BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Land

Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen

Ausgleichszahlung für teichwirtschaftliche Betriebe und Fischereivereine zur Entschädigung von Schäden durch Fischotter. Das Programm ist Teil des Fischotter-Managementplans und ergänzt Beratung und Förderung von Abwehrzäunen.

Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Fischotter verursachen oft massive Fraßschäden in teichwirtschaftlichen Betrieben. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz hat der Fischotter einen besonderen, strengen Schutzstatus. In die Otterpopulation einzugreifen ist nicht möglich. Den fischwirtschaftlichen Betrieben soll deshalb zumindest ein Teil der verursachten Schäden ausgeglichen werden. Die Ausgleichszahlung ist die dritte Säule des Fischotter-Managementplanes neben fachlicher Beratung vor Ort und Förderung des Baus von Abwehrzäunen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Mindestens 0,5 ha Teichfläche oder 250 kg Fische/Jahr

Betriebssitz und Anlage in Bayern

Aufzeichnungen im Teichbuch und Nachweise für Fischotter

Auszahlungsbetrag über 500 EUR

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Fischotterschaden dokumentieren und melden

    Dokumentieren Sie den Fischotterschaden unverzüglich und melden Sie ihn mit dem entsprechenden Formular an den Fischotterberater.

  2. 02

    Fischotterberater prüft Schaden

    Der Fischotterberater prüft den Schaden vor Ort, berät Sie zu Praeventionsmaßnahmen und bestätigt nach der Abfischung den Gesamtschaden.

  3. 03

    Antrag auf Ausgleichszahlung einreichen

    Reichen Sie mit der vom Fischotterberater bestätigten Schadensmeldung den Antrag auf Ausgleichszahlung bei der Bewilligungsbehörde (FüAk) ein. Die endgültige Schadensmeldung muss bis 31. Dezember des Schadensjahres eingegangen sein.

Häufige Fragen

Wer kann Ausgleich erhalten?
Antragsberechtigt sind teichwirtschaftliche Betriebe und Fischereivereine, die entweder mehr als 0,5 ha Teichfläche bewirtschaften, mehr als 250 kg Fische pro Jahr erzeugen oder Fische mit einem Gesamtwert über 750 EUR/Jahr erzeugen. Betriebs- und Vereinssitz sowie die Anlage müssen in Bayern liegen.
Wie hoch ist die Ausgleichszahlung?
Der Ausgleich beträgt maximal 100 % der nachgewiesenen Fischotterschäden. Der Auszahlungsbetrag muss über 500 EUR liegen.
Wie wird der Schaden nachgewiesen?
Aufzeichnungen zum Fischbestand im Teichbuch und dokumentierte Nachweise für den Fischotter sind Voraussetzungen. Der Fischotterschaden muss unverzüglich mit einem Formular gemeldet und vom Fischotterberater vor Ort überprüft werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
  2. [02]
    Richtlinie Fischotterschaeden
    verkuendung-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern