BundesBonus
Zuschuss · bis 65 % Bund Aktuell bis 31.12.2026

Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bezuschusst in Kooperation mit dem Bundesumweltministerium Maschinen und Geräte, die die Kohlenstoffspeicherung von Böden und die Biodiversität in Agrarlandschaften stärken. Ein Antrag ist nur nach Einladung aus einem Interessenbekundungsverfahren möglich; die Antragsfrist der Eingeladenen aus dem Verfahren 2026 endete am 24. August 2026, die Richtlinie ist bis 31. Dezember 2026 befristet. Je nach Förderkategorie und Antragsteller gibt es 10 bis 65 Prozent der förderfähigen Investitionssumme.

Fördergeber
Landwirtschaftliche Rentenbank

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderquote bis 65 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß der KMU-Definition der EU, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Maschinenringe, die jeweils die Kriterien für KMU erfüllen, Zusammenschlüsse von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie anerkannte Naturschutzvereinigungen (auch wenn sie die Kriterien für KMU nicht erfüllen), jeweils mit Niederlassung in Deutschland. Gefördert werden Investitionen aus der Positivliste der Landwirtschaftlichen Rentenbank: Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden, Arbeitsgeräte für bodenschonenden Ackerbau, Arbeitsgeräte zur bodenschonenden Bodenbearbeitung bei Sonder- und Raumkulturen, Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung, Arbeitsgeräte für organische Düngung insbesondere in hängigem Gelände, Geräte zur insektenschonenden Grünlandernte sowie Software, Lizenzen und abschreibungsfähige Patentrechte, diese nur in unmittelbarem technisch notwendigem Zusammenhang mit einer förderfähigen Geräteinvestition.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Fördergegenstand wird ausschließlich im Bundesgebiet eingesetzt
Maschine oder Gerät steht auf der Positivliste der Rentenbank
Investition erfolgt erst nach Bewilligung der Zuwendung

Was bekommst du konkret?

Zuschuss von bis zu 65 % der förderfähigen Investitionssumme. Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf 500.000 € je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum der Richtlinie begrenzt, das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 7.500 € netto. Eine Kombination ist nur mit anderen Programmkrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank möglich; die Beihilfevorschriften und Höchstbeträge sind einzuhalten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Antragsberechtigung und Positivliste prüfen

    Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Primärproduzenten, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzvereinigungen. Mit Ausnahme der anerkannten Naturschutzvereinigungen, die auch ohne KMU-Status antragsberechtigt sind, müssen sie die Anforderungen an Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen erfüllen. Alle Maschinen müssen die Kriterien der zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Positivliste erfüllen.

  2. 02

    Am Interessenbekundungsverfahren im Portal teilnehmen

    Alle interessierten Unternehmen müssen zunächst ihr Interesse an der Förderung bekunden; Voraussetzung ist eine Registrierung im Portal der Rentenbank. Das Verfahren 2026 lief vom 1. Juni 2026 (ab 10 Uhr) bis einschließlich 22. Juni 2026 (12 Uhr); Termine weiterer Verfahren veröffentlicht die Rentenbank auf ihrer Internetseite.

    Zum Portal der Rentenbank
  3. 03

    Herstellerbestätigung einholen und Angebotsvergleich durchführen

    Bei Antragstellung ist das Formular „Herstellerbestätigung“ für die beantragte Maschine einzureichen; Typenbezeichnungen in Angebot und Herstellerbestätigung müssen identisch sein. Für alle Aufträge über 1.000 Euro (netto) ist ein Angebotsvergleich durchzuführen, bei Antragstellung wird nur das gewählte Angebot eingereicht.

  4. 04

    Nach Einladung identifizieren und Zuschussantrag im Portal stellen

    Nur mit Einladung aus der Interessenbekundung bleiben ab der Einladung 45 Tage, den Zuschussantrag im Portal der Rentenbank zu erfassen; eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Vorher muss sich eine zeichnungsberechtigte Person identifizieren, ohne Identifizierung kann der Antrag nicht eingereicht werden. Im Verfahren 2026 konnten Eingeladene ihren Antrag bis zum 24. August 2026, 12 Uhr stellen.

    Zum Portal der Rentenbank
  5. 05

    Mit dem Vorhaben erst nach dem Zuwendungsbescheid beginnen

    Nach Prüfung des Vorhabens erhält der Antragsteller postalisch und elektronisch einen Zuwendungsbescheid. Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Bescheids begonnen werden.

  6. 06

    Verwendungsnachweise hochladen und Auszahlung erhalten

    Rechnungen und Zahlungsbelege werden im Portal der Rentenbank unter dem Menüpunkt „Auszahlungsanträge“ erfasst und hochgeladen. Die Rentenbank prüft die Verwendungsnachweise und zahlt den Zuschuss auf das im Zuschussantrag angegebene Geschäftskonto aus.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Förderumfang beträgt bis zu 65 % der förderfähigen Investitionssumme. Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf 500.000 € je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum der Richtlinie begrenzt, das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 7.500 € netto.
Welche Maschinen werden gefördert?
Maschinen und Geräte aus der Positivliste der Rentenbank: für die Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden, für bodenschonenden Ackerbau, für bodenschonende Bodenbearbeitung bei Sonder- und Raumkulturen, Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung, Geräte für organische Düngung und für insektenschonende Grünlandernte sowie Software, Lizenzen und abschreibungsfähige Patentrechte, diese nur in unmittelbarem technisch notwendigem Zusammenhang mit einer förderfähigen Geräteinvestition.
Wer ist antragsberechtigt?
KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Maschinenringe (jeweils als KMU), Zusammenschlüsse von KMU der Primärproduktion sowie anerkannte Naturschutzvereinigungen (auch ohne KMU-Status), jeweils mit Niederlassung in Deutschland.
Kann ich derzeit einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen kann nur, wer nach einem Interessenbekundungsverfahren der Landwirtschaftlichen Rentenbank eine Einladung zur Antragstellung erhalten hat. Die Antragsfrist der Eingeladenen aus dem Interessenbekundungsverfahren 2026 endete am 24. August 2026 um 12 Uhr. Die Durchführung weiterer Verfahren gibt die Rentenbank auf ihrer Internetseite bekannt; die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Lässt sich die Förderung kombinieren?
Eine Kombination ist nur mit anderen Programmkrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank möglich. Die bestehenden Beihilfevorschriften und Höchstbeträge sind einzuhalten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW.BANK — Programmübersicht Investitionsförderung Bodenfunktionen
    nrwbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  2. [02]
    Positivliste der förderfähigen Maschinen und Geräte (PDF)
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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