Auf einen Blick
| Förderart | Sachleistung |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
In Bayern fördert das EU-Schulprogramm gesundes Ernährungsverhalten von Kindern. Kostenlose Ausgabe von bevorzugt regionalem und saisonalem Obst, Gemüse und Milch/Milchprodukten an Kinder von 3-10 Jahren in Kindergärten, Häusern für Kinder und Schüler der Klassen 1-4 in Grund- und Förderschulen. Flankiert durch pädagogische Begleitmaßnahmen zur Ernährungsbildung. Das Schulprogramm ist ein EU-Rahmen, den jedes Bundesland eigenständig ausgestaltet — Bayern finanziert es aus Landes- und EU-Mitteln und legt die Portionspauschalen selbst fest. In anderen Bundesländern gelten die Regeln des dort zuständigen Ministeriums.
Passt EU-Schulprogramm Bayern: Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Kindergarten, Haus für Kinder oder Grundschule/Förderschule Klasse 1-4
Pädagogische Begleitmassnahmen zur Ernährungsbildung erforderlich
Belieferung nur durch zugelassene Lieferanten
Was bekommst du konkret?
Kostenlose Versorgung mit Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten. Portion Obst/Gemüse 100g, Milch 200ml, Joghurt/Quark 150g, Käse 30g. Finanziert aus EU- und Landesmitteln.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
7 Schritte
- 01
Zugelassenen Lieferanten auswählen
Die Einrichtung wählt aus der offiziellen Lieferanten-Zulassungsliste des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus einen geeigneten regionalen Anbieter aus.
- 02
Einrichtung beim Lieferanten anmelden
Die Anmeldung der Kita, Grund- oder Förderschule erfolgt direkt beim ausgewählten Lieferanten. Wer aus dem Vorjahr fortsetzen will, musste sich bis spätestens 31. Juli 2025 erneut registrieren.
- 03
Lieferantenantrag im iBALIS-Portal stellen
Der Lieferant beantragt die Teilnahme und Förderung ausschliesslich elektronisch über das Online-Portal iBALIS. Die Prüfung erfolgt durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
- 04
Regelmäßige Belieferung während des Schuljahres
Die Lieferfrequenz wird individuell zwischen Einrichtung und Lieferant abgestimmt. Die Produkte werden den Kindern unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
- 05
Pädagogische Begleitmassnahmen umsetzen
Die Einrichtung integriert die Lieferungen in den Unterricht und nutzt die kostenlosen Bildungsmaterialien zu Ernährung, Landwirtschaft und Lebensmittelwertschätzung.
- 06
Verbrauchsmeldung des Lieferanten
Der Lieferant meldet die ausgelieferten Mengen pro Einrichtung an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als zuständige Bewilligungsstelle.
- 07
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Erstattung der Lieferkosten an den Lieferanten aus EU- und Landesmitteln. Die Einrichtung selbst stellt keinen Förderantrag.
Häufige Fragen
Wer kann am EU-Schulprogramm teilnehmen?
Was wird im Rahmen des Schulprogramms geliefert?
Was kostet die Teilnahme die Einrichtung?
Wie wird der Lieferant ausgewählt?
Wer trägt die Kosten des Programms?
Wie lange läuft die Versorgung pro Schuljahr?
Gibt es begleitende pädagogische Maßnahmen?
Mehr zu EU-Schulprogramm Bayern: Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]EU-Schulprogramm Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- [02]Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — EU-Schulprogrammbmleh.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- [03]Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 — Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Schulprogramm Art. 23)bmleh.deRechtsgrundlageEuropäisches Parlament und Rat der Europäischen Union