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Zuschuss · bis 90 % Land

Förderung von Integrationsprojekten im Bereich der Wertevermittlung

Bayern fördert Integrationsprojekte zur Vermittlung deutscher Werte und Kultur an Zugewanderte durch Kurse, Workshops und Austauschtreffen. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung.

Zuständig
Freistaat Bayern / Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern / Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Förderhöhe
Förderquote 90 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Zweck der Förderung ist es, Zugewanderten deutsche Werte, Kultur und Grundlagen der Rechts- und Werteordnung näher zu bringen und verständlich zu machen. Durch interkulturelle Begegnungen und praktische Hilfen wird das gesellschaftliche Miteinander gestärkt und Neuzugewanderten das Ankommen in der Gesellschaft erleichtert.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Projekbezogene Wertevermittlung

Zielgruppe: Zugewanderte

Antragsberechtigt: Träger mit erforderlicher Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Projektkonzept entwickeln

    Inhaltliches Projektkonzept mit Zielgruppe, Massnahmenformat (Kurs, Workshop, Austauschtreffen, Fortbildung) und einem detaillierten Finanzierungsplan unter Beachtung der 90/10-Anteilfinanzierung erstellen.

  2. 02

    Konzept beim StMI einreichen

    Das Projektkonzept inklusive Finanzierungsplan beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, fuer Sport und Integration, Sachgebiet G2, zur fachlichen Pruefung und inhaltlichen Freigabe einreichen.

  3. 03

    Foerderantrag bei der Regierung von Mittelfranken stellen

    Nach Freigabe durch das StMI den foermlichen Foerderantrag bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15 Integration, als zustaendiger Bewilligungsbehoerde einreichen.

  4. 04

    Pruefung der Antragsunterlagen

    Die Regierung von Mittelfranken prueft den Antrag auf Zuwendungsfaehigkeit der Ausgaben, Plausibilitaet des Finanzierungsplans und Erfuellung der Foerdervoraussetzungen gemaess der Foerderrichtlinie Werteprojekte.

  5. 05

    Bewilligungsbescheid erhalten

    Bei positiver Pruefung wird ein schriftlicher Bewilligungsbescheid mit Bewilligungszeitraum, Foerderhoehe und Nebenbestimmungen erteilt. Erst nach Erhalt darf das Vorhaben begonnen werden.

  6. 06

    Projekt umsetzen und Sachbericht erstellen

    Die Massnahmen waehrend des Bewilligungszeitraums vom 1. Januar bis 31. Dezember durchfuehren und alle inhaltlichen Ergebnisse, Teilnehmerzahlen sowie Wirkungen fuer den Sachbericht dokumentieren.

  7. 07

    Verwendungsnachweis vorlegen

    Nach Abschluss des Projekts den Verwendungsnachweis mit Sachbericht, zahlenmaessigem Nachweis und Belegliste fristgerecht bei der Regierung von Mittelfranken einreichen.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle rechtsfaehigen Traeger, die ueber die erforderliche Zuverlaessigkeit und Leistungsfaehigkeit zur Durchfuehrung des Projektes verfuegen. Dazu zaehlen Vereine, gemeinnuetzige Traeger, Kommunen und Bildungseinrichtungen, die Integrationsprojekte im Bereich der Wertevermittlung umsetzen wollen.
Welche Projekte werden gefoerdert?
Gefoerdert werden projektbezogene Massnahmen zur Wertevermittlung wie Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. Die Vorhaben sollen Wissens- und Beteiligungskomponenten kombinieren und Zugewanderten Inhalte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie das in Bayern gelebte Wertegefuege vermitteln.
Wie hoch ist die Foerderquote?
Die Foerderung erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfaehigen Ausgaben. Zuwendungsfaehig sind insbesondere Personalausgaben nach den Hoechstsaetzen des Bayerischen Finanzministeriums, projektbezogene Sachausgaben, Kinderbetreuungskosten sowie Gemeinausgaben.
Welche Eigenmittel sind noetig?
Der Traeger muss einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfaehigen Gesamtausgaben aufbringen. Der Eigenanteil kann ueber Eigenmittel, Drittmittel oder andere nicht oeffentliche Finanzierungsquellen abgedeckt werden und ist im Finanzierungsplan transparent auszuweisen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Das Projektkonzept mit Finanzierungsplan wird zunaechst beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, fuer Sport und Integration (StMI, Sachgebiet G2) eingereicht. Nach inhaltlicher Freigabe erfolgt die foermliche Antragstellung bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15 Integration, die als Bewilligungsbehoerde fungiert.
Wie lange laeuft die Foerderung?
Der Bewilligungszeitraum umfasst regelmaessig ein Kalenderjahr und reicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Antragstellung muss daher rechtzeitig vor Beginn des Foerderjahres erfolgen, damit das Projektkonzept geprueft und ein Bewilligungsbescheid vor Massnahmenbeginn erteilt werden kann.
Welche Pflichten hat der Traeger?
Der Traeger ist zur zweckentsprechenden Mittelverwendung sowie zur Vorlage eines Verwendungsnachweises mit Sachbericht und zahlenmaessigem Nachweis verpflichtet. Aenderungen im Projekt- oder Finanzierungsplan sind der Bewilligungsbehoerde anzuzeigen. Belege sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Integrationsprojekten im Bereich der Wertevermittlung — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern / Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
  2. [02]
    StMI Bayern — Integration in Bayern
    stmi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium des Innern, fuer Sport und Integration
  3. [03]
    Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
    integrationsbeauftragte.bayern.dePrimärquelleBayerische Staatsregierung
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