Auf einen Blick
| Förderart | Sachleistung |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
In Bayern fördert das EU-Schulprogramm gesundes Ernährungsverhalten von Kindern. Kostenlose Ausgabe von bevorzugt regionalem und saisonalem Obst, Gemüse und Milch an Kinder in Kindergärten, Häusern für Kinder und Heilpädagogischen Tagesstätten sowie an Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 in Grund- und Förderschulen. Milchprodukte wie Joghurt, Quark und Käse sind seit dem Schuljahr 2026/2027 nicht mehr förderfähig. Flankiert durch pädagogische Begleitmaßnahmen zur Ernährungsbildung. Das Schulprogramm ist ein EU-Rahmen, den jedes Bundesland eigenständig ausgestaltet — Bayern finanziert es aus Landes- und EU-Mitteln und legt die Portionspauschalen selbst fest. In anderen Bundesländern gelten die Regeln des dort zuständigen Ministeriums.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Kindergarten, Haus für Kinder, Heilpädagogische Tagesstätte, Grund- oder Förderschule (Jahrgangsstufen 1 bis 4) in Bayern oder vergleichbare Einrichtung |
| Pädagogische Begleitmassnahmen zur Ernährungsbildung erforderlich |
| Belieferung nur durch zugelassene Lieferanten |
Was bekommst du konkret?
Kostenlose Versorgung mit Obst, Gemüse und Milch. Die Mindestportion beträgt 100 g Obst oder Gemüse beziehungsweise 200 ml Milch; der Lieferant erhält je Portion 0,35 € für konventionelle und 0,46 € für Bio-Produkte. Milchprodukte wie Buttermilch, Joghurt, Quark und Käse sind seit dem Schuljahr 2026/2027 nicht mehr förderfähig. Finanziert aus EU- und Landesmitteln.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
7 Schritte
- 01
Zugelassenen Lieferanten auswählen
Die Einrichtung wählt aus der offiziellen Lieferanten-Zulassungsliste des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus einen geeigneten regionalen Anbieter aus.
- 02
Einrichtung beim Lieferanten anmelden
Der ausgewählte Lieferant meldet die Kita, Grund- oder Förderschule online über iBALIS an; die Einrichtung bestätigt die Anmeldung fristgerecht. Für das Schuljahr 2026/2027 lief der Anmeldezeitraum vom 22. Juni bis 30. September 2026.
- 03
Lieferantenantrag im iBALIS-Portal stellen
Der Lieferant beantragt die Teilnahme und Förderung ausschliesslich elektronisch über das Online-Portal iBALIS. Die Prüfung erfolgt durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
- 04
Regelmäßige Belieferung während des Schuljahres
Die Lieferfrequenz wird individuell zwischen Einrichtung und Lieferant abgestimmt. Die Produkte werden den Kindern unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
- 05
Pädagogische Begleitmassnahmen umsetzen
Die Einrichtung integriert die Lieferungen in den Unterricht und nutzt die kostenlosen Bildungsmaterialien zu Ernährung, Landwirtschaft und Lebensmittelwertschätzung.
- 06
Verbrauchsmeldung des Lieferanten
Der Lieferant meldet die ausgelieferten Mengen pro Einrichtung an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als zuständige Bewilligungsstelle.
- 07
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Erstattung der Lieferkosten an den Lieferanten aus EU- und Landesmitteln. Die Einrichtung selbst stellt keinen Förderantrag.
Häufige Fragen
Wer kann am EU-Schulprogramm teilnehmen?
Was wird im Rahmen des Schulprogramms geliefert?
Was kostet die Teilnahme die Einrichtung?
Wie wird der Lieferant ausgewählt?
Wer trägt die Kosten des Programms?
Wie lange läuft die Versorgung pro Schuljahr?
Gibt es begleitende pädagogische Maßnahmen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]EU-Schulprogramm Obst, Gemüse und Milch — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- [02]Alltagskompetenzen Angebote für Schulen und Kitasstmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- [03]Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — EU-Schulprogrammbmleh.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- [04]Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 — Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Schulprogramm Art. 23)eur-lex.europa.euRechtsgrundlageEuropäisches Parlament und Rat der Europäischen Union
- [05]Richtlinie EU-Schulprogramm Bayern, Schuljahr 2026/2027 (BayMBl. 2026 Nr. 353)verkuendung-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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