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Sachleistung Land

EU-Schulprogramm Bayern: Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte

Das EU-Schulprogramm versorgt in Bayern Kinder in Kitas, Grund- und Förderschulen kostenlos mit Obst, Gemüse und Milchprodukten — bevorzugt regional und saisonal. Beliefert wird über zugelassene Lieferanten, finanziert wird das Programm aus EU- und Landesmitteln. Die teilnehmenden Einrichtungen begleiten die Ausgabe pädagogisch mit Ernährungsbildung.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Sachleistung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

In Bayern fördert das EU-Schulprogramm gesundes Ernährungsverhalten von Kindern. Kostenlose Ausgabe von bevorzugt regionalem und saisonalem Obst, Gemüse und Milch/Milchprodukten an Kinder von 3-10 Jahren in Kindergärten, Häusern für Kinder und Schüler der Klassen 1-4 in Grund- und Förderschulen. Flankiert durch pädagogische Begleitmaßnahmen zur Ernährungsbildung. Das Schulprogramm ist ein EU-Rahmen, den jedes Bundesland eigenständig ausgestaltet — Bayern finanziert es aus Landes- und EU-Mitteln und legt die Portionspauschalen selbst fest. In anderen Bundesländern gelten die Regeln des dort zuständigen Ministeriums.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Kindergarten, Haus für Kinder oder Grundschule/Förderschule Klasse 1-4

Pädagogische Begleitmassnahmen zur Ernährungsbildung erforderlich

Belieferung nur durch zugelassene Lieferanten

Was bekommst du konkret?

Kostenlose Versorgung mit Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten. Portion Obst/Gemüse 100g, Milch 200ml, Joghurt/Quark 150g, Käse 30g. Finanziert aus EU- und Landesmitteln.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Zugelassenen Lieferanten auswählen

    Die Einrichtung wählt aus der offiziellen Lieferanten-Zulassungsliste des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus einen geeigneten regionalen Anbieter aus.

  2. 02

    Einrichtung beim Lieferanten anmelden

    Die Anmeldung der Kita, Grund- oder Förderschule erfolgt direkt beim ausgewählten Lieferanten. Wer aus dem Vorjahr fortsetzen will, musste sich bis spätestens 31. Juli 2025 erneut registrieren.

  3. 03

    Lieferantenantrag im iBALIS-Portal stellen

    Der Lieferant beantragt die Teilnahme und Förderung ausschliesslich elektronisch über das Online-Portal iBALIS. Die Prüfung erfolgt durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

  4. 04

    Regelmäßige Belieferung während des Schuljahres

    Die Lieferfrequenz wird individuell zwischen Einrichtung und Lieferant abgestimmt. Die Produkte werden den Kindern unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

  5. 05

    Pädagogische Begleitmassnahmen umsetzen

    Die Einrichtung integriert die Lieferungen in den Unterricht und nutzt die kostenlosen Bildungsmaterialien zu Ernährung, Landwirtschaft und Lebensmittelwertschätzung.

  6. 06

    Verbrauchsmeldung des Lieferanten

    Der Lieferant meldet die ausgelieferten Mengen pro Einrichtung an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als zuständige Bewilligungsstelle.

  7. 07

    Verwendungsnachweis und Auszahlung

    Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Erstattung der Lieferkosten an den Lieferanten aus EU- und Landesmitteln. Die Einrichtung selbst stellt keinen Förderantrag.

Häufige Fragen

Wer kann am EU-Schulprogramm teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind in Bayern Kindertageseinrichtungen mit Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren sowie Grund- und Förderschulen mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In begründeten Ausnahmefällen können auch die Jahrgangsstufen 5 bis 10 einbezogen werden. Die Einrichtung muss sich rechtzeitig vor Schuljahresbeginn bei einem zugelassenen Lieferanten anmelden.
Was wird im Rahmen des Schulprogramms geliefert?
Die teilnehmenden Einrichtungen erhalten kostenlos frisches Obst und Gemüse sowie Milch und Milchprodukte. In Bayern stammen die Produkte schwerpunktmäßig aus regionaler Erzeugung. Im Schuljahr 2025/2026 erhalten über 830.000 Kinder in nahezu 9.000 Kitas und Schulen die Lieferungen.
Was kostet die Teilnahme die Einrichtung?
Die Teilnahme ist für Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen sowie für die Kinder selbst kostenlos. Die Kosten für Produkte, Lieferung und Verwaltung werden vollständig aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaats Bayern getragen.
Wie wird der Lieferant ausgewählt?
Nur vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus zugelassene Lieferanten dürfen die Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms liefern. Die Einrichtungen wählen einen Lieferanten aus der offiziellen Zulassungsliste aus. Lieferanten stellen ihre Anträge ausschließlich über das Online-Portal iBALIS.
Wer trägt die Kosten des Programms?
Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch die Europäische Union und den Freistaat Bayern. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zur gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die Mittel werden über den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) bereitgestellt und durch Landesmittel ergänzt.
Wie lange läuft die Versorgung pro Schuljahr?
Die Belieferung erfolgt während des laufenden Schuljahres. Einrichtungen, die ihre Teilnahme aus dem Vorjahr fortsetzen wollen, mussten sich bis 31. Juli 2025 bei einem zugelassenen Lieferanten registrieren. Die konkrete Lieferfrequenz wird zwischen Einrichtung und Lieferant individuell vereinbart.
Gibt es begleitende pädagogische Maßnahmen?
Ja, die pädagogische Komponente ist verpflichtender Bestandteil des EU-Schulprogramms. Die Einrichtungen müssen die Lieferungen in Bildungsmaßnahmen zu Ernährung, Landwirtschaft und Wertschätzung von Lebensmitteln einbetten. Das Bayerische Staatsministerium stellt dafür kostenlose Materialien und Aktionsbausteine bereit.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    EU-Schulprogramm Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  2. [02]
    Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — EU-Schulprogramm
    bmleh.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
  3. [03]
    Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 — Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Schulprogramm Art. 23)
    bmleh.deRechtsgrundlageEuropäisches Parlament und Rat der Europäischen Union
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