BundesBonus
Zuschuss · bis 90 % Bund Aktuell bis 31.12.2026

Zuschuss Klimabilanz

Der Zuschuss Klimabilanz der Landwirtschaftlichen Rentenbank fördert die Beratung zur Erstellung einer betrieblichen Klimabilanz mit Maßnahmenkatalog. Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus. Die Rentenbank übernimmt 90 Prozent der Netto-Beratungskosten, höchstens 1.000 Euro. Einen Antrag stellen kann nur, wer nach einer Interessenbekundung ausgewählt und eingeladen wurde. Das Programm ist auf 5.000 Unternehmen beschränkt und bis längstens 31. Dezember 2026 befristet.

Max. Förderung
1.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landwirtschaftliche Rentenbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderhöhe bis zu 1.000 €
Förderquote bis 90 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert wird die Erstellung einer Klimabilanz auf Unternehmensebene. Bilanziert werden CO2, N2O und CH4, umgerechnet in CO2-Äquivalente, mit Hilfe von der Rentenbank akzeptierter Berechnungstools. Teil der geförderten Leistung sind ein individueller Maßnahmenkatalog zur Emissionsreduktion sowie die Einordnung der Ergebnisse anhand vergleichbarer landwirtschaftlicher Betriebe. Die Klimabilanz ist zugleich Voraussetzung für den zusätzlichen Zinsbonus, den die Rentenbank in ihren Förderkrediten für Kreditnehmer mit einer höchstens drei Jahre alten Klimabilanz gewährt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- oder Weinbaus
Bilanzierung mit einem von der Rentenbank akzeptierten Berechnungstool
Bilanzierung von CO2, N2O und CH4 als CO2eq auf Unternehmensebene
Individueller Maßnahmenkatalog zur Emissionsreduktion wird formuliert
Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag90 %1.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss in Höhe von 90 % der Netto-Beratungskosten, höchstens 1.000 € je Betrieb. Gefördert wird die Erstellung der Klimabilanz einschließlich Maßnahmenkatalog und Einordnung der Ergebnisse im Betriebsvergleich.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Zuschuss Klimabilanz
1.111 €

Förderfähig sind max. 1.111 €

Rechnerische Schätzung
1.000 €

pro Antrag

Förderquote90%
  • Gesamtkosten1.111 €
  • Förderfähige Basis1.111 €
  • Zuschuss– 1.000 €
  • Dein Eigenanteil111 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Vor dem Antrag steht eine Interessenbekundung im Portal der Rentenbank, deren Termine die Rentenbank auf ihrer Internetseite bekannt gibt; aus den interessierten Unternehmen werden zufällig Unternehmen ausgewählt und zur Antragstellung eingeladen. Ab Erhalt der Einladung bleiben 28 Tage, um den Antrag im Förderportal der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu stellen, und zwar vor Beginn der Maßnahme. Grundlage sind die Programminformationen und das Merkblatt der Rentenbank.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss zur Klimabilanz?
Gefördert werden 90 % der Netto-Beratungskosten, die Förderhöhe beträgt maximal 1.000 €.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus.
Welche Anforderungen gelten an die Bilanz?
Die Bilanzierung erfolgt mit einem von der Rentenbank akzeptierten Berechnungstool auf Unternehmensebene und umfasst CO2, N2O und CH4, umgerechnet in CO2-Äquivalente. Zusätzlich werden ein individueller Maßnahmenkatalog zur Emissionsreduktion formuliert und die Ergebnisse mit vergleichbaren Betrieben verglichen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Im Förderportal der Landwirtschaftlichen Rentenbank, und zwar vor Beginn der Maßnahme. Einen Antrag stellen kann nur, wer nach einer Interessenbekundung zufällig ausgewählt und zur Antragstellung eingeladen wurde; ab Erhalt der Einladung bleiben 28 Tage.
Bis wann gilt das Programm?
Die Geltungsdauer läuft laut Programmangaben bis 31.12.2026.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW.BANK — Programmübersicht Zuschuss Klimabilanz
    nrwbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  2. [02]
    Zuschuss Klimabilanz bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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