Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Fischotter verursachen oft massive Fraßschäden in teichwirtschaftlichen Betrieben. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz hat der Fischotter einen besonderen, strengen Schutzstatus. In die Otterpopulation einzugreifen ist nicht möglich. Den fischwirtschaftlichen Betrieben soll deshalb zumindest ein Teil der verursachten Schäden ausgeglichen werden. Die Ausgleichszahlung ist die dritte Säule des Fischotter-Managementplanes neben fachlicher Beratung vor Ort und Förderung des Baus von Abwehrzäunen.
Passt Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Mindestens 0,5 ha Teichfläche oder 250 kg Fische/Jahr
Betriebssitz und Anlage in Bayern
Aufzeichnungen im Teichbuch und Nachweise für Fischotter
Auszahlungsbetrag über 500 EUR
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Fischotterschaden dokumentieren und melden
Dokumentieren Sie den Fischotterschaden unverzüglich und melden Sie ihn mit dem entsprechenden Formular an den Fischotterberater.
- 02
Fischotterberater prüft Schaden
Der Fischotterberater prüft den Schaden vor Ort, berät Sie zu Praeventionsmaßnahmen und bestätigt nach der Abfischung den Gesamtschaden.
- 03
Antrag auf Ausgleichszahlung einreichen
Reichen Sie mit der vom Fischotterberater bestätigten Schadensmeldung den Antrag auf Ausgleichszahlung bei der Bewilligungsbehörde (FüAk) ein. Die endgültige Schadensmeldung muss bis 31. Dezember des Schadensjahres eingegangen sein.
Häufige Fragen
Wer kann Ausgleich erhalten?
Wie hoch ist die Ausgleichszahlung?
Wie wird der Schaden nachgewiesen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [02]Richtlinie Fischotterschaedenverkuendung-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern