Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales |
| Förderhöhe | bis zu 533.997 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Unternehmen |
Worum geht es?
Die Förderung unterstützt ein flächendeckendes Angebot von Frauenhäusern in Bayern zur Beratung und Hilfe für von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen und ihre Kinder. Zuwendungsfähig sind die Personalkosten für notwendige Fachkräfte zur Beratung und Betreuung der Frauen, Personal für die Kinderbetreuung sowie Personal für Geschäftsführung, Leitung, Verwaltung und Gebäudemanagement.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Aufnahme von Frauen und Kindern bei häuslicher Gewalt
Aufnahme bei sexualisierter Gewalt
Professionelle Beratungs- und Betreuungsangebote
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Schriftlichen Antrag einreichen
Anträge sind schriftlich bei der Bewilligungsbehörde unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare einzureichen.
- 02
Inhaltliche und haushaltsrechtliche Prüfung
Nach der inhaltlichen Prüfung erfolgt zeitnah die haushaltsrechtliche Prüfung und Entscheidung.
- 03
Verfahrensdauer einplanen
Für das gesamte Antragsverfahren sollte mit einem Zeitraum von ca. vier bis sechs Monaten gerechnet werden.
Häufige Fragen
Wer kann eine Förderung für ein Frauenhaus erhalten?
Wie wird die Höhe der Förderung berechnet?
Welche Kosten werden gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Frauenhäuser - Förderung in Bayern — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- [02]Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozialesstmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- [03]Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozialesstmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales