Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales |
| Förderung | bis zu 552.240 € pro Jahr |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Förderung unterstützt ein flächendeckendes Angebot von Frauenhäusern in Bayern zur Beratung und Hilfe für von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen und ihre Kinder. Zuwendungsfähig sind die Personalkosten für notwendige Fachkräfte zur Beratung und Betreuung der Frauen, Personal für die Kinderbetreuung sowie Personal für Geschäftsführung, Leitung, Verwaltung und Gebäudemanagement.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Aufnahme von Frauen und Kindern bei häuslicher Gewalt |
| Aufnahme bei sexualisierter Gewalt |
| Professionelle Beratungs- und Betreuungsangebote |
Was bekommst du konkret?
Personalkostenförderung: Fachpersonal für Frauen bis 34.120 EUR/Jahr, Fachpersonal für Kinder bis 31.110 EUR/Jahr, Leitung/Geschäftsführung bis 36.670 EUR/Jahr, Verwaltung/Gebäudemanagement 20.840-55.750 EUR/Jahr je nach Kapazität. Maximale Gesamtzuwendung 552.240 EUR jährlich.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Schriftlichen Antrag einreichen
Anträge sind schriftlich bei der Bewilligungsbehörde unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare einzureichen.
- 02
Inhaltliche und haushaltsrechtliche Prüfung
Nach der inhaltlichen Prüfung erfolgt zeitnah die haushaltsrechtliche Prüfung und Entscheidung.
- 03
Verfahrensdauer einplanen
Für das gesamte Antragsverfahren sollte mit einem Zeitraum von ca. vier bis sechs Monaten gerechnet werden.
Häufige Fragen
Wer kann eine Förderung für ein Frauenhaus erhalten?
Wie wird die Höhe der Förderung berechnet?
Welche Kosten werden gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Frauenhäuser - Förderung in Bayern — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- [02]Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozialesstmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- [03]Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozialesstmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.