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Zuschuss · bis 51.130 € Land

Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Bayern fördert Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Frauen. Festbetragsfinanzierung für Personalausgaben (bis 51.130 EUR/Jahr für Vollzeitstelle) und Sachausgaben (bis 8.000 EUR/Jahr). Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sind antragsberechtig.

Max. Förderung
51.130 €
pro Antrag
Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe bis zu 51.130 €
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Interventionsstellen bieten pro-aktive Beratung für Frauen, die von häuslicher Gewalt oder Stalking durch (Ex-)Partner betroffen sind. Sie fungieren als Bindeglied zwischen polizeilicher Intervention und ambulanten Beratungsstellen. Die Beratung erfolgt unbürokratisch nach polizeilichen Einsätzen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Träger eines Frauenhauses oder einer staatlich geförderten Fachberatungsstelle

Mitgliedschaft in Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege Bayern

Mindestens 10 Stunden pro Woche Betriebssicherung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der zuständigen Regierung

    Den Antrag bei der zuständigen Regierung einreichen.

  2. 02

    Formulare über das BayernPortal

    Die Formulare (Antrag, Verwendungsnachweis, Ausgaben- und Finanzierungsplan) sind online über das BayernPortal verfügbar.

  3. 03

    Einreichungsweg wählen

    Die Einreichung erfolgt als Papierfassung per Post oder elektronisch mit eID bzw. ELSTER-Zertifikat.

Häufige Fragen

Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Zuwendungsempfänger sind Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern und Fachberatungsstellen, die Mitglieder eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss?
Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Personalausgabenzuschuss von bis zu 51.130 EUR für eine Vollzeitstelle und einem Sachausgabenzuschuss von bis zu 8.000 EUR jährlich.
Was sind Aufgaben der Interventionsstelle?
Die Interventionsstelle bietet pro-aktive psychosoziale Beratung für Frauen nach polizeilichen Einsätzen bei häuslicher Gewalt. Sie führt bis zu drei persönliche Folgeberatungen durch und vermittelt die Frauen dann an ambulante Beratungsstellen weiter.

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Transparenz

Unsere Quellen

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  2. [02]
    BayernPortal - Offizielle Seite
    bayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern