BundesBonus
Anschaffung · Sanierungs-Planung

Sanierungsfahrplan iSFP — Energieberatung mit 5-%-Förder-Bonus

Der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP ist ein vom BAFA gefördertes Beratungsdokument, das Hauseigentümer auf dem Weg zu einem energieeffizienten Gebäude leitet. Ein zertifizierter Energieberater erstellt ihn vor Ort und schlägt eine optimale Reihenfolge aufeinander abgestimmter Sanierungsschritte vor. Die Erstellung wird vom BAFA mit 50 Prozent gefördert. Wer eine Maßnahme aus einem iSFP umsetzt, erhält bei BEG-EM und § 35c EStG zusätzlich 5 Prozentpunkte Förder-Bonus.

BAFA-Beratungsförderung
50 %, max. 650 € EFH / 850 € MFH
iSFP-Bonus auf BEG-EM
+5 Prozentpunkte
Höchstgrenze BEG-EM mit iSFP
60.000 € pro Wohneinheit (statt 30.000 €)
Gilt NICHT bei
KfW 458 Heizungstausch

Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom BAFA standardisiertes Beratungsdokument, das ein zertifizierter Energieberater nach einer Vor-Ort-Begehung für ein konkretes Wohngebäude erstellt[01]. Er zeigt auf, wie das Gebäude über mehrere Jahre Schritt für Schritt energetisch saniert werden kann, mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen und einer empfohlenen Reihenfolge. Der iSFP enthält: Ist-Zustands-Analyse (Wärmebrücken, Dämmung, Heizung), Energieverbrauchs-Berechnung, Maßnahmenpakete mit jeweiligen Kosten und Einsparpotenzialen, Förderungs-Hinweise und einen Umsetzungs-Zeitplan. Der iSFP ist kein bindender Vertrag — der Eigentümer entscheidet, welche Maßnahmen er in welcher Reihenfolge umsetzt.

Wie hoch ist die BAFA-Beratungsförderung?

Die BAFA-Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude übernimmt 50 Prozent der förderfähigen Beratungshonorare[02]. Der maximale Zuschuss richtet sich nach Gebäudegröße: bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 650 Euro, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten bis zu 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einen zusätzlichen Bonus von bis zu 250 Euro, wenn die Beratung in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Ein iSFP kostet typisch zwischen 1.300 und 1.700 Euro brutto — der Eigenanteil nach BAFA-Förderung beläuft sich also auf rund 650 bis 850 Euro.

Wie wirkt der iSFP-Bonus auf spätere Sanierungs-Förderung?

Der entscheidende Hebel: Wer eine Einzelmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) aus einem iSFP umsetzt, erhält 5 Prozentpunkte mehr Förderung[03]. Aus 15 Prozent Standard-Förderung werden 20 Prozent. Zusätzlich verdoppelt sich die Förderhöchstgrenze: statt 30.000 Euro werden bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr anerkannt. Bei einer Dämm-Sanierung über 50.000 Euro bedeutet das: ohne iSFP 4.500 Euro Förderung (15 % von 30.000), mit iSFP 10.000 Euro Förderung (20 % von 50.000) — eine Differenz von 5.500 Euro. Auch bei der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG wirkt der iSFP-Bonus mit zusätzlichen 5 Prozentpunkten.

AspektOhne iSFPMit iSFP
Förderquote BEG-EM15 %20 %
Höchstgrenze pro Wohneinheit/Jahr30.000 €60.000 €
Max. Förderung pro Maßnahme4.500 €12.000 €
§ 35c EStG-Bonus20 % von 200.000 €20 % + 5 % iSFP-Bonus auf Material
Anwendung KfW 458 HeizungnormalBonus gilt NICHT bei 458
iSFP-Bonus-Wirkung bei BEG-Einzelmaßnahmen[03]

Für welche Programme gilt der iSFP-Bonus NICHT?

Wichtige Ausnahme: Der iSFP-Bonus gilt nicht für KfW 458 Heizungstausch privat[04]. Wer eine Wärmepumpe oder Biomasse-Heizung mit KfW 458 fördern lässt, kann den iSFP-Bonus dort nicht draufschlagen. Der Bonus wirkt nur bei BEG-Einzelmaßnahmen Gebäudehülle und Anlagentechnik (Dämmung, Fenster, Lüftung, Solarthermie) und bei § 35c EStG. Bei der KfW 261 Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist ein iSFP nicht zwingend, kann aber zusätzliche Bonusstufen auslösen — die genauen Bedingungen muss der Energieberater im Einzelfall prüfen. Hintergrund: KfW 458 hat eine eigene Bonusstruktur (Klimageschwindigkeit, Einkommens-Bonus, Effizienz-Bonus), die nicht mit iSFP kombiniert wird.

Wer ist berechtigt, einen iSFP zu erstellen?

Antragsberechtigt für die BAFA-Beratungsförderung sind Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohngebäude, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Pächter mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers sowie Nießbrauchsberechtigte. Der Beratungsauftrag muss an einen vom BAFA zertifizierten Energieberater gehen — die Liste der zugelassenen Berater ist in der Energieeffizienz-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de) einsehbar. Der Berater stellt nach Vor-Ort-Termin, Datenerhebung und Berichtserstellung das fertige iSFP-Dokument zur Verfügung — typisch innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Beauftragung.

Wie läuft der Antrag bei der BAFA?

Die Antragsstellung ist vor Beauftragung des Energieberaters Pflicht — wer den Berater zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung[02]. Der Antrag erfolgt online über das BAFA-Portal. Nach Genehmigung kann der Berater beauftragt werden — das BAFA zahlt die Förderung nach Abschluss der Beratung direkt an den Berater oder den Antragsteller aus.

  1. BAFA-zertifizierten Energieberater auswählen — Liste auf www.energie-effizienz-experten.de prüfen. Angebote von 2 bis 3 Beratern einholen.
  2. Antrag online beim BAFA stellen, bevor der Berater beauftragt wird. Erforderlich sind: Eigentümernachweis, Gebäudedaten, gewählter Berater. Bearbeitung typisch 4 bis 8 Wochen.
  3. Nach Antragsgenehmigung Berater beauftragen — der Berater führt Vor-Ort-Termin, Bestandsaufnahme und Energiebilanz durch.
  4. Berater erstellt iSFP-Dokument nach BAFA-Standardvorlage — typisch 30 bis 50 Seiten mit Maßnahmenpaketen, Kosten, Einsparpotenzialen und Förder-Hinweisen.
  5. Erläuterungsgespräch nach Erhalt des iSFP — pflichtig, dient der Erklärung der Maßnahmen und Reihenfolge. Anschließend Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen, Förderung wird ausgezahlt.

Wann lohnt sich der iSFP, wann eher nicht?

Der iSFP lohnt sich typisch in zwei Konstellationen: Erstens, wenn eine größere Sanierung (Dämmung, Fenstertausch, Lüftungsanlage) mit Kosten über 30.000 Euro pro Wohneinheit geplant ist — die verdoppelte BEG-Höchstgrenze macht hier mehrere tausend Euro mehr Förderung möglich. Zweitens, wenn mehrere Maßnahmen über Jahre in Reihenfolge umgesetzt werden sollen — der iSFP gibt eine optimierte Sequenz vor und sichert den 5-%-Bonus für jede einzelne Maßnahme. Weniger sinnvoll ist der iSFP bei reinem Heizungstausch über KfW 458 (Bonus gilt dort nicht) und bei kleinen Einzelmaßnahmen unter 5.000 Euro Investitionsvolumen — der Eigenanteil der Beratung (rund 650 bis 850 Euro) frisst den Bonus auf.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein iSFP gültig?
Der iSFP ist 15 Jahre gültig — wer ihn 2026 erstellen lässt, kann den 5-%-iSFP-Bonus bei BEG-EM bis 2041 nutzen, ohne den Plan zu erneuern. Bei wesentlichen Änderungen am Gebäude (Anbau, Vollsanierung anderer Bauteile, Eigentümerwechsel) kann eine Aktualisierung sinnvoll sein, ist aber nicht zwingend für den Bonus-Erhalt.
Welche Maßnahmen aus dem iSFP berechtigen zum 5-%-Bonus?
Alle Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG-EM bei Gebäudehülle (Dämmung Dach, Wand, Kellerdecke, Fenstertausch) und Anlagentechnik (Lüftungsanlage, Solarthermie für Warmwasser) sowie Maßnahmen nach § 35c EStG. NICHT enthalten ist der Heizungstausch über KfW 458 — dort gibt es einen eigenen Bonus-Mechanismus.
Brauche ich einen iSFP, um KfW 261 zu beantragen?
Nein, der iSFP ist keine Pflicht-Voraussetzung für KfW 261 Wohngebäudekredit. Allerdings kann ein iSFP zusätzliche Bonusstufen bei KfW 261 auslösen — die genauen Bedingungen sind variabel und vom Energieberater im Einzelfall zu prüfen. Pflicht ist bei KfW 261 hingegen ein Energieeffizienz-Experte, der die fachliche Begleitung übernimmt — diese Rolle kann der iSFP-Berater zusätzlich übernehmen.
Kann ich den iSFP-Bonus rückwirkend nutzen?
Nein. Der iSFP muss vor Beginn der geförderten Sanierungsmaßnahme erstellt sein. Wer eine Maßnahme bereits begonnen und dann erst den iSFP anfertigt, verliert den 5-%-Bonus für diese Maßnahme. Aber: bei späteren Maßnahmen im Rahmen desselben Gebäudes wirkt der iSFP weiter, solange er noch nicht 15 Jahre alt ist.
Wie unterscheidet sich der iSFP von einem einfachen Energieausweis?
Ein Energieausweis dokumentiert den Energieverbrauch eines Gebäudes (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) — er ist Pflicht bei Vermietung und Verkauf, sagt aber nichts über Sanierungspotenziale. Ein iSFP baut auf der Energiebilanz auf, geht aber deutlich weiter: konkrete Maßnahmenpakete, Kostenrahmen, Einsparungs-Berechnungen pro Maßnahme, optimierte Reihenfolge. Der Energieausweis kostet typisch 80 bis 250 Euro, der iSFP 1.300 bis 1.700 Euro brutto.
Lohnt sich der iSFP für mein selbstgenutztes Eigenheim?
Typischerweise ja, wenn eine Sanierung im Volumen über 25.000 Euro geplant ist. Die Beratungskosten (Eigenanteil 650–850 Euro nach BAFA-Förderung) werden über den 5-%-Bonus bei BEG-EM oder § 35c EStG meist mehrfach kompensiert. Bei kleinen Einzelmaßnahmen oder reinem Heizungstausch (KfW 458 ohne iSFP-Bonus) lohnt sich der iSFP weniger.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BAFA — Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  2. [02]
    BAFA — Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude (Stand 2024)
    bafa.deRechtsgrundlageBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  3. [03]
    BMWK — BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude (EM-Richtlinie)
    bmwk.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  4. [04]
  5. [05]
    Energie-Effizienz-Experten — Beraterliste für iSFP und BEG
    energie-effizienz-experten.dePrimärquelleDeutsche Energie-Agentur (dena)

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