Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU aus Industrie, Freien Berufen und Handwerk mit Sitz in Baden-Württemberg, die über keine landesgeförderten Exportberatungsdienste verfügen. Die Beratung muss sich gezielt auf die Erschließung von Auslandsmärkten beziehen.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
KMU gemäß EU-Definition
Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Kein eigener landesgeförderter Exportberatungsdienst verfügbar
Beratung zielt auf Erschließung von Auslandsmärkten
Wie stellst du den Antrag?
Anträge sind vor Beginn der Beratungsmaßnahme beim RKW Baden-Württemberg zu stellen. Vor Beauftragung der Berater führt das RKW eine Orientierungsberatung beim Unternehmen durch, die Grundlage für die Bewilligung ist.
Häufige Fragen
Wer kann die Exportberatung in Baden-Württemberg beantragen?
Was wird bei der Exportberatung gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss zur Exportberatung?
Wie läuft der Antrag zur Exportberatung ab?
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