Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern |
| Förderquote | bis 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Fischotter verursachen oft massive Fraßschäden in teichwirtschaftlichen Betrieben. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz hat der Fischotter einen besonderen, strengen Schutzstatus. In die Otterpopulation einzugreifen ist nicht möglich. Den fischwirtschaftlichen Betrieben soll deshalb zumindest ein Teil der verursachten Schäden ausgeglichen werden. Die Ausgleichszahlung ist die dritte Säule des Fischotter-Managementplanes neben fachlicher Beratung vor Ort und Förderung des Baus von Abwehrzäunen.
Passt Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Mehr als 0,5 ha Teichfläche oder mehr als 250 kg Fische pro Jahr oder Fische im Gesamtwert von mehr als 750 Euro pro Jahr erzeugt |
| Betriebssitz und Anlage in Bayern |
| Aufzeichnungen im Teichbuch und Nachweise für Fischotter |
| Schadensbetrag von mindestens 500 € (Schadensbeträge unter 500 € werden nicht ausgeglichen) |
Was bekommst du konkret?
Ausgleichszahlung für nachgewiesene Fischotterschäden in teichwirtschaftlichen Betrieben. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage von dokumentierten Schadensberechnungen und Bestätigungen durch den Fischotterberater.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Fischotterschaden dokumentieren und melden
Dokumentieren Sie den Fischotterschaden unverzüglich und melden Sie ihn mit dem entsprechenden Formular an den Fischotterberater.
- 02
Fischotterberater prüft Schaden
Der Fischotterberater prüft den Schaden vor Ort, berät Sie zu Praeventionsmaßnahmen und bestätigt nach der Abfischung den Gesamtschaden.
- 03
Antrag auf Ausgleichszahlung einreichen
Reichen Sie mit der vom Fischotterberater bestätigten Schadensmeldung den Antrag auf Ausgleichszahlung bei der Bewilligungsbehörde (FüAk) ein. Die endgültige Schadensmeldung muss bis 31. Dezember des Schadensjahres eingegangen sein.
Häufige Fragen
Wer kann Ausgleich erhalten?
Wie hoch ist die Ausgleichszahlung?
Wie wird der Schaden nachgewiesen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [02]Richtlinie Fischotterschädenverkuendung-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.