Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern |
| Förderhöhe | 5.500 € – 24.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Weinbaugebiete zu verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Im Programm WBA stehen strukturelle Veränderungen der Weinbergsfläche im Mittelpunkt mit einer an den Markt angepassten Rebsortenstruktur durch Sortenumstellung und Umstrukturierung.
Passt Programm zur Stärkung des Weinbaus - Teil A (WBA) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Rebflächen in der Weinbaukartei erfasst
Rebflächen in Bayern gelegen
Umstellung auf zugelassene Keltertraubensorte
Was bekommst du konkret?
Förderung von Sortenumstellung, Umstrukturierung durch Änderung des Zeilenabstandes, Querterrassierung von Steillagen und Beschaffung sowie feste Installation von Tropfbewässerungsanlagen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
September 2025 bis
- 02
Oktober
- 03
Zahlungsanträge:
- 04
Mai jedes Jahres
Anträge müssen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) eingereicht werden.
Häufige Fragen
Wer kann Anträge stellen?
Wie hoch ist die Förderung?
Was wird durch das Programm unterstützt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programm zur Stärkung des Weinbaus - Teil A (WBA) — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [02]Merkblatt WBA Umstrukturierungstmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern