BundesBonus
Zuschuss Land

Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)

Zuwendung für tierhaltende Unternehmen der Landwirtschaft zur Ausgleichung laufender Mehrkosten für mehr Tierwohl in Schweinehaltung und seit 2023 Rinder-Mast. Staffelbare Förderbeträge je Tierkategorie und Ausstattungsstufe. Für den Verpflichtungszeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 musste der Antrag bis zum 30. Juni 2026 digital im Serviceportal iBALIS gestellt werden; diese Frist ist abgelaufen.

Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Umbau der Nutztierhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) gleicht laufende Kosten (z. B. zusätzliche Arbeit oder Einstreu) für mehr Tierwohl im Bereich der Zuchtsauenhaltung, Ferkelaufzucht, Mastschweinehaltung sowie Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus. Antragstellung erfolgt jährlich über das Serviceportal iBALIS.

Schnell-Check

Passt Bayerisches Programm Tierwohl zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
KMU-Status nach EU-Verordnung 2022/2472
Zertifizierung in Geprüfte Qualität Bayern oder Biosiegel
Einhaltung geförderter Haltungsbedingungen

Was bekommst du konkret?

Zuschüsse für laufende Mehrkosten in verschiedenen Haltungsmodulen (Deckstall, Wartestall, Abferkelstall, Ferkelaufzucht, Mastschweine, Mast- und Aufzuchtrinder) in Komfort- und Premiumstufe.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag im Juni über iBALIS

    Die Antragstellung erfolgt jährlich im Juni über das Serviceportal iBALIS.

  2. 02

    Betriebliche Stellungnahme

    Erstantragsteller und Antragsteller mit einem Zuwendungsbetrag über 5.000 € müssen eine betriebliche Stellungnahme anfertigen lassen.

  3. 03

    Zertifizierung nachweisen

    Eine erfolgreiche Zertifizierung in einem Qualitätsmanagementsystem ist erforderlich.

Häufige Fragen

Welche Betriebe können gefördert werden?
Gefördert werden tierhaltende Unternehmen der Landwirtschaft, die KMU-Status erfüllen und der Zertifizierung in Geprüfte Qualität Bayern oder Bayerisches Biosiegel angehören.
Welche Förderbeträge gibt es?
Beispiele: Deckstall 50-90 EUR/Zuchtsau (Komfort/Premium), Abferkelstall 60-110 EUR/Zuchtsau, Mastschweine 70 EUR/Platz (nur Premium), Mast- und Aufzuchtrinder 220 EUR/GV (Premium). Maximale Förderung 500 EUR/GV/Jahr.
Wie viele Tiere pro Betrieb werden gefördert?
Pro Jahr maximal: 560 Zuchtsauen, 2.500 Ferkelaufzuchtplätze, 1.500 Mastschweineplätze, 360 GV bei Mast- und Aufzuchtrindern.

Mehr zu Bayerisches Programm Tierwohl und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
  2. [02]
    Merkblatt BayProTier 2026/27
    stmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken