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Zuschuss · bis 533.997 € Land

Frauenhäuser - Förderung in Bayern

Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 533.997 EUR jährlich.

Max. Förderung
533.997 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Förderhöhe bis zu 533.997 €
Zielgruppe Privatperson, Familie, Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung unterstützt ein flächendeckendes Angebot von Frauenhäusern in Bayern zur Beratung und Hilfe für von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen und ihre Kinder. Zuwendungsfähig sind die Personalkosten für notwendige Fachkräfte zur Beratung und Betreuung der Frauen, Personal für die Kinderbetreuung sowie Personal für Geschäftsführung, Leitung, Verwaltung und Gebäudemanagement.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Aufnahme von Frauen und Kindern bei häuslicher Gewalt

Aufnahme bei sexualisierter Gewalt

Professionelle Beratungs- und Betreuungsangebote

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Schriftlichen Antrag einreichen

    Anträge sind schriftlich bei der Bewilligungsbehörde unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare einzureichen.

  2. 02

    Inhaltliche und haushaltsrechtliche Prüfung

    Nach der inhaltlichen Prüfung erfolgt zeitnah die haushaltsrechtliche Prüfung und Entscheidung.

  3. 03

    Verfahrensdauer einplanen

    Für das gesamte Antragsverfahren sollte mit einem Zeitraum von ca. vier bis sechs Monaten gerechnet werden.

Häufige Fragen

Wer kann eine Förderung für ein Frauenhaus erhalten?
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Bayern oder Träger von Frauenhäusern, die Mitglied eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind.
Wie wird die Höhe der Förderung berechnet?
Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung in Höhe von Pauschalbeiträgen pro Vollzeitstelle für Fachpersonal (Frauen: bis 32.950 EUR, Kinder: bis 29.940 EUR, Leitung: bis 36.330 EUR) und gestaffelt nach Kapazität für Verwaltung/Gebäudemanagement (20.220-54.110 EUR) gewährt. Maximum 533.997 EUR pro Jahr.
Welche Kosten werden gefördert?
Gefördert werden Personalkosten für Fachkräfte zur Beratung und Betreuung von Frauen, Personalkosten für Kinderbetreuung, Personal für Geschäftsführung und Leitung sowie Personal für Verwaltung und Gebäudemanagement.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Frauenhäuser - Förderung in Bayern — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  2. [02]
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    stmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  3. [03]
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    stmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales