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Zuschuss · bis 100 % Land Aktuell bis 31.12.2028

Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen

Der Freistaat Bayern gleicht teichwirtschaftlichen Betrieben und Fischereivereinen Schäden aus, die Fischotter an Fischbeständen in Teichen verursachen. Ausgeglichen werden bis zu 100 Prozent der anerkannten Schadenssumme, Beträge unter 500 Euro bleiben unberücksichtigt. Die endgültige Schadensmeldung muss bis 31. Dezember des Schadensjahres beim Fischotterberater vorliegen, der Antrag auf Ausgleichszahlung bis 31. Mai des Folgejahres bei der Bewilligungsbehörde.

Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderquote bis 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Fischotter verursachen oft massive Fraßschäden in teichwirtschaftlichen Betrieben. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz hat der Fischotter einen besonderen, strengen Schutzstatus. In die Otterpopulation einzugreifen ist nicht möglich. Den fischwirtschaftlichen Betrieben soll deshalb zumindest ein Teil der verursachten Schäden ausgeglichen werden. Die Ausgleichszahlung ist die dritte Säule des Fischotter-Managementplanes neben fachlicher Beratung vor Ort und Förderung des Baus von Abwehrzäunen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Mehr als 0,5 ha Teichfläche oder mehr als 250 kg Fische pro Jahr oder Fische im Gesamtwert von mehr als 750 Euro pro Jahr erzeugt
Betriebssitz und Anlage in Bayern
Aufzeichnungen im Teichbuch und Nachweise für Fischotter
Schadensbetrag von mindestens 500 € (Schadensbeträge unter 500 € werden nicht ausgeglichen)

Was bekommst du konkret?

Ausgleichszahlung für nachgewiesene Fischotterschäden in teichwirtschaftlichen Betrieben. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage von dokumentierten Schadensberechnungen und Bestätigungen durch den Fischotterberater.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Fischotterschaden dokumentieren und melden

    Dokumentieren Sie den Fischotterschaden unverzüglich und melden Sie ihn mit dem entsprechenden Formular an den Fischotterberater.

  2. 02

    Fischotterberater prüft Schaden

    Der Fischotterberater prüft den Schaden vor Ort, berät Sie zu Praeventionsmaßnahmen und bestätigt nach der Abfischung den Gesamtschaden.

  3. 03

    Antrag auf Ausgleichszahlung einreichen

    Reichen Sie mit der vom Fischotterberater bestätigten Schadensmeldung den Antrag auf Ausgleichszahlung bei der Bewilligungsbehörde (FüAk) ein. Die endgültige Schadensmeldung muss bis 31. Dezember des Schadensjahres eingegangen sein.

Häufige Fragen

Wer kann Ausgleich erhalten?
Antragsberechtigt sind teichwirtschaftliche Betriebe und Fischereivereine, die entweder mehr als 0,5 ha Teichfläche bewirtschaften, mehr als 250 kg Fische pro Jahr erzeugen oder Fische mit einem Gesamtwert über 750 EUR/Jahr erzeugen. Betriebs- und Vereinssitz sowie die Anlage müssen in Bayern liegen. Nicht ausgleichsfähig sind Schäden in Anlagen, die nur für den Eigenbedarf produzieren und keine Erlösabsicht erkennen lassen (Hobbyzucht); das gilt nicht für Fischereiberechtigte, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften, soweit sie Satzfische für ihre eigenen Gewässer produzieren.
Wie hoch ist die Ausgleichszahlung?
Der Ausgleich beträgt maximal 100 % der nachgewiesenen Fischotterschäden. Schadensbeträge unter 500 EUR werden nicht ausgeglichen (Bagatellgrenze).
Wie wird der Schaden nachgewiesen?
Aufzeichnungen zum Fischbestand im Teichbuch und dokumentierte Nachweise für den Fischotter sind Voraussetzungen. Der Fischotterschaden muss unverzüglich mit einem Formular gemeldet und vom Fischotterberater vor Ort überprüft werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
  2. [02]
    Richtlinie Fischotterschäden
    verkuendung-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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