BundesBonus
Zuschuss · bis 90 % Land

Bayerisches Bergbauernprogramm (BBP)

Das Bayerische Bergbauernprogramm (BBP) fördert Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen auf anerkannten Almen, Alpen und Heimweiden sowie die Weide- und Alm-/Alpwirtschaft. Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen werden mit 900 Euro je Hektar Lichtweidefläche gefördert, höchstens 3.000 Euro; Weideeinrichtungen, Anschlusswege und Spezialmaschinen mit 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Folgemaßnahmen einer Waldweidebereinigung mit bis zu 90 %.

Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderquote bis 90 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung von notwendigen und zweckmäßigen Maßnahmen nach dem Bayerischen Bergbauernprogramm dient der Freihaltung von Weideflächen, der Beseitigung von Schäden durch Lawinenabgänge und Vermurungen, der Sanierung und Erhaltung der Kulturlandschaft, zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt sowie zur Entlastung des Bergwaldes von der Waldweide.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Bewirtschafter von Almen/Alpen oder Heimweiden
Maßnahmen auf anerkannten Almen/Alpen

Was bekommst du konkret?

Förderung von Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, Sanierung und Neubau von Alm-/Alpgebäuden, Schaffung von Einrichtungen zur ordnungsgemäßen Weidewirtschaft, Bau von Anschluss- und Triebwegen sowie Beschaffung von Spezialmaschinen.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen. Antragsformulare finden sich unter Merkblätter und Formulare.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Bewirtschafter von Almen/Alpen und Heimweiden für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie Unternehmen der Landwirtschaft mit mindestens 3 ha bewirtschafteter Fläche für andere Maßnahmen.
Wie hoch sind die Förderungssätze?
Für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen wird 900 EUR je Hektar Lichtweidefläche gewährt. Für Alm-/Alpgebäude bis zu 110.000 EUR (Sennalmen bis 130.000 EUR). Maßnahmen nach Nr. 2.3 bis 2.5 werden mit 50 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen bis zu jeweiligen Höchstbeträgen gefördert.
Gibt es Mindestförderungen?
Ja, Förderungen unter 900 EUR je Betrieb werden grundsätzlich nicht gewährt (Maßnahme 2.1). Für Maßnahmen 2.3 bis 2.5 gibt es gestaffelte Mindestbeträge.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bayerisches Bergbauernprogramm (BBP) — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
  2. [02]
    Richtlinie BBP
    verkuendung-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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