BundesBonus
Förderkredit · bis 25 Mio. € Bund Aktuell bis 30.06.2027

LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft

Die Landwirtschaftliche Rentenbank finanziert Investitionen in der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich Garten- und Weinbau: Nutzflächen, Ställe, Wirtschaftsgebäude, Maschinen, Bewässerung, Dauerkulturen und Betriebsmittel. Das Darlehen deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, in der Regel bis maximal 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr.

Max. Kreditrahmen
25 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landwirtschaftliche Rentenbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderhöhe bis zu 25 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden unter anderem der Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen, Umschuldungen betrieblicher Kredite im Rahmen von Hofübergaben, die Abfindung weichender Erben, Bau, Erwerb und Modernisierung von Ställen inklusive Stalltechnik, auch von Ställen, die mindestens der Haltungsform 3 oder den Kriterien der AFP-Premiumförderung entsprechen, sowie für Legehennen in Freilandhaltung. Ebenfalls finanziert werden Wirtschafts- und Wohngebäude im Betriebsvermögen, der Erwerb von Maschinen und technischen Anlagen, Anlagen für Bewässerung oder Entwässerung, Umwelt- und Ressourcenschutz bei Gebäuden, Anlagen und Maschinen, effiziente Bewässerung, Gebäude, Anlagen und Maschinen für Verarbeitung und Direktvermarktung, für Biomasse aus Paludikulturen, für die Pflege von Agroforstsystemen und für die Produktion von Algen, Insekten und Pilzen, touristische Angebote auf landwirtschaftlichen Betrieben, selbstgenutztes Wohneigentum oder Altenteil-Wohngebäude, der Erwerb bestehender Dauer- und Paludikulturen, von Forstpflanzen und Flächen für Erstaufforstung, Waldumbau und Agroforst, von Betriebsmitteln, Nutztieren und Lieferrechten sowie die Liquiditätssicherung. Die Förderung variiert je nach Maßnahme und Antragstellerkreis.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmen der land- oder forstwirtschaftlichen Primärproduktion, Garten- oder Weinbau

Als junger Unternehmer unter 41 Jahre alt

Existenzgründung oder Betriebsübernahme liegt höchstens 5 Jahre zurück

Für den Zinsbonus: Klimabilanz ist nicht älter als 3 Jahre

Kein reiner Ersatz vorhandener Wirtschaftsgüter

Was bekommst du konkret?

Darlehen mit einem Förderumfang von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und einer Förderhöhe von in der Regel maximal 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %. Kreditnehmer, die über eine Klimabilanz verfügen, können zusätzlich einen Zinsbonus erhalten. Die Refinanzierung von Leasinggeschäften ist ausschließlich für mobile Investitionsgüter vorgesehen; eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist unter Einhaltung der Beihilfevorschriften möglich.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut eigener Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt. Zinssatz, Kreditlaufzeit und Tilgung richten sich nach den aktuellen Konditionen der Rentenbank.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Förderkredit?
Der Förderumfang beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, die Förderhöhe in der Regel maximal 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Unter anderem der Erwerb von Nutzflächen, Umschuldungen bei Hofübergaben, die Abfindung weichender Erben, Ställe inklusive Stalltechnik, Wirtschafts- und Wohngebäude im Betriebsvermögen, Maschinen und technische Anlagen, Bewässerung und Entwässerung, Verarbeitung und Direktvermarktung, Dauer- und Paludikulturen, Erstaufforstung und Waldumbau sowie Betriebsmittel und Nutztiere.
Gibt es einen Zinsbonus?
Ja. Kreditnehmer, die über eine Klimabilanz verfügen, können zusätzlich einen Zinsbonus erhalten. Die Klimabilanz darf dafür nicht älter als 3 Jahre sein.
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Reine Ersatzinvestitionen, Unternehmen in Schwierigkeiten, reine Finanzinvestitionen oder Kapitalanlagen sowie Vorhaben, deren Verwendungszwecke den Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterfallen.
Wie wird der Kredit beantragt?
Auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut eigener Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  2. [02]
    LR-Förderkredite bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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