Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Saarland / Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Auf Grundlage der geltenden EU-Verordnungen, des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum und der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' (GAK) gewährt das Saarland Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen für investive Maßnahmen zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft. Die Bewertung und Auswahl der förderfähigen Projekte erfolgt nach einem Punkteverfahren. Förderfähig sind Investitionen mit Beitrag zum Verbraucher-, Umwelt-, Tier- oder Klimaschutz sowie Ressourcenschutz. Zuwendungsfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter durch Schaffung der baulichen und technischen Voraussetzungen zur Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Rechtsgrundlage sind unter anderem Art. 14 und Art. 18 der VO (EU) Nr. 702/2014.
Passt Agrarinvestitionsförderung an landwirtschaftliche Unternehmen (FRL-AFP Saarland) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Landwirtschaftliches Unternehmen im Saarland
Prosperitätsgrenze: max. 110.000 € (Ledige) bzw. 140.000 € (Eheleute) positive Einkünfte pro Jahr
Besondere Anforderungen in mind. einem Bereich Verbraucher-, Umwelt-, Klima- oder Tierschutz
Zweckbindungsfrist 12 Jahre (Bauten) bzw. 5 Jahre (Maschinen)
Was bekommst du konkret?
Zuwendungen für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen. Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung der Prosperitätsgrenze: Die Summe der positiven Einkünfte des Antragstellers darf im Durchschnitt der letzten drei Steuerbescheide 110.000 Euro je Jahr bei Ledigen und 140.000 Euro je Jahr bei Eheleuten nicht überschreiten. Bei Überschreiten durch Kapitaleigner mit mehr als 5 Prozent Kapitalanteil wird das zuwendungsfähige Investitionsvolumen anteilig gekürzt. Für geförderte Bauten und bauliche Anlagen gilt eine Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren, für Maschinen und technische Einrichtungen von fünf Jahren.
Wie stellst du den Antrag?
Ein vollständiger Antrag auf Förderung ist beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4, vorzulegen. Der Antrag muss unter anderem Name und Größe des Unternehmens, eine Vorhabenbeschreibung, den Standort, eine Aufstellung der beihilfefähigen Kosten, Art und Höhe der beantragten Beihilfe, ein Investitionskonzept samt Finanzierungsplan sowie einen Nachweis über die Einhaltung der Prosperitätsgrenze enthalten. Nach Vorliegen aller Unterlagen versendet die Bewilligungsbehörde eine Eingangsbestätigung und entscheidet über den Antrag in Form eines Prüfvermerks. Die Förderfähigkeit gilt ab dem Datum des vollständigen Antragseinganges als gegeben.
Häufige Fragen
Wer kann die Agrarinvestitionsförderung im Saarland beantragen?
Was ist die Prosperitätsgrenze?
Was wird gefördert?
Welche Zweckbindungsfristen gelten?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' (GAKG)gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageSaarland / Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz