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Zuschuss · bis 24.000 € Land

Programm zur Stärkung des Weinbaus - Teil A (WBA)

Förderung für Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Bayern. Schwerpunkt auf Sortenumstellung und Gassenbreitenoptimierung. Bis zu 24.000 EUR/ha in Terrassenanlagen.

Max. Förderung
24.000 €
pro Antrag
Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe 5.500 € – 24.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Weinbaugebiete zu verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Im Programm WBA stehen strukturelle Veränderungen der Weinbergsfläche im Mittelpunkt mit einer an den Markt angepassten Rebsortenstruktur durch Sortenumstellung und Umstrukturierung.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Rebflächen in der Weinbaukartei erfasst

Rebflächen in Bayern gelegen

Umstellung auf zugelassene Keltertraubensorte

Was bekommst du konkret?

Förderung von Sortenumstellung, Umstrukturierung durch Änderung des Zeilenabstandes, Querterrassierung von Steillagen und Beschaffung sowie feste Installation von Tropfbewässerungsanlagen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    September 2025 bis

  2. 02

    Oktober

  3. 03

    Zahlungsanträge:

  4. 04

    Mai jedes Jahres

    Anträge müssen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) eingereicht werden.

Häufige Fragen

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften, die Rebflächen bewirtschaften. Rebflächen müssen in der Weinbaukartei erfasst und in Bayern gelegen sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Sortenumstellung und Umstrukturierung: bis 5.500 EUR/ha in Direktzuganlagen, bis 12.000 EUR/ha in Steillagen (ab 40 %), bis 14.000 EUR/ha in Terrassenanlagen. Querterrassierung: bis 24.000 EUR/ha. Troepfbewässerung: bis 2.000-3.200 EUR/ha je Lage.
Was wird durch das Programm unterstützt?
Förderung umfasst Sortenumstellung auf andere Keltertraubensorten, Umstrukturierung durch Zeilenabstands-Änderungen, Querterrassierung und Installation von Tropfbewässerungsanlagen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Merkblatt WBA Umstrukturierung
    stmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
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