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Zuschuss · bis 80 % Land

Internationalisierung: Förderung der Netzwerkbildung (Berlin)

Die Investitionsbank Berlin fördert mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen Vernetzungsprojekte wirtschaftsnaher Institutionen, die kleine und mittlere Unternehmen beim Expandieren und beim Aufbau internationaler Kooperationen unterstützen. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Zuständig
Investitionsbank Berlin
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Berlin
Förderhöhe
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm zur Förderung der Netzwerkbildung unterstützt die Investitionsbank Berlin (IBB) wirtschaftsnahe Institutionen und international ausgerichtete Netzwerke mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin. Ziel ist die Stärkung überregionaler und grenzüberschreitender Vernetzungsprojekte, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Expandieren und bei der Überwindung von Internationalisierungsbarrieren unterstützen. Berliner Unternehmen werden bei der Vernetzung untereinander und mit der Wissenschaft begleitet, um strukturelle Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Gefördert werden Projekte, die den Clustern der Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg zuzurechnen sind und im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin liegen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin

Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit oder international ausgerichtetes Netzwerk

Projekt unterstützt KMU beim Expandieren und bei internationalen Kooperationen

Förderfähige Ausgaben mindestens 250.000 Euro

Keine weiteren öffentlichen Zuschüsse für denselben Zweck (Kumulierungsverbot)

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird vollständig online im IBB Kundenportal gestellt oder das ausgedruckte Antragsformular per Post beziehungsweise persönlich übermittelt. Bereits nach Eingang des Antrags kann mit dem Projekt auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Die Bewertung erfolgt durch die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung; gefördert werden nur Netzwerkprojekte im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin. Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete wirtschaftsnahe Institutionen und international ausgerichtete Netzwerke mit wirtschaftlicher Zielsetzung und Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss erfolgt als Anteilsfinanzierung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Mindesthöhe der förderfähigen Ausgaben liegt bei 250.000 Euro.
Wie lange darf ein Projekt dauern?
Die Projektdauer sollte zwischen einem und drei Jahren betragen.
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden überregionale und grenzüberschreitende Vernetzungsprojekte, die KMU beim Expandieren unterstützen und den Aufbau nachhaltiger internationaler Kooperationen fördern. Die Projekte müssen den Clustern der Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg zuzurechnen sein und im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin liegen.

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