BundesBonus
Sachleistung Land

EU-Schulprogramm Bayern: Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte

Das EU-Schulprogramm versorgt in Bayern Kinder in Kitas, Grund- und Förderschulen kostenlos mit Obst, Gemüse und Milch — bevorzugt regional und saisonal. Beliefert wird über zugelassene Lieferanten, finanziert wird das Programm aus EU- und Landesmitteln. Die teilnehmenden Einrichtungen begleiten die Ausgabe pädagogisch mit Ernährungsbildung.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Sachleistung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

In Bayern fördert das EU-Schulprogramm gesundes Ernährungsverhalten von Kindern. Kostenlose Ausgabe von bevorzugt regionalem und saisonalem Obst, Gemüse und Milch an Kinder in Kindergärten, Häusern für Kinder und Heilpädagogischen Tagesstätten sowie an Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 in Grund- und Förderschulen. Milchprodukte wie Joghurt, Quark und Käse sind seit dem Schuljahr 2026/2027 nicht mehr förderfähig. Flankiert durch pädagogische Begleitmaßnahmen zur Ernährungsbildung. Das Schulprogramm ist ein EU-Rahmen, den jedes Bundesland eigenständig ausgestaltet — Bayern finanziert es aus Landes- und EU-Mitteln und legt die Portionspauschalen selbst fest. In anderen Bundesländern gelten die Regeln des dort zuständigen Ministeriums.

Schnell-Check

Passt EU-Schulprogramm Bayern zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Kindergarten, Haus für Kinder, Heilpädagogische Tagesstätte, Grund- oder Förderschule (Jahrgangsstufen 1 bis 4) in Bayern oder vergleichbare Einrichtung
Pädagogische Begleitmassnahmen zur Ernährungsbildung erforderlich
Belieferung nur durch zugelassene Lieferanten

Was bekommst du konkret?

Kostenlose Versorgung mit Obst, Gemüse und Milch. Die Mindestportion beträgt 100 g Obst oder Gemüse beziehungsweise 200 ml Milch; der Lieferant erhält je Portion 0,35 € für konventionelle und 0,46 € für Bio-Produkte. Milchprodukte wie Buttermilch, Joghurt, Quark und Käse sind seit dem Schuljahr 2026/2027 nicht mehr förderfähig. Finanziert aus EU- und Landesmitteln.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Zugelassenen Lieferanten auswählen

    Die Einrichtung wählt aus der offiziellen Lieferanten-Zulassungsliste des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus einen geeigneten regionalen Anbieter aus.

  2. 02

    Einrichtung beim Lieferanten anmelden

    Der ausgewählte Lieferant meldet die Kita, Grund- oder Förderschule online über iBALIS an; die Einrichtung bestätigt die Anmeldung fristgerecht. Für das Schuljahr 2026/2027 lief der Anmeldezeitraum vom 22. Juni bis 30. September 2026.

  3. 03

    Lieferantenantrag im iBALIS-Portal stellen

    Der Lieferant beantragt die Teilnahme und Förderung ausschliesslich elektronisch über das Online-Portal iBALIS. Die Prüfung erfolgt durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

  4. 04

    Regelmäßige Belieferung während des Schuljahres

    Die Lieferfrequenz wird individuell zwischen Einrichtung und Lieferant abgestimmt. Die Produkte werden den Kindern unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

  5. 05

    Pädagogische Begleitmassnahmen umsetzen

    Die Einrichtung integriert die Lieferungen in den Unterricht und nutzt die kostenlosen Bildungsmaterialien zu Ernährung, Landwirtschaft und Lebensmittelwertschätzung.

  6. 06

    Verbrauchsmeldung des Lieferanten

    Der Lieferant meldet die ausgelieferten Mengen pro Einrichtung an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als zuständige Bewilligungsstelle.

  7. 07

    Verwendungsnachweis und Auszahlung

    Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Erstattung der Lieferkosten an den Lieferanten aus EU- und Landesmitteln. Die Einrichtung selbst stellt keinen Förderantrag.

Häufige Fragen

Wer kann am EU-Schulprogramm teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind in Bayern Kindergärten, Häuser für Kinder und Heilpädagogische Tagesstätten sowie Grund- und Förderschulen mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4; Kinderhorte und -krippen nehmen nicht teil. Die frühere Ausnahme für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 an Förder- und Mittelschulen enthält die Richtlinie für das Schuljahr 2026/2027 nicht mehr. Angemeldet wird die Einrichtung von einem zugelassenen Lieferanten; die Einrichtung bestätigt die Anmeldung fristgerecht.
Was wird im Rahmen des Schulprogramms geliefert?
Die teilnehmenden Einrichtungen erhalten kostenlos frisches Obst und Gemüse sowie Milch; Milchprodukte wie Joghurt, Quark und Käse sind seit dem Schuljahr 2026/2027 nicht mehr förderfähig. In Bayern stammen die Produkte schwerpunktmäßig aus regionaler Erzeugung. Im Schuljahr 2025/2026 erhielten über 830.000 Kinder in nahezu 9.000 Kitas und Schulen Obst und Gemüse sowie über 420.000 Kinder in über 6.000 Einrichtungen Milch und Milchprodukte.
Was kostet die Teilnahme die Einrichtung?
Die Teilnahme ist für Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen sowie für die Kinder selbst kostenlos. Die Kosten für Produkte, Lieferung und Verwaltung werden vollständig aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaats Bayern getragen.
Wie wird der Lieferant ausgewählt?
Nur vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus zugelassene Lieferanten dürfen die Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms liefern. Die Einrichtungen wählen einen Lieferanten aus der offiziellen Zulassungsliste aus. Lieferanten stellen ihre Anträge ausschließlich über das Online-Portal iBALIS.
Wer trägt die Kosten des Programms?
Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch die Europäische Union und den Freistaat Bayern. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zur gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die Mittel werden über den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) bereitgestellt und durch Landesmittel ergänzt.
Wie lange läuft die Versorgung pro Schuljahr?
Im Schuljahr 2026/2027 wird in zwei Aktionszeiträumen geliefert: vom 30. November 2026 bis 26. Februar 2027 und vom 5. April bis 2. Juli 2027. Eine Anmeldung gilt für beide Zeiträume; für 2026/2027 lief der Anmeldezeitraum vom 22. Juni bis 30. September 2026. Lieferumfang und Lieferhäufigkeit vereinbaren Einrichtung und Lieferant innerhalb dieser Zeiträume, etwa wöchentlich, 14-täglich, monatlich oder täglich im Rahmen von Projektwochen.
Gibt es begleitende pädagogische Maßnahmen?
Ja, die pädagogische Komponente ist verpflichtender Bestandteil des EU-Schulprogramms. Die Einrichtungen müssen die Lieferungen in Bildungsmaßnahmen zu Ernährung, Landwirtschaft und Wertschätzung von Lebensmitteln einbetten. Das Bayerische Staatsministerium stellt dafür kostenlose Materialien und Aktionsbausteine bereit.

Mehr zu EU-Schulprogramm Bayern und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    EU-Schulprogramm Obst, Gemüse und Milch — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  2. [02]
    Alltagskompetenzen Angebote für Schulen und Kitas
    stmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  3. [03]
    Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — EU-Schulprogramm
    bmleh.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
  4. [04]
    Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 — Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Schulprogramm Art. 23)
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageEuropäisches Parlament und Rat der Europäischen Union
  5. [05]
    Richtlinie EU-Schulprogramm Bayern, Schuljahr 2026/2027 (BayMBl. 2026 Nr. 353)
    verkuendung-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken