BundesBonus
Förderkredit · bis 25 Mio. € Bund

Energie vom Land (LR-Förderkredite für Energieunternehmen)

Mit dem Programm Energie vom Land finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank dezentrale Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien im ländlichen Raum. Das Darlehen deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, in der Regel bis maximal 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr, und wird über die Hausbank beantragt.

Max. Kreditrahmen
25 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landwirtschaftliche Rentenbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderhöhe bis zu 25 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Antragsberechtigt sind Energieunternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen Inhabern, mit agrarnahen Inhabern, mit Kommunen und kommunalen Unternehmen als Inhaber sowie mit sonstigen Inhabern. Gefördert werden Bau und Modernisierung von Biogas- und Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerken, Holzvergasungsanlagen und Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe, von Windenergieanlagen auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft, von Photovoltaik-Dachanlagen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen nach DIN SPEC 91434 oder DIN SPEC 91492, von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung aus Wasserkraft und Erdwärme sowie von Anlagen zur Speicherung und lokalen Verteilung, etwa Wärmenetzen. Die Förderkredite können auch der Refinanzierung von Krediten und von Leasinggeschäften für mobile Investitionsgüter dienen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist ein Energieunternehmen im ländlichen Raum

Land- und forstwirtschaftliche oder agrarnahe Inhaber halten mindestens 50 % der Anteile

Erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung ist abgeschlossen und genehmigt

Zweckgebundene Mittelverwendung wird nachgewiesen

Antrag läuft über ein Kreditinstitut eigener Wahl

Was bekommst du konkret?

Darlehen mit einem Förderumfang von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und einer Förderhöhe von in der Regel maximal 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr; Ausnahmen sind möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %. Zinssatz, Kreditlaufzeit und Tilgung richten sich nach den aktuellen Konditionen; für die Dauer der Sollzinsbindung sind keine außerplanmäßigen Rückzahlungen möglich. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist grundsätzlich möglich, in der Leasingvariante jedoch ausgeschlossen; Beihilfevorschriften und Höchstbeträge sind einzuhalten.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird auf den dafür vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut eigener Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt. Grundlage sind das Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 01.07.2026 und die Informationen der Rentenbank mit Stand 08/2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Darlehen?
Der Förderumfang beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, die Förderhöhe in der Regel maximal 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr. Ausnahmen sind möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.
Welche Anlagen werden finanziert?
Bau und Modernisierung von Bioenergieanlagen, Windenergieanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Photovoltaik-Dach-, Freiflächen- und Agri-PV-Anlagen, Wasserkraft- und Erdwärmeanlagen sowie Anlagen zur Speicherung und lokalen Verteilung wie Wärmenetze.
Wie wird der Kredit beantragt?
Über ein Kreditinstitut eigener Wahl (Hausbank) auf den dafür vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Ist eine Kombination mit anderen Förderungen möglich?
Grundsätzlich ja, unter Einhaltung der Beihilfevorschriften und Höchstbeträge. In der Leasingvariante ist eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen nicht zulässig.
Wie lange gilt das Programm?
Die Geltungsdauer läuft laut Programmangaben bis 31.12.2029.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    LR-Förderkredite für Energieunternehmen bei der Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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