BundesBonus
Zuschuss · bis 50.000 € Bund ⚠ Programm seit 31.10.2026 ausgelaufen

Kleinbeihilfe Fischerei 2026

Die Kleinbeihilfe Fischerei 2026 ist ein einmaliger Zuschuss des Bundeslandwirtschaftsministeriums für Seefischereiunternehmen, die unter den gestiegenen Treibstoffkosten infolge der Krise im Nahen Osten leiden. Die BLE zahlt einen Pauschalbetrag je Fischereifahrzeug nach Motorleistung und Flottensegment, höchstens 50.000 Euro je Unternehmen. Gefördert wird der Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2026. Die Antragsfrist ist am 31. Oktober 2026 abgelaufen; später eingehende Anträge können laut Informationsblatt der BLE nicht berücksichtigt werden.

Max. Förderung
50.000 €
pro Antrag
Fördergeber
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

Kleinbeihilfe Fischerei 2026 wird seit dem 31.10.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Förderhöhe 50 € – 50.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie Kleinbeihilfe Fischerei 2026 vom 12. Oktober 2026 (BAnz AT 16.10.2026 B2), die die Fassung vom 3. September 2026 ersetzt, unterstützt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) Fischereiunternehmen, die unter den Folgen der Krise im Nahen Osten leiden. Nach Angaben der Richtlinie sind infolge des Irankrieges und der De-facto-Schließung der Straße von Hormus vor allem die Treibstoffkosten extrem gestiegen. Die Kleinbeihilfe soll diese Belastung abmildern und die deutsche Fischereiwirtschaft aufrechterhalten.

Die Mittel stammen aus § 58 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Rechtsgrundlage auf EU-Ebene ist der von der Europäischen Kommission erlassene Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten (C/2026/2593). Durchgeführt wird die Maßnahme von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 531 in Hamburg.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Seefischerei unabhängig von Rechtsform und Größe – vom Einzelbetrieb der kleinen Küstenfischerei bis zum Hochseefischereibetrieb, einschließlich der Muschelfischerei. Die im Flottenregister eingetragenen Aquakulturfahrzeuge gelten als Fischereifahrzeuge im Sinne der Richtlinie. Ein Rechtsanspruch auf die Kleinbeihilfe besteht nicht; die Gewährung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Schnell-Check

Passt Kleinbeihilfe Fischerei 2026 zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Ist die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens die Ausübung der Seefischerei?
Wird Ihr Fischereiunternehmen im Haupterwerb geführt?
Führen Ihre Fischereifahrzeuge die deutsche Flagge?
Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland?
War Ihr Unternehmen mit dem Fahrzeug vom 1. März bis 15. September 2026 mindestens 35 Stunden fischereilich aktiv (ohne Logbuchpflicht: an mindestens 5 Tagen)?
Ist über das Vermögen Ihres Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren beantragt noch eröffnet worden?

Was bekommst du konkret?

Die Kleinbeihilfe wird einmalig als direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe richtet sich nach einem Pauschalbetrag je Kilowatt Motorleistung des Fischereifahrzeugs, der je Flottensegment festgelegt ist (laut Richtlinie zwischen 7 Euro und 215 Euro pro kW, berechnet vom Thünen-Institut anhand der gestiegenen Treibstoffkosten). Die Zuordnung zum Flottensegment ergibt sich aus der Fahrzeuglänge im Fischereiflottenregister und dem im Zeitraum überwiegend eingesetzten Fanggerät laut Logbuch.

Förderfähig ist der Zeitraum vom 1. März 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Je Unternehmen werden mindestens 50 Euro und höchstens 50.000 Euro (brutto) gewährt; wer den Mindestbetrag nicht erreicht, erhält keine Beihilfe. Bei mehreren Fahrzeugen werden die Beträge addiert und bei Überschreiten der Grenze anteilig gekürzt. Je Fischereifahrzeug kann die Kleinbeihilfe nur ein einziges Mal bewilligt werden. Für Fahrzeuge, für die 2026 eine Abwrackprämie nach der Richtlinie zur endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit gewährt wurde, gibt es keine Kleinbeihilfe.

Ablauf

Wie lief ein Antrag ab, solange das Programm offen war?

4 Schritte

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Die Schritte zeigen, wie der Antrag ablief.

  1. 01

    Antragsformular der BLE herunterladen oder anfordern

    Anträge sind unter Verwendung des von der BLE vorgegebenen Musters zu stellen. Das Formular steht im Bereich „Zum Herunterladen“ der BLE-Programmseite bereit, kann telefonisch (0228/6845-3133) oder unter kleinbeihilfe-fischerei-2026@ble.de angefordert werden und ist auch über die Fischereibehörden bzw. Fischmeister der Bundesländer erhältlich.

    Antrag auf Gewährung einer Kleinbeihilfe (PDF)
  2. 02

    Formular vollständig ausfüllen und von den Vertretungsberechtigten unterzeichnen

    Anzugeben sind die Angaben zum Fischereiunternehmen, alle in Betracht kommenden Fischereifahrzeuge mit Fischereifahrzeugkennzeichen (FKZ), Schiffsnamen (wenn vorhanden) und CFR-Nummer, die Erklärungen sowie die vollständigen Kontodaten des Fischereiunternehmens. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und von der vertretungsberechtigten Person bzw. den vertretungsberechtigten Personen zu unterzeichnen. Ist der Betrieb kein Einzelunternehmen, ist die Vertretungsberechtigung durch eine Kopie des Handelsregisterauszugs (bei GmbH, GmbH & Co. KG etc.) oder des Gesellschaftsvertrages (bei einer GbR) zu belegen.

  3. 03

    Antrag musste bis spätestens 31. Oktober 2026 bei der BLE eingegangen sein (Frist abgelaufen)

    Der eigenhändig unterschriebene Antrag wird per Post an die BLE, Referat 531, Haubachstraße 86, 22765 Hamburg, geschickt oder als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur über info@ble.de eingereicht. Die Antragsfrist ist abgelaufen: Der vollständige Antrag musste spätestens am 31. Oktober 2026 bei der BLE eingegangen sein; maßgeblich für die Fristwahrung war das Eingangsdatum. Bei Fragen zur Antragstellung ist die BLE montags bis donnerstags von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr unter +49 (0) 228 6845-3133 erreichbar.

  4. 04

    Leistungsbescheid abwarten; Auszahlung auf das benannte Konto

    Die BLE entscheidet nach abschließender Prüfung der Unterstützungsfähigkeit anhand des Antrags per Leistungsbescheid. Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung unbar auf das vom Leistungsempfänger benannte Konto; laut Informationsblatt hat die Zahlung bis zum 31.12.2026 zu erfolgen.

Häufige Fragen

Kann ich die Kleinbeihilfe Fischerei 2026 noch beantragen?
Nein. Die Antragsfrist ist am 31. Oktober 2026 abgelaufen; später eingehende Anträge können laut Informationsblatt der BLE nicht berücksichtigt werden. Die Richtlinie endet am 31. Dezember 2026. Auf der Programmseite der BLE sind weder eine Fristverlängerung noch ein Folgeprogramm genannt. Bereits eingegangene Anträge bearbeitet die BLE weiter.
Wer konnte die Kleinbeihilfe Fischerei 2026 beantragen?
Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Ausübung der Seefischerei ist – unabhängig von Rechtsform und Größe. Das Unternehmen musste im Haupterwerb geführt werden, mit Fischereifahrzeugen unter deutscher Flagge fischen und seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Wie hoch ist die Kleinbeihilfe für Fischereiunternehmen?
Die Höhe ergibt sich aus einem Pauschalbetrag je Kilowatt Motorleistung, der je Flottensegment festgelegt ist. Je Unternehmen werden mindestens 50 Euro und höchstens 50.000 Euro brutto gewährt. Wer unter 50 Euro bleibt, erhält keine Beihilfe; bei mehreren Fahrzeugen wird bei Überschreiten der Höchstgrenze anteilig gekürzt.
Welche fischereiliche Aktivität muss nachgewiesen werden?
Mit dem jeweiligen Fischereifahrzeug muss das Unternehmen vom 1. März 2026 bis zum 15. September 2026 mindestens 35 Stunden fischereilich aktiv gewesen sein. Bei Fahrzeugen ohne Logbuchpflicht, für die Monatsmeldungen abgegeben werden, sind mindestens 5 Tage erforderlich. Kutterfahrten oder rein wissenschaftliche Reisen zählen nicht.
Bis wann und wo musste der Antrag gestellt werden?
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag musste bis spätestens 31. Oktober 2026 bei der BLE eingegangen sein – per Post an die BLE, Referat 531, in Hamburg oder als elektronisches Dokument über info@ble.de. Maßgeblich war das Eingangsdatum bei der BLE; die Frist ist abgelaufen.
Kann ich die Kleinbeihilfe mit anderen Förderungen kombinieren?
Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen oder öffentlichen Fördergeldern für dieselben, sich ganz oder teilweise überschneidenden Kosten ist unzulässig. Kleinbeihilfen, die wegen der russischen Aggression gegen die Ukraine in den Jahren 2022 bis 2024 gezahlt wurden, sind laut BLE nicht anzugeben. Für Fahrzeuge mit Abwrackprämie 2026 gibt es keine Kleinbeihilfe.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Kleinbeihilfe Fischerei 2026 — Offizielle Programmseite
    ble.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
  2. [02]
    BLE: Die Kleinbeihilfe im Detail
    ble.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
  3. [03]
    Richtlinie Kleinbeihilfe Fischerei 2026 vom 12. Oktober 2026 (PDF)
    ble.deRechtsgrundlageBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
  4. [04]
    Informationsblatt zur Kleinbeihilfe Fischerei 2026 (PDF)
    ble.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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