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Zuschuss · bis 100 % Land

Internationalisierung: Förderung von Gemeinschaftsprojekten (Berlin)

Die Investitionsbank Berlin fördert mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen Gemeinschaftsprojekte wirtschaftsnaher Institutionen zur Erschließung von Auslandsmärkten und zur Internationalisierung Berliner Unternehmen. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 Euro.

Max. Förderung
150.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Berlin
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Berlin
Förderhöhe bis zu 150.000 €
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm zur Förderung von Gemeinschaftsprojekten unterstützt die Investitionsbank Berlin (IBB) wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin – insbesondere Kammern, Verbände und Branchennetzwerke – bei Projekten zur Markterschließung im Ausland. Förderfähig sind Gemeinschafts- und Brancheninformationsstände auf Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung, Standortpräsentationen, Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops sowie Unternehmensdelegationsreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin. Eine Förderung von Messegesellschaften ist ausgeschlossen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Sitz der Institution im Land Berlin

Wirtschaftsnahe Institution (Kammer, Verband, Branchennetzwerk)

Projekt zielt auf Markterschließung im Ausland

Keine weiteren öffentlichen Zuschüsse für denselben Zweck (Kumulierungsverbot)

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    100 %
    150.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Internationalisierung: Förderung von Gemeinschaftsprojekten (Berlin)
150.000 €

Förderfähig sind max. 150.000 €

Rechnerische Schätzung
150.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten150.000 €
  • Förderfähige Basis150.000 €
  • Zuschuss– 150.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird vollständig online im IBB Kundenportal gestellt oder das ausgedruckte Antragsformular per Post beziehungsweise persönlich übermittelt. Bereits nach Eingang des Antrags kann mit dem Projekt auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Die Bewertung erfolgt durch die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung; gefördert werden nur Projekte im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin. Zuwendungen dürfen nur für Projekte gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin, insbesondere Kammern, Verbände und Branchennetzwerke. Eine Förderung von Messegesellschaften ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 150.000 Euro. Die Höhe wird für den jeweiligen Einzelfall festgelegt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gemeinschafts- und Brancheninformationsstände auf Messen, Standortpräsentationen, Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops sowie Unternehmensdelegationsreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin.
Wie viele Unternehmen müssen beteiligt sein?
Bei Messebeteiligungen sollten in der Regel nicht weniger als fünf, bei Delegationsreisen nicht weniger als zehn Unternehmen beteiligt sein.
Darf das Projekt vor der Bewilligung beginnen?
Bereits nach Eingang des Antrags kann mit dem Projekt auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Zuwendungen werden nur für Projekte gewährt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden.

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