BundesBonus
Zuschuss · bis 25 % Land

Programm zur Staerkung des Weinbaus - Teil B (WBB)

Investitionsförderung fuer Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen im Weinsektor. Förderung von Bauten, Anlagen und mobiler Technik zur Qualitäts- und Wettbewerbsfähigkeitsverbesserung. 20-25 % Zuschuss.

Max. Förderung
250.000 €
pro Antrag
Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe bis zu 250.000 €
Förderquote 25 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Teil B des Weinbauprogramms fördert Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen mit dem Ziel, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs zu verbessern sowie zur Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung und Verringerung der Umweltauswirkungen beizutragen. Der Förderumfang erstreckt sich auf bauliche Massnahmen und Anlagen einschliesslich mobiler Technik im Weinsektor.

Schnell-Check

Passt Programm zur Staerkung des Weinbaus - Teil B (WBB) zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Weinerzeuger oder Weinerzeugerorganisation

Beliebige Rechtsform moeglich

Investitionen foerdern Energieeffizienz, Energieeinsparung oder Verringerung von Umweltauswirkungen

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 18.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    25 %
    250.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Programm zur Staerkung des Weinbaus - Teil B (WBB)
1.000.000 €

Förderfähig sind max. 1.000.000 €

Rechnerische Schätzung
250.000 €

pro Antrag

Förderquote25%
  • Gesamtkosten1.000.000 €
  • Förderfähige Basis1.000.000 €
  • Zuschuss– 250.000 €
  • Dein Eigenanteil750.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antraege koennen ganzjaehrig in iBALIS gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfuegbar sind. Vollstaendigkeitspruefung und Pruefung der Foerdervoraussetzungen. Förderfaehige Antraege werden nach Eingangsdatum und Auszahlungsjahr gruppiert bis Budgeterschöpfung.

Häufige Fragen

Wer kann Antraege stellen?
Antragsberechtigt sind natuerliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften (Gesellschaftsvertrag schriftlich, mind. 6 Jahre gueltig). Beguenstigte sind Weinerzeuger und Weinerzeugerorganisationen.
Wie hoch ist die Foerderung?
KMU: 25 % der foerderfaehigen Investitionskosten. Groessere Unternehmen < 750 Personen / < 200 Mio EUR Jahresumsatz: 20 %. Hoechstbetrag 250.000 EUR pro Antrag.
Was wird unterstuetzt?
Bauten und bauliche Anlagen zur Verarbeitung/Vermarktung, Maschinen und technische Einrichtungen fuer Traubentransport, Verarbeitung, Lagerung, Vermarktung. Umweltmassnahmen und Energieeffizienzmassnnahmen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Durchfuehrungsbestimmungen WBB Investitionsfoerderung
    stmelf.bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern