BundesBonus
Zuschuss · bis 85 % Bund

Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika

Die Beratungsgutscheine Afrika fördern externe Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die einen Markteintritt in Afrika planen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz übernimmt über das BAFA als Bewilligungsbehörde die Kosten für Beratung zu Marktzugang, rechtlichen Fragen und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens bei gelisteten Beratungsunternehmen.

Max. Förderung
16.524 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Förderhöhe bis zu 16.524 €
Förderquote 85 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden externe Beratungsleistungen zu länder- und branchenspezifischen Fragen, rechtlichen Rahmenbedingungen, Marktfähigkeit (Business Case) und Finanzierung des Vorhabens in Afrika. Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk mit Sitz in Deutschland; auch mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und bis zu 100 Millionen Euro Jahresumsatz können teilnehmen. Pro Jahr können bis zu drei Beratungsgutscheine in Anspruch genommen werden, auch gleichzeitig. Die Förderung erfolgt im Rahmen der EU-De-minimis-Verordnung.

Schnell-Check

Passt Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Kleines/mittelständisches Unternehmen (bis 500 Beschäftigte, bis 100 Mio. € Jahresumsatz)

Substanzielles Interesse am Markteintritt in Afrika

Einhaltung der De-minimis-Beihilfe-Obergrenze

Eintrag im Handelsregister

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag85 %16.524 €

Was bekommst du konkret?

Übernahme der Kosten für externe Beratung durch gelistete Beratungsunternehmen zu Marktzugang, rechtlichen Fragen, Marktfähigkeitsprüfung und Finanzierung des Afrika-Vorhabens; bis zu drei Gutscheine pro Jahr.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika
19.440 €

Förderfähig sind max. 19.440 €

Rechnerische Schätzung
16.524 €

pro Antrag

Förderquote85%
  • Gesamtkosten19.440 €
  • Förderfähige Basis19.440 €
  • Zuschuss– 16.524 €
  • Dein Eigenanteil2.916 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antrag mit Vorhabenbeschreibung, Nachweis des Handelsregistereintrags und De-minimis-Erklärung beim BAFA einreichen. Nach Bewilligung des Beratungsgutscheins kann der Beratungsvertrag mit einem gelisteten Beratungsunternehmen geschlossen werden. BAFA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Häufige Fragen

Wer kann die Beratungsgutscheine Afrika beantragen?
Rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk mit Betriebsstätte in Deutschland und Interesse am Markteintritt in Afrika. Auch mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und bis zu 100 Millionen Euro Jahresumsatz sind antragsberechtigt.
Wie viele Beratungsgutscheine können Unternehmen pro Jahr nutzen?
Ein Unternehmen kann innerhalb eines Jahres bis zu drei Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen, auch gleichzeitig.
Welche Beratungsleistungen werden gefördert?
Gefördert werden Beratungen zu länder- oder branchenspezifischen Fragen, rechtlichen Rahmenbedingungen, die Prüfung der Marktfähigkeit (Business Case) sowie Beratung zur Finanzierung des Vorhabens – jeweils durch ein gelistetes Beratungsunternehmen.
Wer entscheidet über die Bewilligung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheidet als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Beratungsgutscheine Afrika – BAFA
    bafa.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  2. [02]
    BAFA – Beratungsgutscheine Afrika (Überblick & Verfahren)
    bafa.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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