Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern / Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration |
| Förderquote | 90 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Zweck der Förderung ist es, Zugewanderten deutsche Werte, Kultur und Grundlagen der Rechts- und Werteordnung näher zu bringen und verständlich zu machen. Durch interkulturelle Begegnungen und praktische Hilfen wird das gesellschaftliche Miteinander gestärkt und Neuzugewanderten das Ankommen in der Gesellschaft erleichtert.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Projekbezogene Wertevermittlung
Zielgruppe: Zugewanderte
Antragsberechtigt: Träger mit erforderlicher Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
Was bekommst du konkret?
Gefördert wird die projektbezogene Durchführung von Angeboten der Wertevermittlung wie Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. Die Angebote sollen Wissensvermittlung sowie praktische Beteiligungsformen umfassen. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Sachausgaben, Ausgaben für Kinderbetreuung sowie Gemeinausgaben.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
7 Schritte
- 01
Projektkonzept entwickeln
Inhaltliches Projektkonzept mit Zielgruppe, Massnahmenformat (Kurs, Workshop, Austauschtreffen, Fortbildung) und einem detaillierten Finanzierungsplan unter Beachtung der 90/10-Anteilfinanzierung erstellen.
- 02
Konzept beim StMI einreichen
Das Projektkonzept inklusive Finanzierungsplan beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Sachgebiet G2, zur fachlichen Prüfung und inhaltlichen Freigabe einreichen.
- 03
Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken stellen
Nach Freigabe durch das StMI den förmlichen Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15 Integration, als zuständiger Bewilligungsbehörde einreichen.
- 04
Prüfung der Antragsunterlagen
Die Regierung von Mittelfranken prüft den Antrag auf Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben, Plausibilität des Finanzierungsplans und Erfüllung der Fördervoraussetzungen gemäß der Förderrichtlinie Werteprojekte.
- 05
Bewilligungsbescheid erhalten
Bei positiver Prüfung wird ein schriftlicher Bewilligungsbescheid mit Bewilligungszeitraum, Förderhöhe und Nebenbestimmungen erteilt. Erst nach Erhalt darf das Vorhaben begonnen werden.
- 06
Projekt umsetzen und Sachbericht erstellen
Die Massnahmen während des Bewilligungszeitraums vom 1. Januar bis 31. Dezember durchführen und alle inhaltlichen Ergebnisse, Teilnehmerzahlen sowie Wirkungen für den Sachbericht dokumentieren.
- 07
Verwendungsnachweis vorlegen
Nach Abschluss des Projekts den Verwendungsnachweis mit Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis und Belegliste fristgerecht bei der Regierung von Mittelfranken einreichen.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Projekte werden gefördert?
Wie hoch ist die Förderquote?
Welche Eigenmittel sind noetig?
Wo wird der Antrag gestellt?
Wie lange läuft die Förderung?
Welche Pflichten hat der Träger?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung von Integrationsprojekten im Bereich der Wertevermittlung — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern / Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- [02]StMI Bayern — Integration in Bayernstmi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- [03]Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierungintegrationsbeauftragte.bayern.dePrimärquelleBayerische Staatsregierung