Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin |
| Förderhöhe | bis zu 150.000 € |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm zur Förderung von Gemeinschaftsprojekten unterstützt die Investitionsbank Berlin (IBB) wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin – insbesondere Kammern, Verbände und Branchennetzwerke – bei Projekten zur Markterschließung im Ausland. Förderfähig sind Gemeinschafts- und Brancheninformationsstände auf Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung, Standortpräsentationen, Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops sowie Unternehmensdelegationsreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin. Eine Förderung von Messegesellschaften ist ausgeschlossen.
Passt Internationalisierung: Förderung von Gemeinschaftsprojekten (Berlin) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Sitz der Institution im Land Berlin
Wirtschaftsnahe Institution (Kammer, Verband, Branchennetzwerk)
Projekt zielt auf Markterschließung im Ausland
Keine weiteren öffentlichen Zuschüsse für denselben Zweck (Kumulierungsverbot)
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %150.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 150.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten150.000 €
- Förderfähige Basis150.000 €
- Zuschuss– 150.000 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird vollständig online im IBB Kundenportal gestellt oder das ausgedruckte Antragsformular per Post beziehungsweise persönlich übermittelt. Bereits nach Eingang des Antrags kann mit dem Projekt auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Die Bewertung erfolgt durch die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung; gefördert werden nur Projekte im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin. Zuwendungen dürfen nur für Projekte gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Förderung?
Was wird gefördert?
Wie viele Unternehmen müssen beteiligt sein?
Darf das Projekt vor der Bewilligung beginnen?
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