Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Landwirtschaftliche Rentenbank |
| Förderhöhe | bis zu 25 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Antragsberechtigt sind Energieunternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen Inhabern, mit agrarnahen Inhabern, mit Kommunen und kommunalen Unternehmen als Inhaber sowie mit sonstigen Inhabern. Gefördert werden Bau und Modernisierung von Biogas- und Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerken, Holzvergasungsanlagen und Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe, von Windenergieanlagen auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft, von Photovoltaik-Dachanlagen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen nach DIN SPEC 91434 oder DIN SPEC 91492, von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung aus Wasserkraft und Erdwärme sowie von Anlagen zur Speicherung und lokalen Verteilung, etwa Wärmenetzen. Die Förderkredite können auch der Refinanzierung von Krediten und von Leasinggeschäften für mobile Investitionsgüter dienen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist ein Energieunternehmen im ländlichen Raum
Land- und forstwirtschaftliche oder agrarnahe Inhaber halten mindestens 50 % der Anteile
Erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung ist abgeschlossen und genehmigt
Zweckgebundene Mittelverwendung wird nachgewiesen
Antrag läuft über ein Kreditinstitut eigener Wahl
Was bekommst du konkret?
Darlehen mit einem Förderumfang von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und einer Förderhöhe von in der Regel maximal 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr; Ausnahmen sind möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %. Zinssatz, Kreditlaufzeit und Tilgung richten sich nach den aktuellen Konditionen; für die Dauer der Sollzinsbindung sind keine außerplanmäßigen Rückzahlungen möglich. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist grundsätzlich möglich, in der Leasingvariante jedoch ausgeschlossen; Beihilfevorschriften und Höchstbeträge sind einzuhalten.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird auf den dafür vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut eigener Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt. Grundlage sind das Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 01.07.2026 und die Informationen der Rentenbank mit Stand 08/2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Darlehen?
Welche Anlagen werden finanziert?
Wie wird der Kredit beantragt?
Ist eine Kombination mit anderen Förderungen möglich?
Wie lange gilt das Programm?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Energie vom Land (LR-Förderkredite für Energieunternehmen) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [02]LR-Förderkredite für Energieunternehmen bei der Rentenbankrentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.