Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Landwirtschaftliche Rentenbank |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der Förderzweig Energieunternehmen richtet sich an Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien im ländlichen Raum. Wer antragsberechtigt ist, entscheidet die Inhaberstruktur: Bei Energieunternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen Inhabern müssen mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile von Land- und Forstwirten gehalten werden, bei Energieunternehmen mit agrarnahen Inhabern mindestens 50 % von Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Daneben werden Unternehmen gefördert, die von Kommunen oder kommunalen Unternehmen getragen werden, sowie Unternehmen ohne Agrarbezug, sofern deren Vorhaben im ländlichen Raum realisiert werden. Auch land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die selbst ein Energievorhaben realisieren, sind antragsberechtigt. Die Konditionsstufe hängt sowohl von der Inhaberstruktur als auch von der Technologie ab: Bioenergie sowie Speicherung und Verteilung laufen durchgehend zu LR-Top, Windenergie zur Stufe LR-Energie, und Agri-Photovoltaik erreicht bei land- und forstwirtschaftlichen Inhabern die Stufe LR-Premium.
Passt LR-Förderkredite für Energieunternehmen zu dir?
6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Inhaberstruktur: land- und forstwirtschaftliche, agrarnahe, kommunale oder sonstige Inhaber
Mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile in der jeweiligen Inhabergruppe
Vorhaben im ländlichen Raum (bei kommunalen und sonstigen Inhabern)
Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen und Genehmigung erteilt, sofern vorgeschrieben
Bei Agri-Photovoltaik: landwirtschaftliches Nutzungskonzept bei Antragstellung eingereicht
Kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts
Was bekommst du konkret?
Zinsgünstige Kredite und Leasingfinanzierungen für Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Bau und Modernisierung von Biogas-, Biomethan- und Biomasseheizkraftwerken, Holzvergasungsanlagen oder Anlagen für biogene Kraftstoffe laufen für alle Inhabergruppen über Kredit 255 und Leasing 265 zu LR-Top; dieselben Produktnummern und Konditionen gelten für Anlagen zur Speicherung und lokalen Verteilung, etwa Wärmenetze. Windenergieanlagen auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft werden über Kredit 256 und Leasing 301 zur Stufe LR-Energie finanziert. Bei Photovoltaik-Dachanlagen nutzen land- und forstwirtschaftliche Inhaber den Kredit 255 (LR-Top), agrarnahe und kommunale Inhaber den Kredit 256 (LR-Energie); Freiflächenanlagen sind land- und forstwirtschaftlichen Inhabern über Kredit 256 vorbehalten. Agri-Photovoltaikanlagen nach DIN SPEC 91434 oder DIN SPEC 91492 erhalten bei land- und forstwirtschaftlichen Inhabern über Kredit 328 und Leasing 240 die Stufe LR-Premium. Anlagen für Wasserkraft, Erdwärme und sonstige regenerative Energie laufen über Kredit 255 beziehungsweise 256. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden; die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 25 Mio. Euro nicht übersteigen, nach vorheriger Abstimmung sind auch darüber hinausgehende Beträge möglich. Die Rentenbank erhebt keine Bearbeitungsgebühren; eine Gebühr des Finanzierungspartners ist auf 1 % der Kreditsumme, höchstens 1.250 Euro, begrenzt.
Wie stellst du den Antrag?
Die Rentenbank vergibt den Kredit nicht direkt, sondern über den vom Kreditnehmer gewählten Finanzierungspartner, bei dem der Antrag gestellt wird. Es gelten die Allgemeinen Kreditbedingungen Endkreditnehmer (AKB-EKN) sowie die Konditionengestaltung nach dem Risikogerechten Zinssystem (RGZS), dessen Preisklassen sich nach Bonität und Sicherheiten richten. Bei Agri-Photovoltaik ist das landwirtschaftliche Nutzungskonzept bei Antragstellung beim Finanzierungspartner einzureichen. Ist für die Investition eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, muss diese abgeschlossen und die Genehmigung erteilt sein. Der Kreditnehmer weist dem Finanzierungspartner die zweckgebundene Mittelverwendung nach. Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig; Zinsanpassungsangebote unterbreitet die Rentenbank in der Regel sechs Wochen vor Ende der Zinsbindungsfrist.
Häufige Fragen
Welche Energieunternehmen sind antragsberechtigt?
Wird Photovoltaik auf Freiflächen gefördert?
Wie hoch kann der Kredit ausfallen?
Welche Kosten entstehen neben den Zinsen?
Sind vorzeitige Rückzahlungen möglich?
Mehr zu LR-Förderkredite für Energieunternehmen und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]LR-Förderkredite für Energieunternehmen — Offizielle Programmseiterentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [02]Aktuelle Konditionen der Rentenbankrentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [03]Merkblatt Beihilfenrentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [04]Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbankrentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank