BundesBonus
Zuschuss · bis 200 € Land

Ausgleichszulage in Bayern

Zuwendung für Landwirtinnen und Landwirte in benachteiligten Gebieten Bayerns zum Ausgleich natürlicher ungünstiger Standortbedingungen. Die Förderhöhe variiert zwischen 25-200 EUR/ha je nach Grad der Benachteiligung und Bewirtschaftungssystem.

Max. Förderung
200 €
pro Antrag
Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe bis zu 200 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

In benachteiligten Gebieten erhalten Landwirtinnen und Landwirte zum Ausgleich der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen eine Ausgleichszulage (AGZ). Sie soll Einkommensnachteile und zusätzliche Kosten teilweise kompensieren. Die Zahlungen sollen dazu beitragen, die Landwirtschaft in diesen Gebieten fortzuführen und die Kulturlandschaft zu erhalten. Ab 2019 erfolgte eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete mit Unterscheidung in Berggebiete, erheblich benachteiligte und andere spezifische Gebiete.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber

Mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche

Flächen in benachteiligtem Gebiet

Eigenverantwortliche Bewirtschaftung

Wie stellst du den Antrag?

Antragsantragszeitraum: Mitte März bis 15. Mai. Antragstellung über die zuständigen Behörden.

Häufige Fragen

Wer kann eine Ausgleichszulage erhalten?
Die Ausgleichszulage kann von Betriebsinhabern beantragt werden, die mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in benachteiligten Gebieten in Bayern bewirtschaften. Nicht förderfähig sind Unternehmen mit öffentlicher Kapitalbeteiligung von 25 % und mehr.
Wie hoch ist die Ausgleichszulage?
In benachteiligten Gebieten beträgt die Förderhöhe 25-200 EUR/ha. Für anerkannte Almen/Alpen und Flächen über 1.000 m Höhe werden 200 EUR/ha gewährt. Ergänzende Zuschläge bis 50 EUR/ha sind möglich, maximal 200 EUR/ha einschließlich Zuschläge.
Welche Gebiete sind benachteiligt?
Benachteiligte Gebiete sind Berggebiete, aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete und andere spezifisch benachteiligte Gebiete. Die Abgrenzung erfolgte ab 2019 nach neuer Systematik.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ausgleichszulage in Bayern — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
  2. [02]
    Richtlinie Ausgleichszulage
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern