenart eingetragen. Die Bescheinigung des Fachunternehmens und der Überweisungsnachweis sind aufzubewahren und auf Verlangen des Finanzamts vorzulegen.
- 06
Steuerbescheid prüfen
Nach Bearbeitung durch das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid prüfen: Die Steuerermäßigung nach §35c EStG wird als direkter Abzug von der tariflichen Einkommensteuer ausgewiesen. Im zweiten und dritten Jahr (Folgejahre der Fertigstellung) denselben Prozess wiederholen und die Restermäßigung in den jeweiligen Steuererklärungen geltend machen.
Häufige Fragen
Welche Sanierungsmaßnahmen sind nach §35c EStG förderfähig?
Wie verteilt sich die Steuerermäßigung auf die drei Jahre?
Wer darf die Steuerermäßigung nach §35c EStG beantragen?
Welches Mindestalter muss das Gebäude haben?
Kann ich §35c EStG gleichzeitig mit BAFA- oder KfW-Förderung nutzen?
Was ist eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster und wer stellt sie aus?
Wie wird die Steuerermäßigung in der Steuererklärung beantragt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]§ 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Gesetzesvolltext)gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz / juris GmbH
- [02]Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) — Mindestanforderungen und Fachunternehmergesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz / juris GmbH
- [03]Bundesfinanzministerium — Steuerliche Förderung energetischer Sanierungbundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen (BMF)
- [04]BMF-Schreiben vom 14.01.2020 zu §35c EStG — Bescheinigungsverfahren und Anwendungsfragenbundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen (BMF)
- [05]Einkommensteuergesetz (EStG) — Volltextgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz / juris GmbH