Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern |
| Förderhöhe | bis zu 51.130 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Interventionsstellen bieten pro-aktive Beratung für Frauen, die von häuslicher Gewalt oder Stalking durch (Ex-)Partner betroffen sind. Sie fungieren als Bindeglied zwischen polizeilicher Intervention und ambulanten Beratungsstellen. Die Beratung erfolgt unbürokratisch nach polizeilichen Einsätzen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Träger eines Frauenhauses oder einer staatlich geförderten Fachberatungsstelle
Mitgliedschaft in Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege Bayern
Mindestens 10 Stunden pro Woche Betriebssicherung
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der zuständigen Regierung
Den Antrag bei der zuständigen Regierung einreichen.
- 02
Formulare über das BayernPortal
Die Formulare (Antrag, Verwendungsnachweis, Ausgaben- und Finanzierungsplan) sind online über das BayernPortal verfügbar.
- 03
Einreichungsweg wählen
Die Einreichung erfolgt als Papierfassung per Post oder elektronisch mit eID bzw. ELSTER-Zertifikat.
Häufige Fragen
Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Wie hoch ist der maximale Zuschuss?
Was sind Aufgaben der Interventionsstelle?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [02]BayernPortal - Offizielle Seitebayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern