Auf einen Blick
| Förderart | Steuervorteil |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundeszollverwaltung |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung). Die Energiesteuer wird teilweise vergütet, damit die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten wettbewerbsfähig bleibt. Landwirte und Forstbetriebe erhalten eine Steuerentlastung auf Diesel zur Sicherung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
Mindestens 50 Euro zu vergütende Energiesteuer (ab 233 Liter Diesel)
Antrag bei Bundeszollverwaltung oder Hauptzollamt
Was bekommst du konkret?
Vergütung von 21,48 Cent pro Liter Diesel. Dies entspricht der Differenz zwischen dem Steuersatz für Agrardiesel (25,56 Cent pro Liter) und dem vollen Steuersatz (47,04 Cent pro Liter). Biodiesel in Reinform und Pflanzenöl in der Landwirtschaft sind steuerfrei mit voller Rückvergütung des Steuersatzes.
Wie stellst du den Antrag?
Den Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie allgemeine Erklärungen und Ausfüllhinweise sind bei der Zollverwaltung zu finden. Ansprechpartner sind die Bundeszollverwaltung und die Hauptzollämter.
Häufige Fragen
Wer kann Agrardieselvergütung erhalten?
Wie hoch ist die Vergütung pro Liter?
Gibt es eine Untergrenze?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Agrardieselvergütung — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleBundeszollverwaltung
- [02]Energiesteuergesetzgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundeszollverwaltung