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Sachleistung Land

EU-Schulprogramm Obst, Gemuese, Milch und Milchprodukte

EU-Schulprogramm versorgt Kinder in Kitas und Grundschulen kostenlos mit regionalem Obst, Gemuese und Milch/Milchprodukten. Schuljahr 2025/26: über 830.000 Kinder in ~9.000 Einrichtungen erhalten Obst/Gemuese, über 420.000 Kinder Milchprodukte. Portionspauschale 0,35-0,46 EUR.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Sachleistung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das EU-Schulprogramm foerdert gesundes Ernaehrungsverhalten von Kindern. Kostenlose Ausgabe von bevorzugt regionalem und saisonalem Obst, Gemuese und Milch/Milchprodukten an Kinder von 3-10 Jahren in Kindergaerten, Haeusern fuer Kinder und Schueler der Klassen 1-4 in Grund- und Foerderschulen. Flankiert durch paedagogische Begleitmassnamen zur Ernaehrungsbildung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Kindergarten, Haus fuer Kinder oder Grundschule/Foerderschule Klasse 1-4

Paedagogische Begleitmassnahmen zur Ernaehrungsbildung erforderlich

Belieferung nur durch zugelassene Lieferanten

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Zugelassenen Lieferanten auswaehlen

    Die Einrichtung waehlt aus der offiziellen Lieferanten-Zulassungsliste des Bayerischen Staatsministeriums fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus einen geeigneten regionalen Anbieter aus.

  2. 02

    Einrichtung beim Lieferanten anmelden

    Die Anmeldung der Kita, Grund- oder Foerderschule erfolgt direkt beim ausgewaehlten Lieferanten. Wer aus dem Vorjahr fortsetzen will, musste sich bis spaetestens 31. Juli 2025 erneut registrieren.

  3. 03

    Lieferantenantrag im iBALIS-Portal stellen

    Der Lieferant beantragt die Teilnahme und Foerderung ausschliesslich elektronisch ueber das Online-Portal iBALIS. Die Pruefung erfolgt durch die Staatliche Fuehrungsakademie fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten.

  4. 04

    Regelmaessige Belieferung waehrend des Schuljahres

    Die Lieferfrequenz wird individuell zwischen Einrichtung und Lieferant abgestimmt. Die Produkte werden den Kindern unentgeltlich zur Verfuegung gestellt.

  5. 05

    Paedagogische Begleitmassnahmen umsetzen

    Die Einrichtung integriert die Lieferungen in den Unterricht und nutzt die kostenlosen Bildungsmaterialien zu Ernaehrung, Landwirtschaft und Lebensmittelwertschaetzung.

  6. 06

    Verbrauchsmeldung des Lieferanten

    Der Lieferant meldet die ausgelieferten Mengen pro Einrichtung an die Staatliche Fuehrungsakademie fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten als zustaendige Bewilligungsstelle.

  7. 07

    Verwendungsnachweis und Auszahlung

    Nach Pruefung des Verwendungsnachweises erfolgt die Erstattung der Lieferkosten an den Lieferanten aus EU- und Landesmitteln. Die Einrichtung selbst stellt keinen Foerderantrag.

Häufige Fragen

Wer kann am EU-Schulprogramm teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind in Bayern Kindertageseinrichtungen mit Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren sowie Grund- und Foerderschulen mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In begruendeten Ausnahmefaellen koennen auch die Jahrgangsstufen 5 bis 10 einbezogen werden. Die Einrichtung muss sich rechtzeitig vor Schuljahresbeginn bei einem zugelassenen Lieferanten anmelden.
Was wird im Rahmen des Schulprogramms geliefert?
Die teilnehmenden Einrichtungen erhalten kostenlos frisches Obst und Gemuese sowie Milch und Milchprodukte. In Bayern stammen die Produkte schwerpunktmaessig aus regionaler Erzeugung. Im Schuljahr 2025/2026 erhalten ueber 830.000 Kinder in nahezu 9.000 Kitas und Schulen die Lieferungen.
Was kostet die Teilnahme die Einrichtung?
Die Teilnahme ist fuer Kindertageseinrichtungen, Grund- und Foerderschulen sowie fuer die Kinder selbst kostenlos. Die Kosten fuer Produkte, Lieferung und Verwaltung werden vollstaendig aus Mitteln der Europaeischen Union und des Freistaats Bayern getragen.
Wie wird der Lieferant ausgewaehlt?
Nur vom Bayerischen Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus zugelassene Lieferanten duerfen die Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms liefern. Die Einrichtungen waehlen einen Lieferanten aus der offiziellen Zulassungsliste aus. Lieferanten stellen ihre Antraege ausschliesslich ueber das Online-Portal iBALIS.
Wer traegt die Kosten des Programms?
Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch die Europaeische Union und den Freistaat Bayern. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zur gemeinsamen Marktorganisation fuer landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die Mittel werden ueber den Europaeischen Garantiefonds fuer die Landwirtschaft (EGFL) bereitgestellt und durch Landesmittel ergaenzt.
Wie lange laeuft die Versorgung pro Schuljahr?
Die Belieferung erfolgt waehrend des laufenden Schuljahres. Einrichtungen, die ihre Teilnahme aus dem Vorjahr fortsetzen wollen, mussten sich bis 31. Juli 2025 bei einem zugelassenen Lieferanten registrieren. Die konkrete Lieferfrequenz wird zwischen Einrichtung und Lieferant individuell vereinbart.
Gibt es begleitende paedagogische Massnahmen?
Ja, die paedagogische Komponente ist verpflichtender Bestandteil des EU-Schulprogramms. Die Einrichtungen muessen die Lieferungen in Bildungsmassnahmen zu Ernaehrung, Landwirtschaft und Wertschaetzung von Lebensmitteln einbetten. Das Bayerische Staatsministerium stellt dafuer kostenlose Materialien und Aktionsbausteine bereit.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    EU-Schulprogramm Obst, Gemuese, Milch und Milchprodukte — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  2. [02]
    Bundesministerium fuer Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat — EU-Schulprogramm
    bmleh.dePrimärquelleBundesministerium fuer Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat (BMLEH)
  3. [03]
    Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 — Gemeinsame Marktorganisation fuer landwirtschaftliche Erzeugnisse (Schulprogramm Art. 23)
    bmleh.deRechtsgrundlageEuropaeisches Parlament und Rat der Europaeischen Union
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