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Zuschuss · bis 20 % Land

Hamburger Heizungsförderung — Erneuerbare Wärme

Die IFB Hamburg bezuschusst im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg den Austausch von Heizungsanlagen sowie den Einbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern in bestehenden Gebäuden. Gefördert werden 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben, je nach Gebäudetyp zwischen 9.000 und 100.000 Euro.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitions- und Förderbank Hamburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Förderbank Hamburg
Förderhöhe 1.000 € – 100.000 €
Förderquote 20 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Unternehmen

Worum geht es?

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg den Umstieg auf erneuerbare Wärme im Gebäudebestand. Ziel ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung zu erhöhen.

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, Mieter mit Zustimmung des Eigentümers sowie dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg. Auch Contracting-Unternehmen, die Energiedienstleistungen für Dritte auf vertraglicher Grundlage erbringen, können gefördert werden.

Gefördert werden Wärmepumpen und die dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen, Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von vier Kubikmetern sowie die Mehrfachnutzung von Flächen für Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie-Kollektoren oder Wärmespeicher.

Ausdrücklich nicht gefördert werden Photovoltaikanlagen zur solaren Stromerzeugung und Stromspeicher. Ebenfalls ausgeschlossen sind Maßnahmen bei Neubauvorhaben sowie Arbeiten, die in Eigenleistung erbracht werden.

Wichtig für die Kombination mit der Bundesförderung: Wer im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Anspruch auf einen Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung hat, erhält aus diesem Hamburger Programm keine Förderung.

Schnell-Check

Passt Hamburger Heizungsförderung — Erneuerbare Wärme zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Liegt das Gebäude in Hamburg?

Handelt es sich um ein bestehendes Gebäude (kein Neubauvorhaben)?

Ist mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden?

Ist der ausführende Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen?

Besteht KEIN Anspruch auf Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung?

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag20 %100.000 €

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben. Die Obergrenzen liegen je nach Gebäudetyp zwischen 9.000 Euro und 100.000 Euro. Unterhalb einer Mindestfördersumme von 1.000 Euro wird keine Förderung gewährt.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Hamburger Heizungsförderung — Erneuerbare Wärme
500.000 €

Förderfähig sind max. 500.000 €

Rechnerische Schätzung
100.000 €

pro Antrag

Förderquote20%
  • Gesamtkosten500.000 €
  • Förderfähige Basis500.000 €
  • Zuschuss– 100.000 €
  • Dein Eigenanteil400.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Investitions- und Förderbank Hamburg gestellt. Erst nach der Bewilligung oder einer Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn darf mit der Maßnahme begonnen werden. Die ausführenden Betriebe müssen in der Handwerksrolle eingetragen sein.

Häufige Fragen

Wer kann die Hamburger Heizungsförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, Mieter mit Zustimmung des Eigentümers sowie dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg. Auch Contracting-Unternehmen, die Energiedienstleistungen für Dritte auf vertraglicher Grundlage erbringen, können gefördert werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Gefördert werden 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Je nach Gebäudetyp liegt die Obergrenze zwischen 9.000 Euro und 100.000 Euro. Unterhalb einer Mindestfördersumme von 1.000 Euro wird nicht gefördert.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden Wärmepumpen und die dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen, Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von vier Kubikmetern sowie die Mehrfachnutzung von Flächen für Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie-Kollektoren oder Wärmespeicher.
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden Photovoltaikanlagen zur solaren Stromerzeugung und Stromspeicher. Ebenfalls ausgeschlossen sind Maßnahmen bei Neubauvorhaben sowie Arbeiten, die in Eigenleistung erbracht werden.
Lässt sich die Förderung mit der KfW-Heizungsförderung kombinieren?
Nein. Wer im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Anspruch auf einen Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus im Zuge der KfW-Heizungsförderung hat, erhält aus diesem Hamburger Programm keine Förderung.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn des Vorhabens. Mit der Maßnahme darf erst nach der Bewilligung oder nach einer Zustimmung der Förderbank zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hamburger Heizungsförderung — Erneuerbare Wärme — Offizielle Programmseite
    ifbhh.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Hamburg
  2. [02]
    IFB Hamburg — Hamburger Heizungsförderung im Überblick
    ifbhh.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Hamburg
  3. [03]
    Produktinformation Erneuerbare Wärme (PDF)
    ifbhh.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Hamburg
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