BundesBonus
Steuervorteil · bis 20 % Bund

§ 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung

§ 35c EStG ist die Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim. Eigentümer können 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer abziehen, verteilt über drei aufeinanderfolgende Steuerjahre (7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten) und gedeckelt auf insgesamt 40.000 Euro pro Objekt. Anspruch besteht für Selbstnutzer eines Wohngebäudes, das zu Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist; Vermieter sind ausgeschlossen.

Max. Steuerermäßigung
40.000 €
gestaffelt mehrjährig
Zuständig
Bundesministerium der Finanzen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Steuervorteil
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium der Finanzen
Förderhöhe bis zu 40.000 €
Förderquote 20 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

§ 35c EStG ist die steuerliche Alternative zu den KfW- und BAFA-Direktförderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen — eingeführt 2020 als Teil des Klimaschutzpakets. Die Norm zieht 20 Prozent der Aufwendungen direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer ab, gestaffelt über drei Jahre.

Förderfähig sind Wärmedämmung, Fenster-/Türen-Erneuerung, Lüftungsanlage, Heizungserneuerung (außer Öl/Gas), Sommerlicher Wärmeschutz und energetische Baubegleitung. Pflicht: Fachunternehmer-Bescheinigung nach amtlichem Muster und Bezahlung per Überweisung — Bar-Zahlung disqualifiziert komplett.

Der Bonus ist nicht mit KfW 261, BAFA BEG-EM oder anderen Bundes-Direktzuschüssen für dieselbe Maßnahme kombinierbar — entweder Direktförderung oder Steuerermäßigung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Selbstnutzer (kein Vermieter)

Gebäude älter als 10 Jahre

Maßnahme durch Fachunternehmen ausgeführt

Fachunternehmer-Bescheinigung nach amtlichem Muster

Bezahlung per Überweisung (keine Barzahlung)

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    20 %
    40.000 €
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Maßnahme planen und Fachunternehmen beauftragen

    Vor Beginn der Sanierung prüfen, ob das Gebäude die Voraussetzungen erfüllt (älter als 10 Jahre, ausschließliche Selbstnutzung) und ob die geplante Maßnahme förderfähig ist. Anschließend ein anerkanntes Fachunternehmen beauftragen, das die Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt. Vorab klären, ob für dieselbe Maßnahme auch BAFA- oder KfW-Fördermittel beantragt werden — eine Kombination ist nicht zulässig.

  2. 02

    Maßnahme durchführen lassen

    Das Fachunternehmen führt die energetische Maßnahme entsprechend den technischen Mindestanforderungen der ESanMV durch. Die Fertigstellung der Maßnahme ist der Ausgangspunkt für die Berechnung der drei Veranlagungszeiträume (Jahr 1, Jahr 2, Jahr 3).

  3. 03

    Bescheinigung und Rechnung einholen

    Nach Abschluss der Maßnahme stellt das Fachunternehmen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster (BMF) aus. Diese Bescheinigung bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung und die Erfüllung der Mindestanforderungen. Außerdem muss eine Rechnung in deutscher Sprache vorliegen, die die genaue Maßnahme, das Objekt und den Betrag ausweist.

  4. 04

    Zahlung per Banküberweisung sicherstellen

    Der Rechnungsbetrag muss zwingend per Banküberweisung auf das Konto des Fachunternehmens gezahlt werden. Barzahlungen — auch mit Quittung — werden vom Finanzamt nicht anerkannt und führen zum Verlust der Steuerermäßigung für den betroffenen Betrag.

  5. 05

    Steuererklärung ausfüllen — Anlage Energetische Maßnahmen

    Im Jahr der Fertigstellung (und in den beiden Folgejahren) die Einkommensteuererklärung mit der Anlage 'Energetische Maßnahmen' beim Finanzamt einreichen. Dort werden die Aufwendungen, das Objekt und die Maßnahmenart eingetragen. Die Bescheinigung des Fachunternehmens und der Überweisungsnachweis sind aufzubewahren und auf Verlangen des Finanzamts vorzulegen.

  6. 06

    Steuerbescheid prüfen

    Nach Bearbeitung durch das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid prüfen: Die Steuerermäßigung nach §35c EStG wird als direkter Abzug von der tariflichen Einkommensteuer ausgewiesen. Im zweiten und dritten Jahr (Folgejahre der Fertigstellung) denselben Prozess wiederholen und die Restermäßigung in den jeweiligen Steuererklärungen geltend machen.

Häufige Fragen

Kann ich § 35c EStG mit KfW 261 kombinieren?
Nein. Pro Sanierungsmaßnahme kann nur ein Bundesweg gewählt werden — entweder KfW 261 als Direktzuschuss oder § 35c EStG als Steuerermäßigung. Wer eine umfassende Sanierung plant, sollte vorher rechnen, welcher Weg finanziell besser ist. KfW 261 mit allen Boni erreicht bis zu 45 Prozent Quote, § 35c nur 20 Prozent.
Was passiert, wenn meine Steuerlast zu niedrig ist für 7 % des Bonus?
Dann verfällt der Bonus-Anteil dieses Jahres — ein Vortrag in spätere Jahre ist gesetzlich nicht möglich. Wer wenig Einkommensteuer zahlt, fährt mit KfW 261 als Direktzuschuss in der Regel besser. Faustformel: § 35c lohnt sich finanziell ab einer jährlichen Einkommensteuerschuld von ungefähr 2.000–3.000 Euro.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Wärmedämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Kellerdecke; neue Fenster und Außentüren; Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung; neue Heizungsanlagen (außer reine Öl- oder Gas-Heizungen); Sommerlicher Wärmeschutz; digitale Optimierungssysteme und Heizungsoptimierung. Reine Schönheitsreparaturen oder Erweiterungen sind nicht förderfähig.
Was ist die Fachunternehmer-Bescheinigung?
Ein amtliches Formular nach BMF-Vorgabe, das das ausführende Fachunternehmen ausstellen muss — mit detaillierter Aufstellung der Maßnahmen, Bestätigung der ESanMV-Mindestanforderungen, Datum und Höhe der förderfähigen Kosten. Ohne diese Bescheinigung lehnt das Finanzamt den Bonus komplett ab — eine reine Rechnung reicht nicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    § 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Gesetzesvolltext)
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz / juris GmbH
  2. [02]
    Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) — Mindestanforderungen und Fachunternehmer
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz / juris GmbH
  3. [03]
    Bundesfinanzministerium — Steuerliche Förderung energetischer Sanierung
    bundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen (BMF)
  4. [04]
    BMF-Schreiben vom 14.01.2020 zu §35c EStG — Bescheinigungsverfahren und Anwendungsfragen
    gesetze-im-internet.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen (BMF)
  5. [05]
    Einkommensteuergesetz (EStG) — Volltext
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz / juris GmbH
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