BundesBonus
Zuschuss Land

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Niedersachsen, Bremen und Hamburg

Das Land Niedersachsen fördert gemeinsam mit Bremen und Hamburg sowie unter finanzieller Beteiligung von EU und Bund investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft. Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, etwa Errichtung und Modernisierung von Ställen und Gebäuden – mit erhöhtem Zuschuss für Junglandwirte.

Zuständig
Land Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gewähren Niedersachsen, Bremen und Hamburg im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Strategieplan) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Zuwendungen für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen. Die Investitionen müssen die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des Betriebs verbessern, etwa durch bessere Produktions- und Arbeitsbedingungen, Senkung der Produktionskosten, höhere Wertschöpfung, verbessertes Tierwohl oder Umwelt- und Klimaschutzleistungen. Gefördert werden Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg, die als Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gelten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Schnell-Check

Passt Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Niedersachsen, Bremen und Hamburg zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Landwirtschaftliches Unternehmen (KMU) mit Sitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg

Erreicht die Mindestgröße nach § 1 Abs. 2 ALG

Positive Einkünfte unter 150.000 EUR (Ledige) bzw. 180.000 EUR (Ehegatten)

Investitionskonzept mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit

Was bekommst du konkret?

Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter für Erzeugung, Erstverarbeitung oder Erstverkauf von Anhang-I-Erzeugnissen, darunter Errichtung und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen einschließlich Erschließung sowie die Schaffung oder Modernisierung von Stallplätzen. Auch allgemeine Aufwendungen wie Investitionskonzept, Architektur- und Ingenieurleistungen sowie Durchführbarkeitsstudien sind förderfähig. Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 41 Jahre sind, können einen erhöhten Zuschuss beantragen.

Wie stellst du den Antrag?

Über die Förderung entscheidet die Landwirtschaftskammer (LWK) als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen anhand von Auswahlkriterien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Vorzulegen sind unter anderem eine Vorwegbuchführung für mindestens zwei vollständige Wirtschaftsjahre sowie ein Investitionskonzept mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit.

Häufige Fragen

Wer wird durch das AFP gefördert?
Gefördert werden landwirtschaftliche Unternehmen (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen) mit Sitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen aus Bodenbewirtschaftung oder damit verbundener Tierhaltung besteht. Auch Existenzgründer können gefördert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung, Erstverarbeitung oder zum Erstverkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, insbesondere Errichtung und Modernisierung von Gebäuden sowie Stallplätzen. Die Investitionen müssen die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des Betriebs verbessern.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Ja. Die Summe der positiven Einkünfte darf im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Steuerbescheide 150.000 EUR je Jahr bei Ledigen und 180.000 EUR bei Ehegatten oder Lebenspartnern nicht überschritten haben.
Gibt es eine besondere Förderung für Junglandwirte?
Junglandwirtinnen und Junglandwirte können einen erhöhten Zuschuss beantragen, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 41 Jahre sind.

Mehr zu Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Niedersachsen, Bremen und Hamburg und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes – Programmbeschreibung
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg
  2. [02]
    Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategiepläne)
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageLand Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg
Teilen
Merken