BundesBonus
Zuschuss · bis 75 % Land

Gewässerentwicklung ELER Brandenburg 2023-2027

Das ILB-Förderprogramm Gewässerentwicklung ELER 2023-2027 in Brandenburg unterstützt Maßnahmen zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung von Gewässern mit Zuschüssen zwischen 75 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderquote 75 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderung Gewässerentwicklung ELER 2023-2027 unterstützt die ILB im Auftrag des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg Maßnahmen zur nachhaltigen, naturnahen Entwicklung und zum Schutz von Gewässern. Ziel ist die Abmilderung negativer anthropogener Eingriffe, die Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerstruktur sowie die Anpassung an Folgen des Klimawandels. Förderfähig sind drei Schwerpunkte: konzeptionelle Untersuchungen wie Machbarkeitsstudien und Monitoring, investive Maßnahmen zur Minderung stofflicher Belastung sowie investive Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung.

Schnell-Check

Passt Gewässerentwicklung ELER Brandenburg 2023-2027 zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Vorhaben in Brandenburg

Fachliche Vorprüfung durch Regionale Arbeitsgruppe (RAG) absolviert

Vorhaben dient naturnaher Gewässerentwicklung oder Minderung stofflicher Belastung

RAG-Votum zum Zeitpunkt der Antragseinreichung nicht älter als zwei Jahre

Was bekommst du konkret?

Zuschuss zwischen 75 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten — gestaffelt nach Vorhabentyp. 100 Prozent bei Vorranggewässern nach Landeskonzept zur ökologischen Durchgaengigkeit oder Klarwasserseen. 90 Prozent bei nachhaltigen Vorhaben zur Ursachenermittlung oder Vorhaben mit Synergien zu Landschaftswasserhaushalt, Moorschutz oder Hochwasserschutz an natürlichen Gewässern. 85 Prozent bei sonstigen Vorhaben an natürlichen Gewässern. 80 Prozent bei sonstigen Vorhaben mit Synergien zu Landschaftswasserhaushalt. 75 Prozent bei sonstigen Vorhaben. Für Gemeinden und Gemeindeverbände maximal 80 Prozent.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Fachliches Vorprüfungsverfahren (RAG)

    Vor dem Antrag ist ein fachliches Vorprüfungsverfahren durch die Regionale Arbeitsgruppe (RAG) zu absolvieren — Projektskizzen werden beim Landesamt für Umwelt, Referat W26, eingereicht.

  2. 02

    Aktualität des Votums sichern

    Das Votum darf zum Zeitpunkt der Antragseinreichung nicht älter als zwei Jahre sein.

  3. 03

    Antrag online bei der ILB stellen

    Die Antragstellung erfolgt online bei der ILB über das LELF-Antragsportal Internetantragstellung Projektförderung (IAP).

Häufige Fragen

Wer kann das Programm Gewässerentwicklung ELER beantragen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Gewässerunterhaltungsverbände, Naturschutzvereine, Stiftungen), Personengesellschaften, natürliche Personen sowie Kooperationen dieser Rechtsformen. Das Land Brandenburg selbst ist ausgenommen.
Wie hoch ist der Fördersatz?
Der Zuschuss liegt zwischen 75 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. 100 Prozent gibt es bei Vorhaben an Vorranggewässern oder Klarwasserseen, 90 Prozent bei nachhaltigen Vorhaben mit Synergie-Effekten, 85 Prozent bei sonstigen Vorhaben an natürlichen Gewässern, 75 Prozent bei sonstigen Vorhaben. Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten maximal 80 Prozent.
Was wird gefördert?
Konzeptionelle Untersuchungen wie Machbarkeitsstudien und Monitoring, investive Massnahmen zur Minderung stofflicher Belastung sowie investive Massnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung. Nicht förderfähig sind Eigenleistungen, Erbbauzinsen, Leasing, Geldstrafen oder Schuldzinsen.
Welche Vorprüfung ist erforderlich?
Im Zuge der Projektvorbereitung muss ein fachliches Vorprüfungsverfahren durch die Regionale Arbeitsgruppe (RAG) absolviert werden. Projektskizzen werden beim Landesamt für Umwelt, Referat W26 eingereicht. Das Votum darf bei Antragseinreichung nicht älter als zwei Jahre sein.

Mehr zu Gewässerentwicklung ELER Brandenburg 2023-2027 und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Gewässerentwicklung ELER Brandenburg 2023-2027 — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Gewässerentwicklung 2023-2027
    ilb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Teilen
Merken