Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gewähren Niedersachsen, Bremen und Hamburg im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Strategieplan) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Zuwendungen für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen. Die Investitionen müssen die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des Betriebs verbessern, etwa durch bessere Produktions- und Arbeitsbedingungen, Senkung der Produktionskosten, höhere Wertschöpfung, verbessertes Tierwohl oder Umwelt- und Klimaschutzleistungen. Gefördert werden Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg, die als Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gelten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Passt Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Niedersachsen, Bremen und Hamburg zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Landwirtschaftliches Unternehmen (KMU) mit Sitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg
Erreicht die Mindestgröße nach § 1 Abs. 2 ALG
Positive Einkünfte unter 150.000 EUR (Ledige) bzw. 180.000 EUR (Ehegatten)
Investitionskonzept mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit
Was bekommst du konkret?
Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter für Erzeugung, Erstverarbeitung oder Erstverkauf von Anhang-I-Erzeugnissen, darunter Errichtung und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen einschließlich Erschließung sowie die Schaffung oder Modernisierung von Stallplätzen. Auch allgemeine Aufwendungen wie Investitionskonzept, Architektur- und Ingenieurleistungen sowie Durchführbarkeitsstudien sind förderfähig. Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 41 Jahre sind, können einen erhöhten Zuschuss beantragen.
Wie stellst du den Antrag?
Über die Förderung entscheidet die Landwirtschaftskammer (LWK) als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen anhand von Auswahlkriterien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Vorzulegen sind unter anderem eine Vorwegbuchführung für mindestens zwei vollständige Wirtschaftsjahre sowie ein Investitionskonzept mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit.
Häufige Fragen
Wer wird durch das AFP gefördert?
Was wird gefördert?
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Gibt es eine besondere Förderung für Junglandwirte?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderdatenbank des Bundes – Programmbeschreibungfoerderdatenbank.dePrimärquelleLand Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg
- [02]Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategiepläne)eur-lex.europa.euRechtsgrundlageLand Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg