Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern |
| Förderhöhe | bis zu 200 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
In benachteiligten Gebieten erhalten Landwirtinnen und Landwirte zum Ausgleich der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen eine Ausgleichszulage (AGZ). Sie soll Einkommensnachteile und zusätzliche Kosten teilweise kompensieren. Die Zahlungen sollen dazu beitragen, die Landwirtschaft in diesen Gebieten fortzuführen und die Kulturlandschaft zu erhalten. Ab 2019 erfolgte eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete mit Unterscheidung in Berggebiete, erheblich benachteiligte und andere spezifische Gebiete.
Passt Ausgleichszulage in Bayern zu dir?
4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber
Mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche
Flächen in benachteiligtem Gebiet
Eigenverantwortliche Bewirtschaftung
Wie stellst du den Antrag?
Antragsantragszeitraum: Mitte März bis 15. Mai. Antragstellung über die zuständigen Behörden.
Häufige Fragen
Wer kann eine Ausgleichszulage erhalten?
Wie hoch ist die Ausgleichszulage?
Welche Gebiete sind benachteiligt?
Mehr zu Ausgleichszulage in Bayern und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Ausgleichszulage in Bayern — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [02]Richtlinie Ausgleichszulagegesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern