Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitions- und Förderbank Hamburg |
| Förderhöhe | 1.000 € – 100.000 € |
| Förderquote | 20 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Unternehmen |
Worum geht es?
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg den Umstieg auf erneuerbare Wärme im Gebäudebestand. Ziel ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung zu erhöhen.
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, Mieter mit Zustimmung des Eigentümers sowie dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg. Auch Contracting-Unternehmen, die Energiedienstleistungen für Dritte auf vertraglicher Grundlage erbringen, können gefördert werden.
Gefördert werden Wärmepumpen und die dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen, Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von vier Kubikmetern sowie die Mehrfachnutzung von Flächen für Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie-Kollektoren oder Wärmespeicher.
Ausdrücklich nicht gefördert werden Photovoltaikanlagen zur solaren Stromerzeugung und Stromspeicher. Ebenfalls ausgeschlossen sind Maßnahmen bei Neubauvorhaben sowie Arbeiten, die in Eigenleistung erbracht werden.
Wichtig für die Kombination mit der Bundesförderung: Wer im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Anspruch auf einen Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung hat, erhält aus diesem Hamburger Programm keine Förderung.
Passt Hamburger Heizungsförderung — Erneuerbare Wärme zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Liegt das Gebäude in Hamburg?
Handelt es sich um ein bestehendes Gebäude (kein Neubauvorhaben)?
Ist mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden?
Ist der ausführende Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen?
Besteht KEIN Anspruch auf Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung?
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 20 % | 100.000 € |
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben. Die Obergrenzen liegen je nach Gebäudetyp zwischen 9.000 Euro und 100.000 Euro. Unterhalb einer Mindestfördersumme von 1.000 Euro wird keine Förderung gewährt.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 500.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten500.000 €
- Förderfähige Basis500.000 €
- Zuschuss– 100.000 €
- Dein Eigenanteil400.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Investitions- und Förderbank Hamburg gestellt. Erst nach der Bewilligung oder einer Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn darf mit der Maßnahme begonnen werden. Die ausführenden Betriebe müssen in der Handwerksrolle eingetragen sein.
Häufige Fragen
Wer kann die Hamburger Heizungsförderung beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Was wird konkret gefördert?
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Lässt sich die Förderung mit der KfW-Heizungsförderung kombinieren?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
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Unsere Quellen
- [01]Hamburger Heizungsförderung — Erneuerbare Wärme — Offizielle Programmseiteifbhh.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Hamburg
- [02]IFB Hamburg — Hamburger Heizungsförderung im Überblickifbhh.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Hamburg
- [03]Produktinformation Erneuerbare Wärme (PDF)ifbhh.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Hamburg