Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der Umbau der Nutztierhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) gleicht laufende Kosten (z. B. zusätzliche Arbeit oder Einstreu) für mehr Tierwohl im Bereich der Zuchtsauenhaltung, Ferkelaufzucht, Mastschweinehaltung sowie Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus. Antragstellung erfolgt jährlich über das Serviceportal iBALIS.
Passt Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
KMU-Status nach EU-Verordnung 2022/2472
Zertifizierung in Geprüfte Qualität Bayern oder Biosiegel
Einhaltung geförderter Haltungsbedingungen
Betriebliche Stellungnahme bei >5.000 EUR
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag im Juni über iBALIS
Die Antragstellung erfolgt jährlich im Juni über das Serviceportal iBALIS.
- 02
Betriebliche Stellungnahme
Erstantragsteller und Antragsteller mit einem Zuwendungsbetrag über 5.000 € müssen eine betriebliche Stellungnahme anfertigen lassen.
- 03
Zertifizierung nachweisen
Eine erfolgreiche Zertifizierung in einem Qualitätsmanagementsystem ist erforderlich.
Häufige Fragen
Welche Betriebe können gefördert werden?
Welche Förderbeträge gibt es?
Wie viele Tiere pro Betrieb werden gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [02]Merkblatt BayProTier 2025-26stmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern