Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz |
| Förderhöhe | bis zu 16.524 € |
| Förderquote | 85 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zu länder- und branchenspezifischen Fragen, rechtlichen Rahmenbedingungen, Marktfähigkeit (Business Case) und Finanzierung des Vorhabens in Afrika. Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk mit Sitz in Deutschland; auch mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und bis zu 100 Millionen Euro Jahresumsatz können teilnehmen. Pro Jahr können bis zu drei Beratungsgutscheine in Anspruch genommen werden, auch gleichzeitig. Die Förderung erfolgt im Rahmen der EU-De-minimis-Verordnung.
Passt Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika zu dir?
5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Kleines/mittelständisches Unternehmen (bis 500 Beschäftigte, bis 100 Mio. € Jahresumsatz)
Substanzielles Interesse am Markteintritt in Afrika
Einhaltung der De-minimis-Beihilfe-Obergrenze
Eintrag im Handelsregister
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 85 % | 16.524 € |
Was bekommst du konkret?
Übernahme der Kosten für externe Beratung durch gelistete Beratungsunternehmen zu Marktzugang, rechtlichen Fragen, Marktfähigkeitsprüfung und Finanzierung des Afrika-Vorhabens; bis zu drei Gutscheine pro Jahr.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 19.440 €
pro Antrag
- Gesamtkosten19.440 €
- Förderfähige Basis19.440 €
- Zuschuss– 16.524 €
- Dein Eigenanteil2.916 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Antrag mit Vorhabenbeschreibung, Nachweis des Handelsregistereintrags und De-minimis-Erklärung beim BAFA einreichen. Nach Bewilligung des Beratungsgutscheins kann der Beratungsvertrag mit einem gelisteten Beratungsunternehmen geschlossen werden. BAFA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Häufige Fragen
Wer kann die Beratungsgutscheine Afrika beantragen?
Wie viele Beratungsgutscheine können Unternehmen pro Jahr nutzen?
Welche Beratungsleistungen werden gefördert?
Wer entscheidet über die Bewilligung?
Mehr zu Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Beratungsgutscheine Afrika – BAFAbafa.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- [02]BAFA – Beratungsgutscheine Afrika (Überblick & Verfahren)bafa.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz