Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Bundesprogramm |
| Fördergeber | Landwirtschaftliche Rentenbank |
| Förderquote | bis 65 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß der KMU-Definition der EU, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Maschinenringe, die jeweils die Kriterien für KMU erfüllen, Zusammenschlüsse von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie anerkannte Naturschutzvereinigungen (auch wenn sie die Kriterien für KMU nicht erfüllen), jeweils mit Niederlassung in Deutschland. Gefördert werden Investitionen aus der Positivliste der Landwirtschaftlichen Rentenbank: Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden, Arbeitsgeräte für bodenschonenden Ackerbau, Arbeitsgeräte zur bodenschonenden Bodenbearbeitung bei Sonder- und Raumkulturen, Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung, Arbeitsgeräte für organische Düngung insbesondere in hängigem Gelände, Geräte zur insektenschonenden Grünlandernte sowie Software, Lizenzen und abschreibungsfähige Patentrechte, diese nur in unmittelbarem technisch notwendigem Zusammenhang mit einer förderfähigen Geräteinvestition.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Fördergegenstand wird ausschließlich im Bundesgebiet eingesetzt |
| Maschine oder Gerät steht auf der Positivliste der Rentenbank |
| Investition erfolgt erst nach Bewilligung der Zuwendung |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von bis zu 65 % der förderfähigen Investitionssumme. Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf 500.000 € je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum der Richtlinie begrenzt, das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 7.500 € netto. Eine Kombination ist nur mit anderen Programmkrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank möglich; die Beihilfevorschriften und Höchstbeträge sind einzuhalten.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Antragsberechtigung und Positivliste prüfen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Primärproduzenten, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzvereinigungen. Mit Ausnahme der anerkannten Naturschutzvereinigungen, die auch ohne KMU-Status antragsberechtigt sind, müssen sie die Anforderungen an Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen erfüllen. Alle Maschinen müssen die Kriterien der zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Positivliste erfüllen.
- 02
Am Interessenbekundungsverfahren im Portal teilnehmen
Alle interessierten Unternehmen müssen zunächst ihr Interesse an der Förderung bekunden; Voraussetzung ist eine Registrierung im Portal der Rentenbank. Das Verfahren 2026 lief vom 1. Juni 2026 (ab 10 Uhr) bis einschließlich 22. Juni 2026 (12 Uhr); Termine weiterer Verfahren veröffentlicht die Rentenbank auf ihrer Internetseite.
Zum Portal der Rentenbank - 03
Herstellerbestätigung einholen und Angebotsvergleich durchführen
Bei Antragstellung ist das Formular „Herstellerbestätigung“ für die beantragte Maschine einzureichen; Typenbezeichnungen in Angebot und Herstellerbestätigung müssen identisch sein. Für alle Aufträge über 1.000 Euro (netto) ist ein Angebotsvergleich durchzuführen, bei Antragstellung wird nur das gewählte Angebot eingereicht.
- 04
Nach Einladung identifizieren und Zuschussantrag im Portal stellen
Nur mit Einladung aus der Interessenbekundung bleiben ab der Einladung 45 Tage, den Zuschussantrag im Portal der Rentenbank zu erfassen; eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Vorher muss sich eine zeichnungsberechtigte Person identifizieren, ohne Identifizierung kann der Antrag nicht eingereicht werden. Im Verfahren 2026 konnten Eingeladene ihren Antrag bis zum 24. August 2026, 12 Uhr stellen.
Zum Portal der Rentenbank - 05
Mit dem Vorhaben erst nach dem Zuwendungsbescheid beginnen
Nach Prüfung des Vorhabens erhält der Antragsteller postalisch und elektronisch einen Zuwendungsbescheid. Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Bescheids begonnen werden.
- 06
Verwendungsnachweise hochladen und Auszahlung erhalten
Rechnungen und Zahlungsbelege werden im Portal der Rentenbank unter dem Menüpunkt „Auszahlungsanträge“ erfasst und hochgeladen. Die Rentenbank prüft die Verwendungsnachweise und zahlt den Zuschuss auf das im Zuschussantrag angegebene Geschäftskonto aus.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Maschinen werden gefördert?
Wer ist antragsberechtigt?
Kann ich derzeit einen Antrag stellen?
Lässt sich die Förderung kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW.BANK — Programmübersicht Investitionsförderung Bodenfunktionennrwbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [02]Positivliste der förderfähigen Maschinen und Geräte (PDF)rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.