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Zuschuss Bund

Exportinitiative Umweltschutz (EXI)

Die Exportinitiative Umweltschutz (EXI) des BMUV fördert Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft dabei, ihr Umwelt-Know-how in Länder mit Unterstützungsbedarf zu bringen. Gefördert werden marktvorbereitende Maßnahmen wie Durchführbarkeitsstudien, Pilot- und Modellvorhaben, Capacity Building sowie investive Maßnahmen im Bereich grüner und nachhaltiger Infrastruktur.

Zuständig
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Exportinitiative Umweltschutz (EXI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt den Aufbau innovativer grüner Infrastrukturen in Ländern mit Unterstützungsbedarf und hilft insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen bei der Internationalisierung ihres grünen Produkt- und Leistungsspektrums. Die Handlungsfelder umfassen Wasser- und Abwasserwirtschaft, Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, Umweltmanagement und nachhaltigen Konsum, nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung sowie innovative Querschnittstechnologien. Rechtsgrundlage sind die Förderrichtlinie vom 2. Mai 2024, die §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder juristische Person des privaten Rechts

Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Vorhaben im Bereich Export grüner und nachhaltiger Umwelt-Infrastruktur

Wie stellst du den Antrag?

Die Zuwendung wird als Projektförderung nach Maßgabe der Förderrichtlinie und der Bundeshaushaltsordnung beantragt. Antragstellende müssen personell und finanziell in der Lage sein, die Projektaufgaben durchzuführen, und im schriftlichen Antrag ihre Einstufung gemäß Anhang I AGVO erklären. Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden sein. Eine Weiterleitung der Fördermittel an Kooperationspartner ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und juristische Personen des privaten Rechts wie Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erforderlich.
Was wird durch die Exportinitiative Umweltschutz gefördert?
Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien, Pilot- und Modellvorhaben im Ausland, Kompetenzentwicklung (Capacity Building) sowie investive Maßnahmen und die damit verbundene experimentelle Forschung im Bereich grüner und nachhaltiger Umwelt-Infrastruktur.
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die ausschließlich der Markterschließung, dem Aufbau eines Vertriebsnetzes, der Produktplatzierung oder der Anpassung bestehender Produkte an einen ausländischen Markt dienen. Ebenso ausgeschlossen sind Fördertatbestände, die bereits über andere Förderrichtlinien gefördert werden.

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