BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Land

Soziale Innovation - Stellen für Soziale Innovation

Förderung für Stellen im Bereich Soziale Innovation bei Landespitzenverbänden und Wohlfahrtsverbänden in Niedersachsen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt als Anteilfinanzierung bis zu 70 Prozent im SER-Gebiet und bis zu 80 Prozent im ÜR-Gebiet (Übergangsregion).

Zuständig
NBank (Niedersächsische Landesbank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NBank (Niedersächsische Landesbank)
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm Soziale Innovation zielt auf die Unterstützung innovativer und übertragbarer Projekte ab, die soziale Herausforderungen lösen. Drei Stellen für Soziale Innovation bei Landespitzenverbänden der Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden und der Wohlfahrt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Träger ist Landespitzenverband oder Wohlfahrtsverband mit Sitz in Niedersachsen

Stelle adressiert Arbeitswelt im Wandel oder Daseinsvorsorge

Fokus auf Identifizierung und Entwicklung sozial innovativer Projektansätze

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 Prozent im SER-Gebiet und bis zu 80 Prozent im ÜR-Gebiet. Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben für eine Vollzeitstelle Projektleitung und eine Teilzeitstelle Projektmitarbeit/-assistenz (50 Prozent). Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale in Höhe von 35 Prozent abgegolten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Aufruf abwarten

    Nach dem Aufruf auf der NBank-Website sind Anträge fristgerecht zu den Stichtagen einzureichen.

  2. 02

    Antrag vor Projektbeginn

    Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal.

  3. 03

    Anleitung nutzen

    Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung steht im Portal zur Verfügung.

Häufige Fragen

Wer kann eine Stelle für Soziale Innovation einrichten?
Landesspitzenverbände der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden mit Sitz in Niedersachsen sowie Landesverbände der Wohlfahrt (einschließlich Gesundheits-, Pflege-, Bildungs- und anderer Dienstleistungen).
Was sind die Aufgaben einer Stelle für Soziale Innovation?
Unterstützung regionaler Akteure bei Identifizierung und Entwicklung sozial innovativer Projekte. Begleitung Projektträger bei Umsetzung. Aufbau von Netzwerken zur Verbreitung innovativer Lösungsansätze.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 70% (SER-Gebiet) oder 80% (Übergangsregion) für Personal einer Vollzeitstelle Projektleitung und Teilzeitstelle (50%) Projektmitarbeit.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Soziale Innovation - Stellen für Soziale Innovation — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleNBank (Niedersächsische Landesbank)
  2. [02]
    Produktinformation Soziale Innovation Stellen
    nbank.dePrimärquelleNBank (Niedersächsische Landesbank)
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