Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern |
| Förderhöhe | 5.500 € – 24.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das bayerische Programm zur Staerkung des Weinbaus zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfaehigkeit der bayerischen Weinbaugebiete zu verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Im Programm WBA stehen strukturelle Veraenderungen der Weinbergsflaeche im Mittelpunkt mit einer an den Markt angepassten Rebsortenstruktur durch Sortenumstellung und Umstrukturierung.
Passt Programm zur Staerkung des Weinbaus - Teil A (WBA) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Rebflaechen in der Weinbaukartei erfasst
Rebflaechen in Bayern gelegen
Umstellung auf zugelassene Keltertraubensorte
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
September 2025 bis
- 02
Oktober
- 03
Zahlungsantraege:
- 04
Mai jedes Jahres
Antraege muessen bei der Bayerischen Landesanstalt fuer Weinbau und Gartenbau (LWG) eingereicht werden.
Häufige Fragen
Wer kann Antraege stellen?
Wie hoch ist die Foerderung?
Was wird durch das Programm unterstuetzt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programm zur Staerkung des Weinbaus - Teil A (WBA) — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [02]Merkblatt WBA Umstrukturierungstmelf.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern