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Zuschuss · bis 90 % Land

Förderung von Integrationsprojekten im Bereich der Wertevermittlung

Bayern fördert Integrationsprojekte zur Vermittlung deutscher Werte und Kultur an Zugewanderte durch Kurse, Workshops und Austauschtreffen. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung.

Zuständig
Freistaat Bayern / Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern / Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Förderquote 90 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Zweck der Förderung ist es, Zugewanderten deutsche Werte, Kultur und Grundlagen der Rechts- und Werteordnung näher zu bringen und verständlich zu machen. Durch interkulturelle Begegnungen und praktische Hilfen wird das gesellschaftliche Miteinander gestärkt und Neuzugewanderten das Ankommen in der Gesellschaft erleichtert.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Projekbezogene Wertevermittlung

Zielgruppe: Zugewanderte

Antragsberechtigt: Träger mit erforderlicher Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit

Was bekommst du konkret?

Gefördert wird die projektbezogene Durchführung von Angeboten der Wertevermittlung wie Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. Die Angebote sollen Wissensvermittlung sowie praktische Beteiligungsformen umfassen. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Sachausgaben, Ausgaben für Kinderbetreuung sowie Gemeinausgaben.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Projektkonzept entwickeln

    Inhaltliches Projektkonzept mit Zielgruppe, Massnahmenformat (Kurs, Workshop, Austauschtreffen, Fortbildung) und einem detaillierten Finanzierungsplan unter Beachtung der 90/10-Anteilfinanzierung erstellen.

  2. 02

    Konzept beim StMI einreichen

    Das Projektkonzept inklusive Finanzierungsplan beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Sachgebiet G2, zur fachlichen Prüfung und inhaltlichen Freigabe einreichen.

  3. 03

    Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken stellen

    Nach Freigabe durch das StMI den förmlichen Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15 Integration, als zuständiger Bewilligungsbehörde einreichen.

  4. 04

    Prüfung der Antragsunterlagen

    Die Regierung von Mittelfranken prüft den Antrag auf Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben, Plausibilität des Finanzierungsplans und Erfüllung der Fördervoraussetzungen gemäß der Förderrichtlinie Werteprojekte.

  5. 05

    Bewilligungsbescheid erhalten

    Bei positiver Prüfung wird ein schriftlicher Bewilligungsbescheid mit Bewilligungszeitraum, Förderhöhe und Nebenbestimmungen erteilt. Erst nach Erhalt darf das Vorhaben begonnen werden.

  6. 06

    Projekt umsetzen und Sachbericht erstellen

    Die Massnahmen während des Bewilligungszeitraums vom 1. Januar bis 31. Dezember durchführen und alle inhaltlichen Ergebnisse, Teilnehmerzahlen sowie Wirkungen für den Sachbericht dokumentieren.

  7. 07

    Verwendungsnachweis vorlegen

    Nach Abschluss des Projekts den Verwendungsnachweis mit Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis und Belegliste fristgerecht bei der Regierung von Mittelfranken einreichen.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen. Dazu zählen Vereine, gemeinnützige Träger, Kommunen und Bildungseinrichtungen, die Integrationsprojekte im Bereich der Wertevermittlung umsetzen wollen.
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden projektbezogene Massnahmen zur Wertevermittlung wie Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. Die Vorhaben sollen Wissens- und Beteiligungskomponenten kombinieren und Zugewanderten Inhalte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie das in Bayern gelebte Wertegefüge vermitteln.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind insbesondere Personalausgaben nach den Höchstsätzen des Bayerischen Finanzministeriums, projektbezogene Sachausgaben, Kinderbetreuungskosten sowie Gemeinausgaben.
Welche Eigenmittel sind noetig?
Der Träger muss einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufbringen. Der Eigenanteil kann über Eigenmittel, Drittmittel oder andere nicht öffentliche Finanzierungsquellen abgedeckt werden und ist im Finanzierungsplan transparent auszuweisen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Das Projektkonzept mit Finanzierungsplan wird zunächst beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI, Sachgebiet G2) eingereicht. Nach inhaltlicher Freigabe erfolgt die förmliche Antragstellung bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15 Integration, die als Bewilligungsbehörde fungiert.
Wie lange läuft die Förderung?
Der Bewilligungszeitraum umfasst regelmäßig ein Kalenderjahr und reicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Antragstellung muss daher rechtzeitig vor Beginn des Förderjahres erfolgen, damit das Projektkonzept geprüft und ein Bewilligungsbescheid vor Massnahmenbeginn erteilt werden kann.
Welche Pflichten hat der Träger?
Der Träger ist zur zweckentsprechenden Mittelverwendung sowie zur Vorlage eines Verwendungsnachweises mit Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis verpflichtet. Änderungen im Projekt- oder Finanzierungsplan sind der Bewilligungsbehörde anzuzeigen. Belege sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Integrationsprojekten im Bereich der Wertevermittlung — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern / Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
  2. [02]
    StMI Bayern — Integration in Bayern
    stmi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
  3. [03]
    Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
    integrationsbeauftragte.bayern.dePrimärquelleBayerische Staatsregierung
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