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Zuschuss · bis 552.240 €/Jahr Land

Frauenhäuser - Förderung in Bayern

Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 552.240 EUR jährlich.

Förderung höchstens
552.240 €
je Jahr
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Förderung bis zu 552.240 € pro Jahr
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung unterstützt ein flächendeckendes Angebot von Frauenhäusern in Bayern zur Beratung und Hilfe für von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen und ihre Kinder. Zuwendungsfähig sind die Personalkosten für notwendige Fachkräfte zur Beratung und Betreuung der Frauen, Personal für die Kinderbetreuung sowie Personal für Geschäftsführung, Leitung, Verwaltung und Gebäudemanagement.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Aufnahme von Frauen und Kindern bei häuslicher Gewalt
Aufnahme bei sexualisierter Gewalt
Professionelle Beratungs- und Betreuungsangebote

Was bekommst du konkret?

Personalkostenförderung: Fachpersonal für Frauen bis 34.120 EUR/Jahr, Fachpersonal für Kinder bis 31.110 EUR/Jahr, Leitung/Geschäftsführung bis 36.670 EUR/Jahr, Verwaltung/Gebäudemanagement 20.840-55.750 EUR/Jahr je nach Kapazität. Maximale Gesamtzuwendung 552.240 EUR jährlich.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Schriftlichen Antrag einreichen

    Anträge sind schriftlich bei der Bewilligungsbehörde unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare einzureichen.

  2. 02

    Inhaltliche und haushaltsrechtliche Prüfung

    Nach der inhaltlichen Prüfung erfolgt zeitnah die haushaltsrechtliche Prüfung und Entscheidung.

  3. 03

    Verfahrensdauer einplanen

    Für das gesamte Antragsverfahren sollte mit einem Zeitraum von ca. vier bis sechs Monaten gerechnet werden.

Häufige Fragen

Wer kann eine Förderung für ein Frauenhaus erhalten?
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Bayern oder Träger von Frauenhäusern, die Mitglied eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind.
Wie wird die Höhe der Förderung berechnet?
Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung in Höhe von Pauschalbeiträgen pro Vollzeitstelle für Fachpersonal (Frauen: bis 34.120 EUR, Kinder: bis 31.110 EUR, Leitung: bis 36.670 EUR) und gestaffelt nach Kapazität für Verwaltung/Gebäudemanagement (20.840-55.750 EUR) gewährt. Maximum 552.240 EUR pro Jahr.
Welche Kosten werden gefördert?
Gefördert werden Personalkosten für Fachkräfte zur Beratung und Betreuung von Frauen, Personalkosten für Kinderbetreuung, Personal für Geschäftsführung und Leitung sowie Personal für Verwaltung und Gebäudemanagement.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Frauenhäuser - Förderung in Bayern — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  2. [02]
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    stmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  3. [03]
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    stmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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