BundesBonus
Zuschuss Land

Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)

Zuwendung für tierhaltende Unternehmen der Landwirtschaft zur Ausgleichung laufender Mehrkosten für mehr Tierwohl in Schweinehaltung und seit 2023 Rinder-Mast. Staffelbare Förderbeträge je Tierkategorie und Ausstattungsstufe.

Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Umbau der Nutztierhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) gleicht laufende Kosten (z. B. zusätzliche Arbeit oder Einstreu) für mehr Tierwohl im Bereich der Zuchtsauenhaltung, Ferkelaufzucht, Mastschweinehaltung sowie Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus. Antragstellung erfolgt jährlich über das Serviceportal iBALIS.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

KMU-Status nach EU-Verordnung 2022/2472

Zertifizierung in Geprüfte Qualität Bayern oder Biosiegel

Einhaltung geförderter Haltungsbedingungen

Betriebliche Stellungnahme bei >5.000 EUR

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung jährlich im Juni über das Serviceportal iBALIS. Erstantragsteller und Antragsteller mit Zuwendungsbetrag über 5.000 EUR müssen betriebliche Stellungnahme anfertigen lassen. Erfolgreiche Zertifizierung in Qualitätsmanagementsystem erforderlich.

Häufige Fragen

Welche Betriebe können gefördert werden?
Gefördert werden tierhaltende Unternehmen der Landwirtschaft, die KMU-Status erfüllen und der Zertifizierung in Geprüfte Qualität Bayern oder Bayerisches Biosiegel angehören.
Welche Förderbeträge gibt es?
Beispiele: Deckstall 50-90 EUR/Zuchtsau (Komfort/Premium), Abferkelstall 60-110 EUR/Zuchtsau, Mastschweine 70 EUR/Platz (nur Premium), Mast- und Aufzuchtrinder 220 EUR/GV (Premium). Maximale Förderung 500 EUR/GV/Jahr.
Wie viele Tiere pro Betrieb werden gefördert?
Pro Jahr maximal: 560 Zuchtsauen, 2.500 Ferkelaufzuchtplätze, 1.500 Mastschweineplätze, 360 GV bei Mast- und Aufzuchtrindern.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
  2. [02]
    Merkblatt BayProTier 2025-26
    stmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern